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Seite 10 Kltzbüheler Anzeiger Samstag, 24. Dezember 1977 den Vorkriegs- und Nachkriegspionie- ren des österreichischen Fremdenver- kehrs. Unsere Hauptaufgabe ihnen ge- genüber ist es, das Unterkunfts- und Verpflegungsangebot sowie die Sekun- därinfrastruktur der Sport- und Frei- zeiteinrichtungen ständig zu verbes- sern. Daß dies in Kitzbühel geschieht, sieht man deutlich und es wird vom Gast selbst sowie von unseren vorer- wähnten Partnern anerkannt. - Der Am 5. November 1977 fand in Inns- bruck der Tag des Tiroler Mittelstan- des statt. Im Saal „Tirol" des Inns- brucker Kongreßhauses trafen sich dazu an die tausend Teilnehmer, dar- unter viele aus unserem Bezirk. Nach der Begrüßungsansprache von Landesrat Komm.-Rat Dr. Luis Bas- setti, Land esobm a nn des Wirtschafts- bundes, irtschafts- bundes, sprach Landesrat Komm.-Rat Christian Huber (Waidring) über das neue Tiroler Mittelstand-Förderungs- gesetzes, worüber wir bereits berich- teten. Anschließend sprach der Gene- ralsekretär der OeVP Nationalrat Dr. Sixtius Lanner (Wiidschönau) über das Programm der Zukunft, das mit großem Beifall aufgenommen wurde. Sehr lebhaft war die Podiumsdiskus- sion zum Thema Mittelstand, an der auch der Vorsitzende der Deutschen Mittelstandvereinigung der CDU-CSU Dr. Spary, Bonn, Landeshauptmann- stellvertreter Prof. Dr. Fritz Prior, NR Dr. Keirnel, OeWG-Generalsekretär Dr. Schüssel und die Landtagsabge- ordnete Frau Haider, Wien, teilneh- men. Anschließend trug NR Dr. Keimel den Text einer Resolution vor, welche von den Versammelten einstimmig an- genommen wurde. Eine Multi-Media-Show zum The- ma Mittelstand beschloß den Tag des Tiroler Mittelstandes 1977. RESOLUTION 1. Die gesetzgebenden Körperschaf- ten in Bund und Land Tirol, die Bun- desregierung, die Tiroler Landesregie- rung andesregie- rung sowie alle berufenen Verbände und Institutionen werden aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, daß die dem breiten österreichischen Mittelstand gemeinsamen Werte wie Leistung,Ver - antwortung, Selbständigkeit und Ei- gentum nicht zurückgedrängt, son- dern massiv gefördert werden. Grundlage hiefür kann nur das be- währte Ordnungssystem der Sozialen Marktwirtschaft sein, in welcher der freie Wettbewerb und die fortschritt- lichen Kräfte des Marktes mit dem sozialen Korrektiv des Staates optimal verbunden sind. Der sozialistische Programmentwurf und Aeußerungen der Führungsgarni- tur der SPOe lassen jedoch die Ab- Jahresbericht von Obmann KR Wolf- gang Hagsteiner über die Lei- stung des Fremdenverkehrsverbandes, der Stadtgemeinde und insbesondere der privaten Unternehmerschaft ist der meßbare Beweis, daß Kitzbühel den eisernen Willen hat, an der Spit- ze zu bleiben und damit nicht nur für Kitzbühel selbst, sondern auch für Ti- rol und Oesterreich einen konstruk- tiven Beitrag zu leisten. lehnung der Sozialen Marktwirtschaft erkennen. Die Verpflichtung des modernen Staates, den sozial Schwachen ent- sprechende Hilfeleistung zu geben, kann nur über eine krisenfeste Wirt- schaft eingelöst werden. Hiezu benö- tigen die Betriebe eine verbesserte Ei- genkapitaisbasis und die nötigen Ge- winne, denn Gewinne von heute sind die Investitionen von morgen und die Arbeitsplätze von übermorgen. Die Steuerpolitik der Bundesregie- rung mit ihren Belastungswellen und insbesondere dem soeben beschlosse- nen 2. Abgabenänderungsgesetz 1977 geht allerdings genau den entgegen- gesetzten Weg. Erstmalig werden be- triebliche Verluste steuerlich wie