Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 6 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 5. Juni 1976 geleistet haben, verdient die besondere Anerkennung und den Dank der Tiro- ler Landesregierung. Großzügigkeit ha- ben auch Bürgermeister und Gemeinde- rat bewiesen, daß sie die Geldmittel zur Verfügung gestellt haben. Lassen Sie mich es deutlich sagen: unsere Feuerwehren sind viel mehr als allein der Name sagt. Sie sind eine Einrichtung zur Hilfeleistung an jeder- mann, in allen Not- und Katastrophen- fällen für die gesamte Bevölkerung. Keiner hat einen Vorteil, aber jeder ist bereit zu helfen. In den freiwilligen Feuerwehren arbeiten alle zusammen, da sind alle Berufe vertreten. Neben dem Bauern der Arbeiter und neben dem Gewerbetreibenden der Beamte oder Angestellte - und niemand fragt, wer und was der andere ist. Eine Frage allerdings wird gestellt: Bist Du bereit, ein guter Kamerad zu sein, dem Näch- sten zu helfen und der Gemeinschaft zu dienen? Dies sind wohl die drei edel- sten und wertvollsten Eigenschaften unserer schon so materiellen Gesell- schaft, und diese drei Eigenschaften werden von den Feuerwehrmännern in vollendeter Form praktiziert. Es steht immer das Gemeinsame über dem Trennenden! Die gesellschaftspolitische Bedeutung unserer Feuerwehren möchte ich eben- falls betonen und sie ist erwähnenswert, denn diese Zusammenarbeit und dieser Geist wirkt doch weit in andere Le- bensbereiche hinein. Die gemeinsame Arbeit und der ge- enseitige Respekt waren in Tirol im- mer schon tragende Elemente unserer Gesellschaft und gerade diese zwei Ele- mente sollen auch weiterhin für die Ar- beit in unserem schönen Land Tirol Ba- sis und Geltung haben. Ich halte es auch als besonders posi- tiv. daß in unseren Feuerwehren so viele junge Menschen tätig sind, die sich dadurch schon sehr früh die gelten- den Grundsätze der Feuerwehr zu ei- en machen. Nämlich: Hilfsbereitschaft, Kameradschaft. Diszplin und Leistung. das sind die Gebote. Und der oberste Wirtschaftsbund aktiv: Informationen für Privatzimmer- vermieter Verenn enes Wochenende hatte die Bezirksleitung Kitzbühel des Wirt- schaftshundes Privatzimmervermieter aus dem ganzen Bezirk zu vier l'nfor- mationsveran,staltungen eingeladen. In Fieberbrunn, St. Johann, Kitzbühel und in Westendorf wurde über eine Heber- man rsbestimmung zur neuen Gewerbe- ordnung informiert, die kurzfristig Privatzimmervermietern die Möglich- keit einräumt, im Nachsichtswee die Bef-ahierung zum Betrieb einer Früh- stücksnension zu erlangen. Landesrat Komm-Rat Christian Hu- ber informierte dabei über die Situa- Die Ehrentafel der gefallenen Feuerwehr- kameraden des Ersten und Zweiten Welt- krieges. Die Tafel erhielt auch nach dem Neubau wieder den schönsten Platz. Grundsatz ist der Dienst an der Ge- meinschaft, der wohl einer sehr tiefen Liebe zur Heimat entspringt. In den Tiroler Feuerwehren liegt ein besonders guter Kern. Ihre Mitglieder gehören zur Elite unseres Landes, denn sie sind immer bereit, mehr zu tun als nur ihre Pflicht. All das gibt unserer Mitmenschen Si- cherheit und Geborgenheit. - Dafür möchte ich an dieser Stelle besonders danken. So darf ich, geschätzte Kommandant- schaft, liebe Feuerwehrmänner, die Grüße und den Dank der Tiroler Lan- desregierung, besonders des Landes hauptmannes Eduard Wallnöfer, sowie des für die Feuerwehren zuständigen Regierungsmitgliedes, LR Dipl.