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Seite 14 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 25. Jänner 1975 5. Michael Obernauer (Aurach) 4.26.82 2. Norbert Sporer (Iselsiberg) 4.47.67 6. Ernst Stangl (Kapfenberg) 4.28.39 3. Raimund Pigneter (Italien) 4.49.94 7. Wilhelm Galsterer (Liezen) 4.28.49 4. Albert Hellweger (Italien) 4.50.62 8. Engelbert Fuchs (Leisach) 4.29.69 5. Franz Aufschnaiter (Aurach) 4.54.03 9. Werner Mücke (Niedernsill) 4.30.29 8. Hans Auer (Aurach) 4.59.45 10. Gottfried Lexer (Ebner) 4.30.40 14. Harald Noichl (Aurach) 5.15.33 Junioren II: Doppelsitzer: Senioren II: Josef Scherzer (Vomp) 4.53.28 Reinhard Fiegi (Innsbruck) 4.55.93 Rudolf Stöckl (Finkenberg) 5.03.81 Martin Obernauer (Aurach) 5.17.59 Senioren 1: Ferdinand Steiner (Liezen) 4.40.47 Hans Theuerl (Compedal) 4.47.08 Paul Schermer (Schwaz) 4.48.15 Karl Oberhöller (Innsbruck) 4.49.06 Bernhard Grüsser (Liezen) 5.00.27 Allg. Herren: Toni Weißbacher (ISSV) TBZ 4.20.62 Alfred Ko'gier (Vomp) 4.24.04 Helmut Huter (Niedernsill) 4.25.19 Klaus Motz (Mutters-Raitis) 4.25.99 Werner Pranti (Schwaz) 4.25.95 Konrad Guggenberger (Ebner) 4.43.00 M. Troppmaier (Finkenberg) 4.44.99 Otto Neumann (Finkenberg) 4.47.39 Franz Posch (Niedernsill) 4.48.96 Hubert Hacksteiner (Aurach) 5.02.97 Andreas Mitterer (Aurach) 5.08.58 Junioren 1: 1. Josef Theuerl (Compedal) 4.45.48 Donauer-Huter (Niedernsill) 3.05.43 Kleinhofer-Kleinhofer (St. Se]b.) 3,06,8 Stangl-Eicheiberger (Kapfenb.) 3,07,3 3 Erlacher-Kogler (Vomp) 3,08,13 Fuchs-Kreuzer (Leisach) 3,09,58 Steiner-Seebacher (Liezen) 3.10.19 Neumann-Troppmair (Fink.) 3.12.21 Obernosterer-Obernosterer (E) 3,12,95 Jungmann-Theuerl (Compedal) 3,14,39 Oberbichler-Qberbichler (Isb.) 3,16,13 Umweltschutz in der neuen Gewerbeordnung von Hofrat Dr. Paul Kirchmeyer, Reith !eairurnIJriilIQn (Fortsetzung und Schluß von Nr. 3) Das Verursacherprinzip Es war schon immer und ist noch strittig, ob man einen Unternehmer zum Schutz der Nachbarschaft verhalten könne, weitere zusätzliche Investitionen vorzunehmen. Diese Frage ist ein welt- weites Politikum und noch nicht hinrei- chend ausgegoren. Meine Ansicht geht dahin, daß man einen Unternehmer zur Schadensgutrnachung heranziehen kann und muß, wenn er ohne Genehmigung oder einer Genehmigung widerspre- chend Schaden verursacht hat. Hält sich aber ein Unternehmer an die Auflagen einer Behörde, dann hat er seine Pflicht erfüllt und kann er nicht mehr zur Re- chenschaft gezogen werden, weil jede andere Maßnahme dem Grundbesitz der Rechtskraft widersprechen würde. Zudem haben wir die schützende Be- stimmung des § 68 Abs. 8 AVG, die lautet, daß die Behörde in Wahrung des öffentlichen Wohles Bescheide insoweit abändern kann, als dies zur Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdenden Mißständen oder zur Abwehr schwerer volkswirt- schaftlicher Schädigungen notwendig und unvermeidlich ist. In allen diesen Fällen hat die Behörde mit größtmög- licher Schonung erworbener Rechte vorzugehen. Nun hat der Gesetzgeber im § 79 Abs. 2 Gew. 0. eine Bestimmung erlassen, welche über den § 68 Abs. 3 AVG hin- ausgeht. Sie lautet: „Zugunsten von Personen, die erst nach Genehmigung der Betriebsanlage Nachbarn geworden sind, sind Aufla- gen nur so weit vorzuschreiben, als die- se zur Vermeidung einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen notwendig sind." Diese Be- stimmung schwebt wie ein Damokles- schwert über den Häuptern von Gewer- betreibenden. Nehmen wir ein