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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 10. September 1977 nen technischen Hilfsmitteln kaum zu bewältigen gewesen wäre. Ein drittes Wehr, welches ca. 130 m oberhalb des Sensenschmiedwehres in Oberndorf liegt, besitzt heilte noch die Funktion der Betriebswasserableitung für ein kleines Laufwerk an der Kitz- büheler Ache in Wiesenschwang. Die- ses Elektrizitätswerk steht im Besitz der TIWAG, ist veraltet und wenig rentabel. Seine Existenz kann nur durch das Bestehen des unterhalb ge- legenen Sensenschmiedwehres auf- rechterhalten werden und muß mit der Schleifung dieses Wehres eben- falls enden. Für das Schleifen aller drei Wehre spricht neben dem Vorteil, daß durch die Beseitigung der künstlichen Stau- stufen ein ausgeglichenes Gefälle der ganzen in Betracht kommenden Fluß- strecke erzielt werden kann, das Er- reichen größtmöglicher Hochwasser- sicherheit durch die Absenkung der Flußsohle bzw. die Eintiefung des Flußbettes in das Gelände. An der ge- planten Vollregulierung der Kitzbü- heler Ache mit beidseitigen Uferdeck- werken werden in Zukunft kaum noch nennenswerte Erhaltungsarbeiten not- wendig sein, während die Absturzbau- werke und Wehre in den stark ge- schiebeführenden Flüssen des Berg- landes ständig einen hohen Erhal- tungsaufwand erfordern. Der Mei- nung, daß die Schleifung der Wehre samt den Folgemaßnahmen, nämlich der Vollregulierung der Kitzbüheler Ache auf ca. 5 km Länge, wesentlich teurer käme als deren Erhaltung, bzw. deren Umgestaltung in definitiver Bauweise muß entgegengehalten wer- den, daß sich die Baukosten ungefähr die Waage halten würden angesichts der strengen Sicherheitsbedingungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der Fundierung solcher Absturzbau- werke. Beispielsweise hat der Umbau des Kapserwehres an der Kitzbüheler Ache in Kitzbühel vor mehr als 10 Jahren bereits bei 10 Millionen Schil- ling gekostet. Angesichts des bedenklichen Bauzu- standes der beiden alten Holzwehre muß in nächster Zeit eine Entschei- dung getroffen werden, die wohl nur in der Schleifung bestehen kann, da sich sowohl das genannte Ministe- rium, als auch die Landesbaudirek- tion für diese Lösung entschieden ha- ben und dafür bedeutende Beihilfen zusichern, während eine Förderung mit öffentlichen Mitteln für eine Er- haltung der Wehre sehr ungewiß sein würde. Rat Dipl.-Ing. Max Ritzer setzt die Erläuterungen anhand von Lageplänen und Längenprofilen fort. Der erste Bauabschnitt könnte im kommenden Spätherbst in Angriff genommen wer- den. Dieser beinhaltet die Schleifen des Magerhennwehres samt den Folge- maßnahmen. Diese bestehen in einer Vollregu- lierung der Kitzbüheler Ache auf 2,5 km Länge, flußabwärts mit beidseiti- gem Uferdeckwerk aus Bruchsteinen und Ausbaggerung des Verlandungs- keiles der Sohle in der Neubaustrek- ke zur Schaffung der neuen, einge- tieften Flußsohle mit ausgeglichener Neigung. Außerdem muß zur Siche- rung und Stabilisierung der bestehen- den Sohlenlage an der 350 m oberhalb des Magerhennwehrs, linksufrig in die Kitzbüheler Ache einmündenden Spertner Ache, oberhalb der Mündung, eine 1.50 m hohe Steinrampe im Fluß- bett errichtet werden. Die Überfall- höhe des Magerhennwehres beträgt nämlich 1.70 m. Das Erfordernis für den ersten Bau- abschnitt wird mit 14 Millionen Schil- inig veranschlagt. Es wäre eine Auf- teilung auf drei Jahresbauprogram- me vorgesehen. Während dieser Bau- zeit wird es voraussichtlich auch not- wendig werden, Erhaltungsmaßnah- men am bedenklich schadhaften Sensenschmjedwehr in Oberndorf durchzuführen, um einen vorzeitigen Bruch mit möglicherweise katastro- phalen Folgen vermeiden zu können. Aufgrund der Bodenuntersuchungen im Talboden der Gemeinden St. Jo- hann in Tirol und Oberndorf, welche in den letzten Jahren zum Zwecke der