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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 29. November --975 für Erwachsene kostet 600.— und ist den ganzen Winter bis 24. April 1976 gültig! Daneben gibt es noch günstige Blockkarten für alle Abteilungen, die sich ebenfalls als wertvolles Weihnachts- geschenk eignen. - Die Bäderkasse im Kurhaus (Tel. 4385) gibt über alle Mög- lichkeiten gerne Auskunft. Zum Abschluß der kleinen Vorschau noch eine weitere interessante Mittei- lung: das Badewasser im Hallenbad Kitzbühel wird laufend und ohne vor- herige Anmeldung durch das Hygiene- institut der Universität Innsbruck un- tersucht und es gab bisher keierlei An- laß für Beanstandungen! Daß dies so ist, beweist auch eine ganze Reihe Stamm- gäste, die täglich ins Hallenbad kommen und sich des einwandfreien Wassers bei bester Gesundheit erfreuen. Moorabteilung im Kurhaus Kitz- bühel wieder geöffnet Preisgünstige Saisonkarten für das Hallenschwimmbad Ab Montag, 1. Dezember ist im Kur- haus Kitzbühel auch wieder die Moor- abteilung geöffnet. Es wird nach dem Winterfahrplan gearbeitet, so daß diese Abteilung sowohl am Vormittag wie auch am Nachmittag geöffnet ist! Auch die anderen Abteilungen richten sich be- reits nach den Winteröffnungszeiten. - Das Ozon-Hallenbad ist nunmehr von 9-21 Uhr (letzter Einlaß 19.45 Uhr) ge- öffnet. Die Saunabäder laden ab 12.30 h ein und Massagen, Unterwassermassagen sowie Fußpflege kann man nach Ver- einbarung an der Bäderkasse den gan- zen Tag hindurch bekommen! Speziell die Zeiten für die Unterwassermassage wurden verlängert, um mehr Termine zu bekommen. Einige Einschränkungen Ehe es ab Sonntag, 14. Dezember im Kurhaus-Hallenbad täglich zwölf Stun- den ohne Ruhetag die ganze Saison hin- durch losgeht, sind noch einige Betriebs- einschränkungen zu beachten! Am Montag, 1. Dezember und Don- nerstag, 4. Dezember werden jeweils am Vormittag in der Schwimmhalle Ju- gendschwimmtage für die Hauptschu- len, den polytechnischen Lehrgang und die Handelsschule abgehalten. Das Bad bleibt an diesen beiden Vormittagen bis zirka 12 Uhr für den allgemeinen Bade- betrieb gesperrt! Sauna gibt es für Damen und Herren in den nächsten beiden Wochen am Montag, Mittwoch, Freitag und Sams- tag jeweils ab 12.30 Uhr. Am Sonntag ist noch Ruhetag! Ab Sonntag, 14. Dezember geht es dann voll los und alle Vermieter wer- den höflichst gebeten, ihre Gäste auf die vielseitigen Möglichkeiten im Kur- haus Kitzbühel aufmerksam zu machen: Ozon-Hallenbad mit 29 Grad Wasser- temperatur, fünf Solarien mit Einzel- kabinen für „nahtlose" Urlaubsbräune auch wenn die Sonne einmal nicht schei- nen sollte. Zwei getrennte Saunabäder für Damen und Herren, Sport- und Heil- massage, Unterwassermassage, Fußpfle- ge sowie die beliebte Moorkurabteilung gegen viele „Wehwechen" und ernsthaf- te Erkrankungen. Ganghoferlauf in Leutasch Allen unseren Langlauffreunden geben wir hiemit bekannt, daß der 9. interna- tionale Ganghoferlauf in Leutasch (15 und 35 km) am Sonntag, 14. Dezember 1975, durchgeführt wird. Massenstart 10 Uhr. Meldungen durch Einzahlung des Startgeldes von 100 Schilling (bei Nachmeldung 140 Schilling) auf das Konto 2282, Raiffe:isenkasse Leutasch für den Skiklub Leutasch. Heimatbühne Kitzbühe 1 Nochmals: „Weil mia zwoa Spezi san" Wegen des großen Erfolgs bringt die Heimatbühne Kitzbühel nochmals am Samstag, 29. und Sonntag, 30. Novem- ber den Lachschlager „Weil mir zwoa Spezi san". Beginn