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Seite 6 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 27. September 1975 Aus dem Kitzbüheler Rathaus Wochen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf. Grundsatzbeschlüsse in Sachen Parkgarage - Tennishalle und Kunsteis- bahn - Betriebspflicht des Kunsteisbahnvereiis noch für Winter 1975/76 - Sonderfläche für Liegenschaft Hans!müh!e Am 19. September 1975 fand im Rat- haus eine Sitzung des Kitzbüheler Ge- meinderates statt. Nach der Eröffnung durch Bürgermeister LAbg. Hans Brett- auer forderte er die Referenten Vize- bürgermeister Michael Horn (Sportrefe- rent) und Gemeinderat Dr. Otto Wend- ling (Rechtshilfe) zur Berichterstattung auf. Auf Grund der ausführlichen Be- richterstattung wurden vom Gemeinde- rat einstimmig folgende Beschlüsse ge- faßt: Der Gemeinderat erklärt sich grund- sätzlich zur Uebernahme der Kunsteis- bahn bereit, fordert jedoch, daß der Kunsteisbahnverein als Besitzer der An- lage seine Betriebspflicht für die kom- mende Saison noch erfüllt. Mit dem Be- trieb der Kunsteisbahn ist mit Samstag, 18. Oktober 1975, zu beginnen. Weiters erklärte sich der Gemeinderat im Prinzip bereit, mit der Shell Austria AG Wien einen Dienstbarkeitsbestel- lungsvertrag zur Errichtung einer Park- garage auf dem alten Fußballplatz bei Stadtgemeinde Kitzbühel: Änderungen von Flächenwidmungsplänen Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel beschloß in seiner Sitzung vom 11. Sep- tember 1975 folgende Aenderungen des Flächenwidmungsplanes bzw. Aenderun- gen des Bebauungsplanes: Aenderung des Flächenwidmungsplanes Bezüglich von Teilen der Gpn. 2229, 2233/1 und 1947/1, alle KG. Kitzbühel- Land (Waltraud Reisch und Arthur Ab- falter) zur öffentlichen Einsicht aufzu- legen. Die genannten Grundparzellen werden gemäß § 11 des Tiroler Raumordnungs- gesetzes, LGB1. Nr. 10/1972 als Bau- land gewidmet, unter der Voraussetzung, daß das Wegerecht der Konsenswerber nachgewiesen wird, daß für die Errichtung je einer Aus- weiche pro Konsenswerber 5 30.000.— als Kaution auf ein Sparbuch erlegt werden und die Wasserleitung für das Anwesen Sandalek aus dem Bereich der beiden neu zu bildenden Grundparzellen ver- legt wird. Der Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Wochen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf. Aenderung des Bebauungsplanes Den Entwurf zur Aenderung des Be- bauungsplanes für den Erschließungs- weg auf der Gp. 480/1 KG. Kitzbühel- Stadt (Johann Hölzl) durch vier Wo- Schloß Kaps für 70 Personenkraftwagen zu schließen sowie einen Bestandsver- trag mit der gleichen Gesellschaft zur Errichtung und zum Betriebe einer Tankstelle mit Servicehallen und sonsti- gen Nebenanlagen auf dem gleichen Grundstück. Dabei ist zu berücksichti- gen, daß auf der Parkgarage eine ge- deckte Tennishalle aufgestockt werden kann. Auch dieser Beschluß erfolg--e ohne Gegenstimme. Der Straßenreferent Gemeinderat Friedhelm Capellari ent- hielt sich der Stimme mit der Begrün- dung, daß durch die teilweise Verbau- ung des alten Fußballplatzes der Mangel an Parkflächen weiterhin sichtbar ist. Ueber alle Probleme wurde eine aus- führliche Debatte, an der sich fast alle Gemeinderäte beteiligten, geführt. Abschließend gab BürgermeisterLAbg. Hans Brettauer noch bekannt, daß in der nächsten Sitzung des Gemeinderates die Auflage einer „Sonderfläche" auf die Liegenschaft Hanslmühle im Gries zu behandeln sen wird. chen hindurch zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die genannte Erschließungsstraße, die über die