Kitzbüheler Anzeiger

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t Samstag, 16. Februar 1974 Kkübäiwl»r An;*i$i S.fte 27 Gelegenheitskaufee Komplette YASHICA ELECTRO ATORON-Ausrüstung . . . . . S 3000,— PRADOLUX . . . . . . . . . S 850,— STATIV . . . . . . . . . . S 150,— BAUER C 1 M . . . . . . . . S 1990,— MINETTE LBB . . . . . . . . S 400,— CHINON Filmprojektor S/N 8 . 5 990.— RicOH Filmprojektor S/N 8 . 5 990,— EUMIG MARC S 709 . . . . . . S 2900,— Alle Geräte wurden geprüft und befinden sich in ausgezeichnetem Zustand! WIEN 6370 KITZBUHEL SALZBURG Untere Gänsbachgasse 6 KITZBO HEI Telefon (0 53 57) 40 79 Stadtgemeinde Kitzbühel Kitzbühel am 16. Februar 1974 der Gemeindewohlbehörde gemäß § 29 Abs. 7 TGWO 1973 Bei der auf Sonntag, den 31. März 1974 ausge- schriebenen Gemeinderatswahl sind in der Stadt- gemeinde Kitzbühel gemäß § 17 TGWO 1973, LGBI. Nr. 63/1973, 18 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Die Wählergruppen (wahlwerbende Parteien) werden hiemit gemäß § 29 Abs. 2 TGWO 1973 aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis späte- stens 18 Uhr des 10. März 1974 (Sonntag) der Gemeindewahlbehörde vorzulegen und im Stadt- amt, Zimmer 3, einzubringen. Nach diesem Zeit- punkt einlangende Wahlvorschläge sind ungültig und müssen nach § 36 Abs. 1 lit. a TGWO 1973 zurückgewiesen werden. In einem Wahlvorschlag dürfen höchstens dop- pelt so viele Bewerber (Kandidaten) aufgenom- men werden, als Gemeinderatsmitglieder zu wäh- len sind. Die vorgeschlagenen Wahlwerber sind mit Vor- und Familienname, Anschrift und Beruf zu bezeichnen und durch Beisetzung von arabi- schen Ziffern zu reihen. Wahlwerber dürfen nur dann in den Wahlvorschlag aufgenommen wer- den, wenn sie hiezu schriftlich ihre Zustimmung erklärt haben und diese Erklärung der Gemeinde- wahlbehörde vorgelegt wird. Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 80 Wahlberechtigten unterzeichnet sein (§ 29 Abs. 3 lit. b TGWO 1973), eine unterscheidbare Bezeichnung (Parteibezeichnung) sowie den Na- men und die Anschrift eines Zustellungsbevoll- mächtigten (§ 29 Abs. 3 lit. c TGWO 1973) ent- halten. Für die Wahlbehörde: H. REISCH Gemeindewahlleiter
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