Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
3eite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 11. September 197 Fremdenverkehrsverband Kitzbühel, Körperschaft öffentlichen Rechts Einladung zur ordentlichen Jahresvollversammlung des Fremdenverkehrs- verbandes am Freitag, den 24. September 1976 im Hotel TENNE Beginn 19.3O Uhr Aufgrund des gefaßten Beschlusses des Ausschusses des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel vorn 2. und 9. August 1976 wird die ordentliche Jahresvollversammlung, die mit der Neuwahl des Ausschusses, des Vorstandes und der Rechnungsprüfer verbunden ist, einberufen. Sie werden hiermit eingeladen. an der Jahresvollversammlung am Freitag, dem 24. September 1976, im Hotel Tenne, mit Beginn 19.30 Uhr, teilzunehmen. ZD TAGESORDNUNG: Tätigkeitsbericht des Obmannes. Vorlage und Behandlung der Jahresrechnung 1975; Bericht der Rechnungsprüfer; Genehmigung der Jahresrechnung 1975; Abstimmung und Entlastung des Vorstandes. W a h 1 des Ausschusses und des Vorstandes. W a h 1 der Rechnungsprüfer. Vorlage, Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 inklusive des Prornillsatzes. Beschlußfassung über die Neueinteilung der Bemessungsgrundlage für die staffelung der Ortsaufenthalts- abgabe. Beschlußfassung über die Verlängerung des Konto korre:ntkredites in der Höie von 500.000 Schilling bei der Sparkasse der Stadt Kitzbühel für vier Jahre und Entlassung des Golf-Clubs Kitzbühel aus der Haftung in der Höhe von 150.000 Schilling. Beschlußfassung über den Tausch der Liegenschaften FVV-Grund GP 435/5 und 435/6 Kat. Gern. Kitzbühel . . . . 1791 Quadratmeter GEM-Grund 2020/4 und 2022 Kat. Gern. Kitzbühel . . . 2931 Quadratmeter zur Errichtung und zum Betrieb eines FVV-eigenen Geräte- und Lagerhauses. Allfälliges. Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnungspunkte und insbesondere aufgrund der Neuwahlen wird ersucht, nach Möglichkeit an der Vollversammlung teilzunehmen und rechtzeitig zu erscheinen. Die Vollversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder vertreten ist. Sollte zu der für den Beginn der Vollversammlung festgesetzten Zeit die zur Beschlußfähigkeit notwendige Anzahl an Pflichtinitgliedern nicht anwesend sein, so ist die Vollversammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder, beschlußfähig (§ 8, TFVG). Zur Abstimmung in der Vollversammlung dürfen nur Angelegenheiten gebracht werden, die auf der Tages- ordnung stehen (§ 8, TFVG). Die Wahl des Ausschusses wird in den drei Stimmgruppen 1, II, III, jede für sich durchgeführt. Die Pflichtmit- glieder haben das Stimmrecht in ihrer Stimmgruppe persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigte auszuüben. Ein Bevollmächtigter darf jeweils nur ein Mitglied vertreten. Die Vollmacht ist auf den Namen des bevollmächtig- ten Ueberbringers auszustellen (§ 7, TFVG). Wahlberechtigt und in den Ausschuß wählbar sind in den einzelnen Stimmgruppen nur die Mitglieder der be- treffenden Stimmgruppe. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die nicht in den Gemeinderat wähl- bar sind (§ 11, TFVG). Die Wahl des Ausschusses wird gemäß TFVG und Beschluß in der Ausschußsitzung vom 2. und 9. August 1976 vom FVV-Obmann, Herrn Wolfgang Hagsteiner geleitet. Vor Beginn der Wahl hat der Wahlleiter eine Frist in der Dauer von mindestens einer Viertelstunde und höchstens einer Stunde festzusetzen, innerhalb der jeder Wahl- berechtigte dem Wahlleiter einen schriftlichen Wahlvorschlag übergeben kann (§ 11, TFVG). Der Wahlleiter er- sucht jedoch, die Wahlvorschläge zwecks Ueberprüfung der Richtigkeit, der Stimmgruppenzugehörigkeit und der Wählbarkeit der Mitglieder möglichst bis Mittwoch, 22. September 1976 im Büro des Fremdenverkehrsverbandes einzubringen. Die Stimmgruppen]iste liegt ah sofort im Büro des Fremdenverkehrsverbandes zur Einsichtnahme auf. Die Tagesordnung zur Jahresvollversammlung, die Jahresrech nung 1975 und der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 1977 hängen im Büro des Fremdenverkehrsverbandes und an der Amtstafel des Rathauses zur Einsicht aus. FREMDENVERKEHRSVERBAND KITZBUHEL Der Obmann Körperschaft Öffentlichen Rechts Der Schriftführer KR WOLFGANG HAGSTEINER GÜNTHER HUBER
< Page 3 | Page 5 >
< Page 3 | Page 5 >