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Samstag, 20. März 1976 Kitzbüheler Anzeiger Seite 29 Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Körperschaft öffntlichen Rechts Einladung zur außerordentlichen Vollversammlung des Fremden- verkehrsverbandes Kitzbühel am Mittwoch, 24. März 1976, um 19.30 Uhr, im Kolpingsaal. Auf Grund des Beschlusses des Ausschusses des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel, Körperschaft öffentlichen Rechts, vom 1. März 1976 wird die außerordentliche Vollversammlung einberufen. Sie werden hiermit höflich eingeladen, an der außerordent- lichen Vollversammlung als stimmberechtigtes Pflichtmitglied teilzunehmen. TAGESORDNUNG: Feststellung der Beschlußfähigkeit, Eröffnung und Begrüßung durch den Obmann; Einführung und Begründung der außerordentlichen Vollversammlung durch den Obmann; Vortrag Rechtsanwalt Dr. Herwig G r o s c h in der Angelegenheit F u s i o n Bergbahn AG Kitz- bühel mit der Kur- und Moorbad Kitzbühel AG, Verlesung der Vertragswerke, Diskussion! Antrag und Beschlußfassung über die Fusionie- rung der Kur- und Moorbad Kitzbühel AG mit der Bergbahn AG Kitzbühel laut dem der Vollver- sammlung vorgelegten Vertragstextes, gemäß § 9 TFVG zu genehmigen; Antrag und Beschlußfassung über die Verwen- dung des Betrages der Budgetposition „Zahlung Darlehen KUMAG in der Höhe von 2,090.000.— des bereits genehmigten Haushaltes 1976 zum Ankauf der Kur- und Moorbad-Aktien und Abwick- lung des Projektes im Rahmen der Fusions-Ver- einbarung. Die Vollversammlung ist beschlußfähig, wenn minde- stens ein Drittel aller Pflichtmitglieder vertreten ist. Sollte zu der für den Beginn der Vollversammlung fest- gesetzten Zeit, d. h. um 19.30 Uhr, die zur Beschluß- fähigkeit notwendige Anzahl der Pflichtmitglieder nicht anwesend sein, so ist die Vollversammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Pflichtmitglieder, be- schlußfähig, gemäß § 8 TFVG. Zur Abstimmung in der Vollversammlung dürfen nur Angelegenheiten gebracht werden, die auf der Tages- ordnung stehen, gemäß § 8 TFVG. Ein Bevollmächtigter. Ein Bevollmächtigter darf jeweils nur ein Pflichtmit- glied vertreten, gemäß § 7 TFVG. Die Stimmgruppenliste liegt im Büro des Fremden- verkehrsverbandes zur Einsicht auf. Die Anträge hängen im Büro des Fremdenverkehrs- verbandes und an der Amtstafel des Rathauses der Stadtgemeinde Kitzbühel zur Einsicht aus. Die Fusionsverträge liegen in dreifacher Ausferti- gung im Büro des Fremdenverkehrsverbandes zum Studium und zur Einsicht auf. Auf Grund der Bedeutung des zur Beschlußfassung stehenden Projektes wird ersucht, möglichst zahl- reich und pünktlich zu erscheinen. FREMDENVERKEHRSVERBAND KITZBUHEL Körperschaft öffentlichen Rechts Der Obmann: Der Schriftführer: KR Wolfgang Hagsteiner, e. h. Günther Huber, e. h. O(iiei„xai,ilikei zu Engrospreisen nur für Wiederverkäufer! Osterkarten Osterbilletts Ostergeschenk-Papiere Ostersackerl Zierbänder Osteretiketten, selbstklebend Osterteller Ostereierfarben Osterabziehbilder Ostergras (Papierwolle) Osterservietten u. Tischdekorationen Osternester (Körberl) Oster-Fülleier Ostersträußchen Osterbehang Chenille-Küken Watte-Küken Osterhasen Oster-Bilderbücher Oster-Malbüchei- Farbstifte Papier-, Schreibwaren- und Souvenir-Großhandel Kitzbühel, Im Gries 20 Tel. (0 53 56) 4441
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