Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 16 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 27. Dezember 1975 oft die Patenschaft mit Betreuung über- gen und den Erlös von 577.— Schilling Verfolgt man den Gedanken der nommen wird. Die Kleidersammlung zur Gänze dem Therapiezentrum zum Gleichheit weiter, so kann er auch auf beim Roten Kreuz, wo vielen geholfen Geschenk machten. - Heuer waren es die Abwesenden jeder Stimmgruppe werden kann, weil zum Großteil sehr Kinder aus Aurach und zwar Peteri Anwendung finden. Ein Pflichtniitglied gute Sachen weitergegeben werden Obermoser, Lisi Pichler und Alois Er- soll durch seine Abwesenheit seine können. Die Firma Huber und Zwick- ber! Euch allen ein herzliches Danke- Stimmgruppe ebenso stark belasten wie nagl erfüllte für einen Jungen den schön, ein Abwesender einer anderer Stimrn_ Wunsch um Skier. Oder die Kinder, die Gesundheit im neuen Jahr! gruppe, oder: die Abwesenden aller den alten Brauch des Anklöpfins pfle- Käthe Nagiller Stimmgruppen sollten nicht berücksich- tigt werden, dafür sollten die jeweiligen Rechtsgutochten zum Vorstoß des FVV Reith Anwesenden die gesamte Stimmgruppe Um Aenderung des Stimmrechts in den FVV-Vollversammlungen - repräsentieren. Dies wurde eine fakti- Gleichbehandlung sehe der drei Stimm- Stellungnahme der Universität gruppen bringen, die den gleichen Bei- Der Fremdenverkehrsverband Reith bei Kitzbühel hat wie ausführlich be- richtet - eine Petition an den Tiroler Landtag, die Landesregierung, die Ab- geordnetenklubs und den Ausschuß für Fremdenverkehrsfragen des Landtags, den L andesfremdenvej'kehrsrat und vcr- schiedene Behörden gerichtet, das Stimmrecht in den Vollversammlungen der Fremdenverkehrsverbände anläß- lich der Novellierung des Fremdenver- kehrsgesetzes zu ändern. Kernpunkte des Vorschlages sind die Beibehaltung der drei Stimmgruppen und die Fest- stellung aufgrund der Zahl der anwe- senden Mitglieder, wobei von der zah- lenmäßig am stärksten vertretenen Stimmgruppe ausgegangen werden müßte. Die aufgezeigte Methode zielt zunächst darauf an, daß jede der Stimmgruppen in der Vollversammlung die gleich hohe Stimmenanzahl innehaben sollte. Auf die Mitglieder der Stimmgruppe mit der höchsten Zahl der anwesenden Mit- glieder würde dann je eine Stimme ent- fallen. Das Stimmenpotential innerhalb der beiden Stimmgruppen, welche zah- lenmäßig geringer vertreten sind, wäre mittels Division der höchsten vertrete-- nen Mitgliederzahl durch die Anzahl der vertretenen Mitglieder der genann- ten Stimmgruppen zu verteilen. Letz- terer Vorgang könnte anläßlich der Feststellung der Beschlußfassung in der Vollversammlung durchgeführt werden. Der Petion wurde ein Rechtsgutach- ten der Universität Innsbruck beigelegt, das Schriftführer Josef Hölzl jun., der als Sachbearbeiter die Ausarbeitung des Vorschlages besorgt hatte, eingeholt hatte. Das Rechtsgutachten wurde vom Institut für Politik und öffentliches Recht (Vorstand Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler) ausgearbeitet. Die an das Institut herangetragenen Rechtsfragen waren: eine rechtliche Beurteilung des Pe- titionsentwurfes des FVV Reith Lei Kitzbühel, durch den eine Aenderung des Stimmrechts in den Tiroler Frem- denverkehrsverbänden erreicht werden soll. - eine Beurteilung, ob die gewünsch- te Reform verfassungsrechtlich möglich ist. Das Institut nahm zu den aufgewor- fenen Fragen sehr ausführlich Stellung. Das Tiroler Fremdenverkehrsgesetz geht hei der Ermittlung des Stimmrechtes der Pflichtmitglieder in der Vollver- sammlung des FVV Von der Höhe der Summe ihrer Pflichtbeiträge an den Fremdenverkehrsverband und ihrer Beiträge an den Fremdenverkehrsförde. rungsfonds aus. Die Pflichtmitglieder sind nach der Beitragshöhe