Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Samstag, 21. Mai 1977 Kitzbüheier Anzeiger Seite 5 Stadtgemeinde Kitzbühel Aenderung des Bebauungsplanes In Abänderung des bereits beschlosse- nen Bebauungsplanes betreffend die Gp. 3133-1 beschloß der Gemeinderat in sei- ner Sitzung vom 5. Mai 1977 einstim- mig, den Bebauungsplan gemäß den Plä- nen des Arch. Büros Dipl.-Ing. W. A. Schwaighofer, Innsbruck, Zi. P 76-22 vom 24. 1. 1977 zur öffentlichen Einsicht auf- zulegen. Die Abänderung betrifft haupt- sächlich die Erschließung und den Weg- fall einer Bauparzelle. Der Entwurf über die Aenderung des Bebauungsplanes liegt durch 4 Wcchen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsicht- nahme auf (9. Mai bis Pfingsten). Jedem, dem die Stellung eines Gemein- debewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb dieser Frist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Aenderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat beschloß in seiner Sitzung vom 5. Mai einstimmig, den Ent- wurf über die Aenderung des Flächen- widmungsplanes bezüglich der Gp. 509-8 KG Kitzbühel-Land (Georg Taxer, Wink- lerbauer) zur öffentlichen Einsicht auf- zulegen. - Die genannte Grundparzelle wird gemäß Paragraph 11 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 10- 1972, als Bauland gewidmet. Der Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Wochen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf. Jedem, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zu- kommt, steht das Recht zu, innerhalb dieser Frist zum Entwurf schriftlich Stel- lung zu nehmen. Aenderung des Bebauungsplanes Der Gemeinderat beschloß in seiner Sitzung vom 5. Mai 1977 einstimmig, den Entwurf über die Änderung des Bebau- ungsplanes bezüglich eines Teiles der Gp. 268-1 KG. Kitzbühel-Land (Ha isj örg Schlechter) zum Zwecke der Grundtei- lung und der Errichtung eines Einfami- lienwohnhauses zur öffentlichen Ein- sicht aufzulegen. Der Entwurf über die Aenderung des Bebauungsplanes liegt durch vier Wochen beim Stadtamt Kitz- bühel zur Einsichtnahme auf. Jedem, dem die Stellung eines Gemeindebewoh- ners zukommt, steht das Recht zu, inner- halb dieser Frist zum Entwurf schrift- lich Stellung zu nehmen. Aenderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat beschloß in seiner Sitzung vom 5. Mai 1977, den Entwurf über die Aenderung des Flächenwid- mungsplanes bezüglich der Gpn. 365-1 und 365-5 sowie der Bp. 470 KG. Kitz- bühel-Stadt (Ferdinand Hagsteiner) ent- sprechend den Plänen des Arch. Büro E. Hölzl vom 6. April 1977 zur öfentli- ehen Einsicht aufzulegen. Die genannten Grundparzellen sowie die Bauparzelle sollen gemäß Paragraph 11 des TROG., LGBl. 10-1972 unter fol- genden Voraussetzungen als Bauland ge- widmet werden: Ferdinand Hagsteiner verpflichtet sich, bis zur Erlassung des Zweitbeschlus- ses eine rechtsverbindliche Erklärung ab- zugeben, daß er die an den Kurpark an- grenzende Fläche hinter dem geplanten Bauvorhaben als Grünland beläßt und dem Charakter des Parks angleicht. Ferdinand Hagsteiner stellt entlang der Josef-Herold-Straße zur Errichtung eines Gehsteiges und einer Grünfläche einen 6 m Grundstreifen der Gp. 365-1 kostenlos zur Verfügung. Dieser Grund- streifen wird als Verkehrsfläche gewid- met. - Ferdinand Hagsteiner wird die ihm vorgeschriebenen Parkflächen, die er nicht in einer Tiefgarage unterbringen kann, nach den gesetzlichen Vomchrif- ten ablösen. Der Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes liegt durch vier Wochen beim Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf (bis Pfingsten). Je- dem, dem die Stellung eines Gemeinde- bewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb dieser Frist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Bgm. LAbg. Hans