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Von links: Bezirkshauptmann Hofrat Dr. Hans v. Trentinglia, Frau Maihofer, Minister Prof. Dr. Maihofer, der Obmann des Frerndenverkehrsverbandes Kammerrat Wolfgang Hagsteiner und Diril.-Kfm. Dr. Josef Ziepi. Seite 6 kitzbühele Änzeiger Aathstag, 1. April 1915 Wichtig für Hundebesitzer, Reiseunternehmungen und Beherbergungsbetriebe Der Amtstierarzt Dr. Günther Much gibt bekannt: Das Bundesministerium für Gesund- heit und Umweltschutz hat lt.Tierschutz- gesetz 1974 verfügt: Die Einfuhr oder Durchfuhr, von le- benden Hunden und Hauskatzen in oder durch die Republik Oesterreich ist ver- boten. Das Verbot nach Z. 1 findet keine Anwendung, wenn beim Grenzübertritt ein Zeugnis der für den Wohnort des Tierhalters zuständigen Veterinärbehör- de des Herkunftsstaates mit folgenden Angaben in deutscher Sprache oder be- glaubigter Uebersetzung vorgelegt wird: Namen u. Anschrift des Tierhalters. Beschreibung des Tiers nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe. Seuchenunbedenklichkeit des Tieres aufgrund klinischer tierärztlicher Unter- suchung vor der Impfung. Zeitpunkt der Schutzimpfung gegen die Wutkrankheit (Rabies, Lyssa), Be- zeichnung des amtlich zugelassenen Impfstoffes, Hersteller, Produktionszei- chen, wobei die Impfung zumindest 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein muß und nicht länger als ein Jahr vor dem Grenzübertritt erfolgt sein darf. Auf die Einfuhr von lebenden Hunden und Hauskatzen, die von ihren im Gel- tungsbereich dieser Kundmachung woh- nenden Besitzern im Reiseverkehr vor- übergehend ausgeführt worden sind, fin- det das Verbot der Z. 1 auch dann keine Anwendung, wenn ein Zeugnis des zu- ständigen österreichischen Amtstierarz- tes mit dem in der Z. 2 beschriebenen Inhalt vorgelegt wird. 4. Unbeschadet der Z. 2 sind vom Ver- bot der Z. 1 ausgenommen: Diensthunde der Zollverwaltung, Blindenhunde sowie Hunde im Rettungs- dienst und Katastropheneinsatz. Hunde und Hauskatzen bei Zwi- schenlandungen im Luftverkehr. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Ver- fügung werden gemäß den Bestimmun- gen des Paragraph 64 des Tierseuchen- gesetzes geahndet. Diese Kndmachung tritt am 1. Mai 1975 in Kraft. Vor kurzem statee der Bundespräsi- dent der Bundesrepublik Deutsch1nd, Walter Scheel, Kitzbühel einen inoffi- ziellen Besuch ab. [Jeber Einladung ds Ehepaares Volkharlt weilte das Staats- oberhaupt zusammen mit seiner Frai Mildrid im Hotel ‚Tenne". Am Abend gab es ein Essen im kleinen Kreis in den „Tenne-Stuben", wo gerade „Ungarische Wochen" abgehalten wurden. Bei stirn- mungsvoller Zigeunermusik und feuri- gem Essen waren am Tisch seiner Exzel- lenz geladen: der Präsident des Deut- schen Industrie- und Handelstages Wolf von Amerongen mit Frau, der Bürger- meister der Stadt Kitzbühel Hans Bret- tauer, Vizebürgerme:ster Dipl.-Vw. Mi- chael Horn mit Frau. das Ehepaar Sep? Möllinger und als Gastgeber das Ehepaar Volkhardt. Wal-,er Scheel, der sich als charmanter und ungezwungener Ge- sprächspartner erwies, berichtete über seine Ki:zbühela;fenthalt e vergangener Tage. Damals noch als Abgeordneter im Bundestag und dann auch nDch als Au- ßenminister kam er zum Sktlauf jr. un- sere Berge. Als Bundespräsident weilte er letzte Woche erstmals bei uns. Das Ehepaar Scheel ist überhaupt ein großer Freund Oesterreichs und besitzt in Hin- tertal (Salzburg) ein Ferienhaus. Großes Interesse zeigte der Bundespräsident am Hahnenkammrenrien. lieber Einladung von Bgm. Brettauer ur.d seinem Vize Horn wird das Ehepaar Scheel aller Vor- aussicht nach zum nächsten Rennen am Begrüßungstrunk im Hotel Tenne. Von links: Hotelier Falk Vclkhart, Bürger- meister Hans Brettauer, Seine Exzei.enz Walter Scheel und Vizebürgermeister, Dipl.Vw. Michael v. Horn; Fotos: Lutz Korn Fremdenverkehrsverband Kitzbühel: Deutschlands Bundespräsident Walter Scheel zu Besuch in Kitzbühel
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