kleines Beispiel an: Ein Tischlermeister betreibt eine kleine Tischlerei. Nun baut in der Nachbarschaft jemand ein Haus, bezieht es und behauptet nun, er wäre wegen des Lärmes in seiner Gesundheit ge- fährdet. Da die zitierte Bestimmung für die Behörde zwingend ist,muß sie ein Verfahren einleiten, Gutachten wer- den eingeholt werden müssen und sollte sich eine Gesundheitsgefährdung her- ausstellen, muß dem Tischlermeister z. B. vorgeschrieben werden, daß er eine Kreissäge nicht betreiben darf. - Dies stellt im Grunde einen Eingriff in ein wohlerworbenes Recht dar. Die Baustelleneinrichtungen Einer der großen Mängel des alten Betriebsanlagenrechts bestand darin, daß die Behörde keine Möglichkeit hat- te, gegen sogenannte Baustelleneinrich- tungen vorzugehen, obwohl gerade sie weithin die Nachbarschaft belästigten bzw. die Umwelt gefährdeten. Die lär- menden Kompressoren bei Bauten sind bekannt. Besonders schlimm kann man sogenannte Heißasphaltm aschinanlagen bezeichnen. Sie verursachen nicht nur weithin Lärm, sonaern belästigen be- sonders durch Staub und üblen Geruch. Der Versuch der Behörden, diese etwas in den Griff zu bekommen, indem man sie als genehmigungspflichtige Betriebs- anlagen bezeichnete, weil sie oft jahre- lang fix an einem Standort eingerichtet waren, wurde durch Entscheidungen zu- nichtegemacht. Damit war keine Mög- lichkeit vorhanden, bei diesen Verstö- ßen gegen die Umwelt vorzugehen. In § 84 Gew. 0. wird nun bestimmt, daß die Behörde erforderlichenfalls von amtswegen zur Vorbeugung gegen oder zur Abstellung von Gefährdungen von Menschen oder zumutbarer Belästigun- gen der Nachbarn mit Bescheid geeig- nete Aufträge erteilen kann, wenn ge- werbliche Arbeiten außerhalb der Be- triebsanlage ausgeübt werden. Damit ist nun die Möglichkeit gegeben, daß ge- gen Baustelleneinrichtungen eingeschrit- ten werden kann. Allerdings wird man hiezu die Judikatur abwarten müssen. GOTTESDIENSTZEITEN Dekanatspfarrkirche St. Johann i. T. - Sonntag, 26. Jänner (3. Sonntag im Jah- reskreis): 6.30 Uhr Frühmesse, 8.30 h Pfarrgottesdienst, 10 und 19 Uhr Singmessen. Montag, 27. Jänner: 7 und 19.30 Uhr hl. Messen. Dienstag, 28. Jänner: 7 und 19.30 Uhr hl. Messen. Mittwoch, 29. Jänner: 7 und 19.30 Uhr hl. Messen. Donnerstag, 30. Jänner: 7 Uhr hl. Messe und 10.30 Uhr Gottesdienst für den Polytechnischen Lehrgang, 19.30 Uhr hl. Messe im Krankenhaus, 19.30 h Abendmesse. Freitag, 31. Jänner: 7.30 Uhr Gottes- dienst für die Volksschulen, 18.30 h hl. Messe im Altersheim, 19.30 Uhr Abendmesse. Samstag, 1. Feber: 7 Uhr hl. Messe, 8 h hl. Messe in Jodler, 19 Uhr Vorabend- messe. Sonntag, 2. Feber (Maria Lichtmeß, Dar- stellung des Herrn): 6.30 Uhr Früh- messe, 8.30 Uhr Pfarrgottesdienst und Kerzenweihe, 10 und 19 Uhr Sing- messen. 20 Uhr „Männerrunde". Pfarrversammlung am Sonntag, 26. Jän- ner 1975, anschließend an den Abend- gottesdienst um 19.45 Uhr im Pfarrhof. Die ganze Pfarrgemeinde ist dazu herz- lich eingeladen. - Jugendzentrum. Dienstag, 28. Jän- ner 1975, Sackrutschen, Donnerstag, 30. Jänner Kurzfilm mit anschließender Dis- kussion. - Vom St.-Johanner Bastelmarkt. Der Bastelmarkt der kath. Frauenrunde St. Johanni in Tirol brachte auch heuer wie- der einen schönen Erfolg. Die von den Frauen in vielen Stunden geschaffenen Sachen fanden Beifall und wurden gerne gekauft. Aus dem schönen Erlös wurden drei Teile gemacht. Ein Teil wurde an Schwester Emma Freisinger von der Le-
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