zu reihen und in dieser Reihe derart in drei Stimmgruppen zu unterteilen, daß auf jede Stimmgruppe ein Drittel der Ge- samtsumme entfällt. Auf jedes Mitglied der 3. Stimmgruppe entfällt je eine Stimme. Auf jedes Mitglied der zweiten und ersten Stimmgruppe entfallen so viele Stimmen, als die Anzahl der Mit- glieder der betreffenden Stimmgruppe in der Mitgliederzahl der 3. Stimmgrup- pe ganzzahlig enthalten ist. Nach dem Gesetz ist jeder Stimmgruppe bei gleich hoher Beitragsleistung dieselbe Gesamt- stimmenanzahl zugewiesen. Motivation für die Petition ist die fak- tische Unterrepräsentierung der 2. und Stimmgruppe, die auf zwei Umstände zurückgeführt wird. 1. die Ausfallquote durch Nichtanwesenheit nimmt mit hö- herer Mitgliederzahl einer Stimmgrup- pe zu, 2. das Verhältnis der Mitglieder der 2. und 3. Stimrngruppe gegenüber den Mitgliedern der 1. Stimmgruppe ist durch ein Gefühl der Ohnmacht ge- kennzeichnet. Der Vorschlag behält die Untertei- lung in drei Stimmgruppen bei. Auch das Prinzip, daß jede der Stimmgrup- pen die gleich hohe Stimmenanzahl in- nehaben soll, wird beibehalten. Die auf das einzelne Mitglied entfallende Stim- menzahl soll aber anläßlich jeder Voll- versammlung ermittelt werden. Zur verfassungsrechtlichen Zulässig- keit und rechtlichen Vereinbarkeit mit dem Grundsystem des Tiroler Fremden- verkehrsgesetzes sowie zur rechtstech- nischen Durchführbarkeit sind mehrere Erwägungen des Instituts angeführt. Die Bestimmung, daß die einzelnen Mitglieder bezüglich des Wertes ihrer Stimme ungleich behandelt werden, da auch ihre Beitragspflicht ungleich ist, findet in der Regel des Gleichheitsge- botes, die es verbietet Ungleiches gleich zu behandeln, ausreichend Deckung. Lid.g duilligeil. ns ware eine ntsctiei- dungssituation gegeben, die auf die tat- sächliche Aktivität der einzelnen Mit- glieder abgestellt ist, ohne das Grund- prinzip der nach Beiträgen gestaffelten Stimmgrupperl zu verlassen. Daher er- scheint die vorgeschlagene Lösung vom Standpunk des verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatzes sogar optimaler, weil sie eine weitgehende Berücksich- tigung der Gruppenparität mit sich bringt. Eine Manipulationsmöglichkeit des Stimmrechts der Gruppen durch An- oder Abwesenheit ist nicht gege- ben, da die Verschiedenheit des St mm- rechts nach dem Vorschlag den wech- selnden Mehrheitsverhältnissen nach der gegenwärtigen Rechtslage ent- spricht. Zur technischen Durchführung schlägt das Gutachten vor, die amtliche Sti.mm- gruppenliste beizubehalten, die aber nur die Stimmgruppen und die Mitglie- der festzulegen hat. Als Zeitpunkt für die bindende Feststellung der Stimmen- verhältnisse für die gesamte Vollver- sammlung müßte der Beginn festgelegt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist die Bestimmung der Stimmenanzahl aus Anlaß jeder Vollversammlung durch- aus sachgemäß und ohne Schwierigkei- ten durchführbar. - Die vom Tiroler Fremdenverkehrsgesetz festgelegten Grundsätze der Abstufung des Stimm- rechtes und der Gruppenparität sind ebenfalls voll gewahrt, so daß der Vor- schlag keinen Bedenken begegnen kann Im Abschluß des Gutachtens heißt es: Gegenüber der gegenwärtigen Rechts- lage hätte der Vorschlag den Vorteil, die Mitwirkung an der Arbeit des Fremden- verkehrsverbandes attraktiver zu gestal- ten, da die Mehrheitsverhältnisse Aus- druck einer tatsächlichen Mitarbeit wä- r n, ohne aber zu einer Gruppendikta- tur führen zu können, da das Stimmen- verhältnis zwischen den einzelnen Grup- pen ausgewogen bleibt. - Das Institut ist zur Auffassung gelangt, daß die Vor- stellungen von Josef Hölzl durchaus ver- fassungsmäßig und sachgerecht sind und hofft, daß sie verwirklicht werden.
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