-Ing. Dr. Partl, mit einem herzlichen „Gut Heil!" übermitteln. tion, die die neue Gewerbeordnung für die Fremdenverkehrswirtschaft ge- bracht hat. Er erinnerte an die Tatsa- che, daß Tirol als einziges Bundesland schon seit Jahren die Möglichkeit ein- räumt, im Rahmen des häuslichen Ne- benerwerbes bis zu zehn Betten zu ver- mieten und zeigte auch grundsätzlich die Möglichkeiten auf, welche für Tirol im Verordnungsweg eingeräumte Über- gangsbestimmung bietet. Der Bezirksobmann der Sektion Frem- denverkehr. KR Wolfgang Hagsteiner, legte den Standpunkt der Fachvertre- tung dazu dar und informierte über Vor- und Nachteile dieser Möglichkeit, die hier Privatzimmervermietern ein- geräumt wird,, und meinte, daß man nicht •eine einheitliche Aussage treffen könne, ob es für den einzelnen so oder so besser sei, vielmehr nach genauer Kenntnis der Sachlage jeder die Ent- scheidung selbst treffen müsse. Ueber die gewerberechtliche Situa- tion, steuerliche Fragen und Fragen der Sozialversicherung informierte der Ge- werbereferent der Bezirkshauptm.ann- schaft Kitzbühel, Dr. Andreas Braun, weiters der Bezirkssekretär der Han- delskammer Kitzbühel, abs. jur. Hugo Beimpold, und OeWB-Bezirkssekretär Hellmuth D. Küchenmeister. Diese Uebergangsregelung bietet Ti- roler Privatzimmervermietern, die mehr als zehn Betten vermieten können, die Möglichkeit, im Nachsichtswege die Be- rechtigung zur Führung einer Früh- stückspension mit maximal zwanzig Betten zu erlangen, ohne die Befähi- gungsprüfung ablegen zu müssen oder die im Gesetz vorgeschriebene Befähi- gung dazu vorweisen zu müssen. Diese Uebergangsregelung bestimmt jedoch nicht nur, daß sie bis zu 20 Betten geht (dLarüber hinaus muß die Prüfung abgelegt werden), sondern 'sagt auch, daß es sich um bereits bestehende Bet- ten handeln muß. Eine Bestätigung, daß diese Betten im Rahmen der Privatzim- merverm.ietung bereits vermietet wur- den, ist vom zuständigen Gemeindeamt bzw. dem Fremdenverkehrsverband ein- zuholen. Die Frist läuft im Juli d. J. aus. - Das Ansuchen um Nachsicht vom Be- fähigungsnachweis ist mittels eines einfachen Formulare's beim Amt der Ti- roler Landesregierung einzubringen und nach Erteilen der Nachsicht kann der Interessent die Gewerbeberechti- gung ewerbeberechti- gung zur Führung einer Frühstücks- pension bei der Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmann schaft anmelden. - Formblätter für das Nachsichts:ansuchen liegen im ÖWB-Bezirkssekretariat (Han- delskammergebäude), der Bezirksstelle der Tiroler Handelskammer und beim Gewerbereferat der Bezirkshauptmann schaft auf. Wirtschaftsbund und Han- delskammer erteilen auch jederzeit ger- ne Auskunft und informieren über die möglichen Vor- und Nachteile, über Ko- sten. die Verpflichtungen und die Bela- stungen und sind auch gerne bereit, beim Ausfüllen der Formulare behilf- lich zu sein. Auf einen Punkt, über den oft Un- klarheit herrscht, sei jedoch schon hier hingewiesen: Abgabenmäßig ist es be- langlos, ob jemand Einnahmen aus Pri- vatzimmvermietung oder durch eine konzessionierte Frühstücksoension be- zieht. Die Abenbenordnung gilt für alle gleich, die anfallenden Steuern sind auch von den Privatzimmerver- mietern zu entrichten. Noch dem Auslaufen dieser Heber- gangsverordnun (,Juli 1976) muß vor Antritt einer Gewerbekonzession jeder Interessent die in der Gewerbeordnung verankerte Befähigung nachweisen oder die Befähigungsprüfung ablegen.
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