Gp. 480/1 KG. Kitzbühel-Stadt führt, soll gemäß der vorliegenden Map- pendarstellung (gelbe Trasse) geringfü- gig verlegt werden. Aenderung des Bebauungsplanes Den Entwurf zur Aenderung des Be- bauungsplanes für die Gp. 730 KG. Kiz- bühel-Land (Erna Hofstätter) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Auf der Grundpar- zelle sollen drei Wohnhäuser und eine Garage errichtet werden, wobei die Zo- nung mit einer Traufenhöhe von sechs Meter festgesetzt wurde. Aenderung des Bebauungsplanes Den Entwurf zur Aenderung des Be- bauungsplanes für die neu gebildete Gp. 357/3 KG. Kitzbühel-Land (Dipl-Ing. Dr. Erik Van de Graaff) durch vier Wo- chen hindurch zur öffentlichen Einsieht aufzulegen. Die genannte Grundparzelle soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Aenderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat beschloß in seiner Sitzung vom 11. September 1975, den Entwurf über die Aenderung des Flä- chenwidmungsplanes bezüglich der Gp. 730 KG. Kitzbühel-Land (Erna Hofstät- ter) zur öffentlichen Einsicht aufzule- gen. Die genannte Grundparzelle wird gemäß § 11 des Tiroler Raumordnur.gs- gesetzes LGB].. Nr. 10/1972 als Bauland gewidmet. Der Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Aenderung des Flächenwidmungsplanes Bezüglich eines Teiles der Gp. 190 KG. Kitzbühel-Land (Andreas und Ma- ria Obernauer) und der Gp. 216/1 KG. Kitzbühel-Land (Johann Obernauer) zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die genannten Grundparzellen werden ge- mäß § 11 des Tiroler Raumordnungsge_ rezes, LGB1. Nr. 10/1972 als Bauland gewidmet, unter der Voraussetzung, daß die Konsenswerber entlang ihrer umge- widmeten Parzellen einen zwei Meter breiten Grundstreifen zur Verbreiterung des Malernweges kostenlos zur Verfü- gung stellen und diese Flächen auf ihre Kosten befestigen. Der Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Wochen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf. Aenderung des Flächenwidmungsplanes Bezüglich einer Teilfläche der Gp. 2881 KG. Kitzbühel-Land (Katharina Rosen- kranz) zur öffentlichen Einsicht aufzu- legen. Die genannte Grundparzelle wird gemäß § 11 des Tiroler Raumordnungs- gesetzes, LGB1. Nr. 10/1972 als Bauland gewidmet, unter der Voraussetzung, daß die Konsenswerberin 5 30.000.— als Kaution für die Errichtung einer Aus- weiche, auf ein Sparbuch erlegt. Der Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Wochen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf. Jedem, dem die Stellung eines Ge- meindebewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb dieser Frist zum Ent- wurf schriftlich Stellung zu nehmen. Kitzbühel, 12. September 1975 Der Bürgermeister Hans Brettauer Wegverlegung Ueber Ansuchen der Besitzer Josef und Helene Reiter, Bruggerhof, beschloß der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11. September einstimmig, den Weg Parzelle 4015/1 KG. Kitzbühel-Land entsprechend dem Lageplan Zl. 15.181/75 vom 6. August 1975 erstellt von Dipl.- Ing. Hubert Kleinlercher, geringfügig nach Westen zu verlegen. Gegen diese Kundmachung kann bin- nen zwei Wochen mündlich oder schrift- lich beim Stadtamt Kitzbühel Einspruch erhoben werden. Lehrabschlußprüfungen für Schlosser in Kitzbühel In Kitzbühel finden demnächst Lehr- abschlußprüfungen im Lehrberuf Schlos- ser statt. Nach Paragraph 23 Berufsaus- bildungsgesetz sind zur Lehrabschluß- prüfung unter der Voraussetzung der entsprechenden Nachweise zugelassen: Lehrlinge, Personen, welche die Lehrzeit un-
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