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Seite 8 Kltzbüheler Anzeiger Samstag, 10. September 1977 Festführer nochmals genau an. Er war, wie das ganze Fest mit außerordent- lichem Fleiß und Geschick gestaltet wor- den. Erwähnenswert ist noch die Torn- hola, die veranstaltet wurde. Der Ge- samtwert betrug nicht weniger als 18.000.— sf r., das sind etwa öS 126.000.- 1. Preis: Wohnwand mit Fernseher! Ei- nige Minuten nach 22 Uhr hatte Kitz- bühel seine Stadtmusik wohlbehalten in bester Eintracht wieder. Gottfried Planer Gschichten, Gspiel und Gsang in Erl Alpenländische Volkskunst steht auf dem Programm der letzten Veranstal- tung des heurigen Sommers im Passions- spiethaus Erl. Unter dem Titel „Gschichtn, Gspiel und Gsang aus Bayern und Tirol" werden am Samstag, dem 10. September 1977, um 20 Uhr die schönsten Lieder, Weisen und Geschich- ten aus dem tirolisch-bayrischen Grenz- land zu hören sein. Die bekannt gute Akustik und die erstrangigen Auftrittsmöglichkeiten des Passionsspielhauses werden wieder eine Atmosphäre schaffen, wie sie bei sol- chen Veranstaltungen selten zustande kommt. Mitwirken werden: die Brüder Rehm, die Erler Sängerinnen, die Inntaler Sän- ger, der Troppmair-Dreigesang, die Ebbser Alphornbläser, die Frasdorfer Tanzlmusi, die Brunnecker Hausmusik, das Harfenduo Reitmeir, die Erler Blä- ser, der Kirchenchor Kiefersfelden, die Chorvereinigung Erl und Sepp Sont- heim. Sprecher ist Sepp Landmann und die Leitung hat Wilfrid Feldhütt'er. Eintrittskarten zu diesem Abend sind über das Büro der Passionsspiele Erl, A-6343 Erl, Telefon 0 53 73 - 22 61 09 und an der Abendkasse erhältlich. Es be- steht eine Busverbindung von Kufstein. Abfahrt: 19.15 Uhr am Oberen Stadt- platz. Kuratorium schöneres Tirol Fahrbare Firmenschilder? Seit einiger Zeit haben die öffentli- chen Verkehrsträger die Möglichkeit ent- deckt, die Außenseiten ihrer Vehikel als Werbeflächen nutzbar zu machen. Seit- her zuckeln Züge durch das Land Tirol als wären sie Werbeeinrichtungen be- sonderer Art und nicht mehr hauptsäch- lich dem Personenverkehr gewidmet. Packeriwagen und auch Linienbus„- ent- puppen sich als fahrbare Firmenschilder mit Monopolcharakter. Es mag sein, daß das für die Verkehrsbetriebe eine lukra- tive Angelegenheit ist, doch gibt es auch Stimmen, denen solch ausgefallene Ein- fälle nicht gefallen. Vor allem sind die Techniker darüber nicht sehr glücklich, welche sich bemüht haben, schnittige Formen der Fahrzeuge zu entwickeln und nun zusehen müssen, wie Form und Farbe verhunzt werden. Auch die Juri- sten stehen vor der verzwickten Rechts- frage, ob solches Tun mit den Vor- schriften der Straßenverkehrsordnung vereinbarlich sei. Diese besagen nämlich zweierlei: Erstens, daß für die Benüt- zung von Straßengrund einschließlich des darüber befindlichen, für die Sicher- sen, zumal dieses System nun auch vom österreichischen Ministerium anerkannt wurde. Vor einem halben Jahr wurde aber Ingenieur Wisnizka Chefingenieur der Firma Bleichert, so daß sich jetzt beide Firmen vereinigten. Unsere Seilschwebebahn wird aber nach dem neuen System gebaut, so daß die unzähligen Berechnungen und Über- prüfungen die Hauptschuld an der Ver- zögerung tragen, wie es eben auch bei der Zugspitzbahn der Fall war, die er- ste Bleicherthahn in Österreich. Alle übrigen österreichischen Seilbahnen werden von Bleichert gebaut, die daher nur einen kleineren Teil von Berech- nungen einreichen brauchen. Es war kein leichtes, unter vorange- führten Umständen ein Werk zu schaf- fien und es zu verantworten, ein Werk, das dem Orte von dauerndem Nutzen sein wird. Bei der hiesigen Geldknappheit konn- te nur eine billige Bahn gebaut werden, wie es unter den angeführten glück- lichen Umständen der Fall war. St. Johann - Gemeinderatswahlen. Bei der am vergangenen Sonntag (26. Juni 1927) durchgeführten Gemeinde- heit des Verkehrs in Betracht kommen- den Luftraumes zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs z. B. zur Werbung, eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich ist, und zweitens, daß, abgesehen von den Richtzeichen „Pannenhilfe" und „Tank- stelle", außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind. Soweit das Gesetz. Zum Begriff Wer- bung sagt der Verwaltungsgerichtshof: „Werbung (Anpreisung, Reklame) ist eine Ankündigung mit dem Ziel, das Interesse von Personen auf Waren, Ver- anstaltungen, Leistungen oder Einrich- tungen des privaten oder öffentlichen Lebens zu lenken" (Erkenntnis 63/2 - 1964). Wenn das stimmt - und es kann doch wohl keinem Zweifel unterliegen, daß die optisch wahrnehmbare Ankün- digung unmittelbar oder mittelbar der Werbung dient (welchen Zweck hätte sie sonst?) - muß an die Kronjuristen des Landes die Frage gestellt werden, war- um gegen die eingerissenen Praktiken nicht eingeschritten wird (Genehmigun- gen der zuständigen Behörden liegen ja in keinem Falle vor und lange Strek- ken der Gleisanlagen liegen im 100-Me- ter-Bereich). Wenn das nicht stimmen sollte, werden die Herren Abgeordne- ten zum Nationalrat gebeten, im Wege einer Novellierung der Straßenverkehrs- ordnung eindeutige Rechtsverhältnisse zu schaffen, die diese temporäre und mittelbare Werbung auf und neben der CD Straße verhindern. Kuratorium Schöneres Tirol ratswahl wurden im ganzen 1254 Stim- men abgegeben. Hievon fielen auf den Tiroler Bauernbund 567 Stimmen (10 Mandate), Wirtschaftsgruppe 247 Stim- men (4 Mandate), Christlichsoziale 139 (2 Mandate), Angestellte und Arbeiter 138 Stimmen (2 Mandate), Sozialdemo- kraten 106 Stimmen (1 Mandat), Land- bund 53 Stimmen (1 Mandat). Das zwan- zigste Mandat wurde durch das Los zu Gunsten des Landbundes entschieden. Kitzbühel - Konsulat. Herr A. E. Forhes-Dennis wurde zum englischen Vizekonsul mit dem Sitze in Kitzbfthel, Hotel Tennerhof, ernannt. Amtsstunden vorläufig jeden Donnerstag von halb zehn bis halb zwölf Uhr vormittags. Kitzbühel - Vereinsnachrichten. Der Trachten- und Landsturmverein gibt be- kannt, daß am Sonntag, 7. August 1927, das Fest des 40jährigen Bestandes ge- feiert wird. Das Nähere wird durch Maueranschläge bekanntgegeben. Kitzbühel - Kundmachung. Das Sammeln von Beeren in den städtischen Waldungen und Schlägen ist nur über vorherige Anmeldung beim Stadtkäm- merer Wegmelka, der auch die betref- fenden Örtlichkeiten anweisen wird, ge-
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