Erkundung von Grundwasservor- kommen angestellt worden sind, wur- den günstige Untergrundverhältnisse festgestellt und es kann angenommen werden, daß die Flußsohle der Kitzbü- heler Ache bis auf die Tiefe von not- wendigen Grabungsarbeiten aus gro- bem Flußschotter besteht. - Sollten teilweise leichtere Bodenarten auftre- ten, welche dem Wasserangriff nicht standhalten können, müßten in die- sen Abschnitten künstliche Beschup- pungen der Flußsohle angewandt werden. Der zweite Bauabschnitt wird die Schleifung des Sensenschmiedwehres und des oberhalb liegenden Wiesen- schwangwehres zum Gegenstand ha- ben. Die Gefällstufe beider Wehre be- trägt 7,0 Meter. Die Folgemaßnahmen bestehen ebenfalls in einer Vollregu- lierung der Kitzbüheler Ache flußauf- wärts auf rund 2,4 km Länge bis zur Gemeindegrenze Oberndorf -Kitzbü- hel mit beidseitigen Uferdeckwerken und Ausbaggerung der Flußsohle zur Wiederherstellung der natürlichen Sohlenlage vor dem Einbau der Weh- re. Daß die Neubaustrecke bzw. der Verlandungskeil oberhalb der Wehre, trotz der großen Gefällstufe von 7 m, ungefähr gleichlang ist, wie beim Ma- gerhennwehr mit nur 1.70 m Höhe, rührt davon her, daß die Sohlenei- gung oberhalb des Sensenschmied- wehres bedeutend größer ist, als beim Magerhennwehr. Auch im Bereiche des zweiten Bauabschnittes werden gute Untergrundverhältnisse der Fluß- sohle erwartet. Die Gesamtkosten werden auf 40 Mio Schilling veranschlagt und die Bau- zeit auf z e h n Jahre mit einem jähr- lichen Baukredit von 4 Millionen vor- läufig festgelegt. An öffentlichen Bei- hilfen erscheinen mit der Uebernah- me von 50 Prozent der Baukosten durch den Bund und mit 35 Prozent durch das Land Tirol, insgesamt 85 Prozent der Baukosten gesichert. Die restlich verbleibende Interessenten- leistung von 15 Prozent (6 Millionen Schilling) würde, nach Ansicht von Obmann Max Klausner, die Leistungs- fähigkeit der Genossenschaft weit übersteigen und auf lange Zeit hinaus jede Tätigkeit auf anderen Gebieten der Genossenschaft unmöglich ma- chen. Rat Ritzer appelliert daher an die Bundesbahnen, deren Vertreter be- reits vor Jahren dieses Projekt an- regten, mit zusätzlichen Beitragslei- stungen helfend einzuspringen. Dies gilt auch für die Bundesstraße, die Marktgemeinde St. Johann und die Gemeinde Oberndorf. Rat Ritzer wies auch darauf hin, daß in den übrigen Gemeinden des Bezirks Kitzbühel k e i n e Wasser- baugenossenschaften bestehen und die Gemeinden selbst aus ihrem Bud- get die oft recht hohen Interessen- tenbeiträge zu den notwendigen Re- gulierungsarbeiten leisten müssen. Nach eingehender Aussprache wird darüber Einigung erzielt, daß von den 15 Prozent Interessentenleistung zu den Gesamtkosten des Projektes die Bundesbahnen, die Bundesstraße und die Gemeinden St. Johann und Obern- dorf je 2 Prozent übernehmen sollten. Obmann Max Klausner bemerkt dazu, daß auch in der Vergangenheit be- sonders interessierte Genossenschafts- mitglieder durch Sonderleistungen die Finanzierung bestimmter Bau- maßnahmen unterstützt und ermög- licht haben. Die folgende Abstim- mung ergab den einstimmigen Be- schluß zur Ausführung des Gesamt- projektes. Die Vertreter der Bundesbahn und der Bundesstraße versicherten, sich für die Bewilligung der angegebenen Sonderleistung einsetzen zu wollen. Auch Bürgermeister Andreas Maria- eher, der bei der Sitzung anwesend war, und Ausschußmitglied Gemein- - derat Johann Raß, erklärten, sich im Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann für die Aufbringung der ge- wünschten Sonderleistung verwenden zu wollen. Bei der Durchführung des Gesamt- projektes würden zirka 90.000 cbm Grabungsmaterial anfallen. - Da es sich zum Großteil um Flußschotter handelt, könnte dieser für Straßen- bauvorhaben in der Umgebung ver- wendet werden.
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