jeweils um 20.30 Uhr im Kolpingsaal. Karten im Vorverkauf im Büro des FVV (neben Kino); restli- che Karten an der Abendkasse ab 19.30 Uhr. - 2. Band Brixntoiarisch gliabb', glacht und 'tracht Heitere und besinnliche Gedichte in Brixentaler Mundart von HERBERT JORDAN erschienen. Erhältlich im heimischen Buchhandel A Musigfreind Da Musig hat da Ochswiascht danaxt a Faßl Bier gspendiascht. Aft is's recht gaudig worn und nett und spada hat da Wiascht no grödt: „Fi d' Musig hun i Musiglapp mei Lebtag öbbas übrig ghabb'. Mi hat fi d' Musig nia nix gruit, weil's sovi schö is wann sie spuit und wann i stirb, alt is mei Wü(11)n muaß ma ben Grab di Musig spü(l)n". „Dös tuan ma selbstvaständlich gern" sagg Branda-Franz. „Was meggst denn hearn?" Weihnachtsaktion für das Stadtbuch Kitzbühel Vom Kulturausschuß der Stadtge- meinde Kitzbühel wurde eine Sonder- Werbeaktion für die vier Bände des Kitzbüheler Stadtbuches gestartet. Der Wunsch des Kulturreferenten, Stadtrat Gerhard R e s c h, ist es, daß möglichst viele Kitzbüheler Familien sowie auch Einzelpersonen die vier Bände erwer- ben. Aus diesem Grunde wurde für die Weihnachtsaktion 1975 der Gesamtpreis auf 650 Schilling herabgesetzt. Der Preis Einzahlungen für ein Rot-Kreuz-Fahrzeug Stand vom 25. Oktober 106.654,87 Neue Spender: Johann Woblestin, Kitzbühel 70.— Alois Hager, Reith 100.— Albert Neumayr, Aurach 10.— (Verzicht auf Finderlohn, Fundamt) Ekhard Eben, Kitzbühel 300.— (Blumenspende für A. Polin sen.) Altpapiersammlung 1975 (2. Teil) unter Mitarbeit der Bevölkerung im ganzen Bezirk Kitzbühel 540.5.54 Stand vom 20. November 112,630.41 Das Rote Kreuz dankt herzlich! Unterstützen Sie bitte weiterhin die Ar- beit des Roten Kreuzes. Alle Spenden werden für den Ankauf notwendiger Rettungsfahrzeuge verwendet, die im Bezirk Kitzbühel zum Einsatz kommen. der Einzelbände bleibt vorläufig wie bisher der gleiche: Band 125 Schilling, Band 125 Schilling, Band 150 Schilling, Band 320 Schilling. Diese Aktion hat bis einschließlich 5. Jänner 1976 Gültigkeit. Das Kitzbüheler Stadtbuch ist beim heimischen Buchhandel, weiters im Rat- haus, Zimmer 3, bei Herrn Fritz Binder sowie im Heimatmuseum, erhältlich. Fußgänger nicht im letzten Moment anhupen! Fußgänger dürfen von Kraftfahrern nicht im letzten Augenblick angehupt werden. In einer neuerlichen Entschei- dung des Obersten Gerichtshofes, auf Jie von der OeAMTC-Rechtsabteilung hin- gewiesen wird, heißt es, daß die ver- spätete Abgabe von Warnzeichen be- reits in unmittelbarer Nähe eines sich unvorschriftsmäßig verhaltenden Fuß- gängers wegen der Gefahr panikartiger Reaktionen verboten sei. Hingegen ist aber der Lenker eines Fahrzeuges verpflichtet, unvorsichtig die Straße überquerende Fußgänger recht- zeitig durch Abgabe von Schall- oder Lichtzeichen zu warnen. Wie in der Ent- scheidung festgestellt wird, darf ein Fahrzeuglenker erst dann seine Fahrt fortsetzen, wenn die Kontaktaufnahme mit dem Fußgänger erfolgt ist und die- ser erkennen läßt, daß er sich verkehrs- gerecht verhalten werde. Die OeAMTC-Rechtsabteilung emp- fiehlt deshalb den Kraftfahrern, Warn- signale, wenn sie notwendig sein sc-ll- ten, rechtzeitig zu geben, um dem Fuß- gänger die Möglichkeit einzuräumen, darauf richtig zu reagieren. Bei bedenk- lichen Situationen ist selbstverständlich die Herabsetzung der Fahrgeschwind:g- keit von entscheidender Bedeutung. Weitere Lokalnachrichten Seite 13
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