Brettauer Sommertarif der Bergbahnen weiter verbilligt Der seit 1. Mai 1975 gültige Sommer- tarif der Bergbahn AG Kitzbühiel wur- de heuer für die Inhaber von gültigen Berechtigungsausweisen (meist „Ein- h eimischenausweis" genannt) weiter verbilligt. So kostet die Bergfahrt bei der Hahnenkammbahn (Normaltarif 52 S) nunmehr nur mehr 30 S, die Tal- fahrt auf der Hahnenkammbahn im Sommer gegen Abgabe der Eftnzeiberg- fahrkarte gratis. Eine Teilstrecke der Kitzbüheler Hornbahnen (Normaltarif 26 5) kostet mit dem Berechtigungsaus- wells nur 15 S, die Berg- und Talfahrt mit zwei Sektionen kostet nach dem Noirmaltarif 76 S, nach dem, nun gffl- tigen Einheimischentarif 44 S. Es 'ergibt sich heuer ein Unterschied zwischen dem ermäßigten Preis für Re'isegrupp'en, Mitglieder alpiner Ver- eine,, Familien, ÖAMTC-Miitgliedern, Senioren mit ÖBB-Ausweis einier.s'elits (Kosten bei den Hornbahnen für 2 Teil- strecken Berg- und Talfahrt 56 S) und den Inhabern von gültigen Berechti- gungsausweisen (im V'ergleic'hsb'eispiel 44 S). Wer den neuen Tarif für Inhaber von BerechtigursLaulswei;sen beanspruchen will, muß den Ausweis beim Lösen der Einzeifahrkarte vorweisen. Der Kiitzbühel,er Sommerferftenpaß (eine Woche Benützung der Bergbah- nen und Lifte und des Ozonhallen- bades im Kurhaus und je 10' S Verbil- ligung bei Benützung der Sauna) ko- stet für Erwachsene weiterhin 140 S und für Kinder 90 S. Dieser Feri,en_ paß kann selbstverständlich auch von Einheimischen erworben werden, die daheim Urlaub machen. Wer im Da- heimuLrlaub gerne wandert und badet, ist mit dem Ferienpaß gut bedient. Nach dem Sommerfahrplan ver- kehren heuer folgende Bahnen und Lifte ab dem angegebenen Tag: Hahnenkammbahn (bereits in Betrieb), Hort'ibahnen (ab 19. Mai), Bichlaim- bahn (ab 11. Juni), Malen 1 (ab 4. Ju- ni), Gaisberg (bereits in Betrieb), Wag- stätt 1 und II (ab 25. Juni), Rest-erhöhe (ab 28. Mai). Unser Wandertip 9 - auch für Ihre Gesundheit Mittelstation Nun verkehrt auch die Kitzbüheier Hornbahn wieder. Für Fahrten und Wanderungen ganz in der Höhe ist es manchem noch zu früh, der lieber kei- nen Schnee mehr sieht. Da empfehlen sich die autofreien Promenaden in halber Höhe. Eine der ischönsten und leicht zu begehenden ist von der Mit- tel:sttjon der Kitzbüheler Hornbahn nach Hagsein. Von der Station aus steigt der Weg nur kurz an, bald sind wir dem Lärm völlig 'entrückt und genießen den frei- en Blick über die Stadt. Hier hat sich das Mitnehmen eines Fernglases ge- lohnt, in Berg und Tal gibt es Sehens- Wertes. Bis zum Abstieg, der bei Rei- chern beginnt, sind mehrere einladende Rastbänke. Durch den Wald und kurz auch am Rand von Bergwiesen, alles im zarten Frühlinsgrün kommen wir nach HaestLein, einem der bekannten AuLsfluasgasth SuLser Wer von dort noch ein Stück autofrei absteigen will, muß bei der Kurve unterhalb des Gasthau- seis den steilen Weg nach Streitberg nehmen, Über Pfeifer das wir links liegen lassen, und Hachern, vor dem wir von der Straße links abzweien, kommen wir zum Wasiserhochbeh älter und an diesem vorbei über den Unter- ieiteweg zum Weg, der uns zum Leit- nerwald und in die Stadt führt. Für den „Aufstieg" benützen wir die 'erste Sektion der Hornbahnen Sie verkehrt um 8.15 Uhr erstma1s dann von 9 Uhr an stündlich. Bedarfsfahr- ten sind jeweils eine halbe Stunde soä- ter, bei Andrang wird ununterbrochen gefahren. Fahroreis: Der heuer ülti'e Tarif ist etwas bii1ier als der voriöhrice, wenn sie den eültien Berechtiuns- ausweis mithaben. Mit den anderen A uswelsLen (amine Vereine. Familien, Oe'AMTC Reisegrupeen, Senioren) kommen Sie zwar weit unter dem Noiinaltarif, aber nicht so eÜnisti,e weg wie mit dem Berechtigungsausweis.
< Page 4 | Page 6 >
< Page 4 | Page 6 >