Ge- winne behandelt. Damit wird die Sub- stanz der Betriebe aufgezehrt, damit werden bestehende Arbeitsplätze ge- fährdet und die Schaffung neuer Ar- beitsplätze für unsere Jugend verhin- dert. Ein „Bundesmittelstandsgesetz" und die regelmäßige Befassung des Parlaments mit einem Mittelstands- bericht muß die Existenzgrundlagen und die Entfaltungsmöglichkeiten des Mittelstandes sicherstellen. Der Mittelstand mit seinen lei- stungswilligen, verantwortungsbewuß- ten, erantwortungsbewuß- ten, Selbständigkeit und Unabhängig- keit bejahenden Bürgern ist für die Leistungskraft unserer Volkswirt - schaft und damit für die soziale Si- cherheit und die Lebensqualität der gesamten Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Das Bundesmittelstandsgesetz soll daher: - ein breites Angebot an Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten als Ausdruck der Berufsfreiheit garan- tieren, - die Vielfalt des Angebotes an Wa- ren und Dienstleistungen als Basis für die Konsumfreihe:it sichern, die Leistungsfreude des einzelnen heben und den Weg zur Selbständig- keit erleichtern, - ein breite Eigentumsbildung für alle Bevölkerungsschichten fördern, die Soziale Marktwirtschaft als tra- gendes Element unseres Geseilschafts- und Wirtschaftssystems gesetzlich ver- ankern. Die Forderung nach einem Bundes- mittelstandsgesetz wird umso wichti- ger, als der Programmentwurf der SP die Existenz eines breiten Mittelstands leugnet. An dessen Stelle wird die klassenlose Gesellschaft angestrebt, statt der Persönlichkeit die anonyme Nummer in einer entmündigten, ge- sichtslosen e- sichtslosen Masse. In der Erkenntnis der entscheiden- den Bedeutung eines starken Mittel- standes für Freiheit, Wohlstand und soziale Sicherheit des ganzen Volkes werden die Teilnehmer des heutigen Tiroler Mittelstandstages überall, je- derzeit und mit persönlichem Einsatz für diesen Mittelstand kämpfen. Wichtige Hinweise für Betriebe, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen wollen Ein Ausländer darf eine Beschäf- tigung erst aufnehmen, wenn vorn zu- ständigen Arbeitsamt (Arbeitsamt in dessen Bezirk der Beschäftigungsort liegt) eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden ist. Die Bewilligung wird auf Antrag des Dienstgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen vom zuständigen Arbeitsamt, erteilt, wenn ein gültiger A-Sichtsvermerk vorliegt. Die erteilte Beschäftigungsbewilli- gung gilt nur für den jeweiligen Be- trieb und den Beschäftigungsort so- wie Beruf, der in der Bewilligung bzw. im Antrag angeführt wurde. Wechselt der Ausländer den Dienstgeber, den Beschäftigungsort oder den Beruf, so ist eine neue Beschäftigungsbewilli- gung zu beantragen. Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem zuständigen Arbeitsamt die Be- endigung des Beschäftigungsverhält- nisses unverzüglich anzuzeigen. Anträge auf Verlängerung der Be- schäftigungsbewilligung (eine Ver- längerung liegt nur dann vor, wenn der Ausländer nach Ablauf der Be- willigung weiter beim selben Dienst- geber ohne Unterbrechung des Dienst- verhältnisses beschäftigt werden soll) sind vier Wochen vor Ablauf der gül- tigen Bewilligung heim zuständigen Arbeitsamt einzubringen. Dienstgeber bzw. Ausländer die ge- gen die angeführten Bestimmungen verstoßen, begehen eine Verwaltungs - übertretung und werden, sofern die Tat nicht noch einer anderer Vor- schrift mit strengerer Strafe bedroht ist, je nach Art des Verstoßes mit ei- ner Geldstrafe von 5 1000. - bis S 60.000.— bestraft. Diese Auskünfte wurden der Re- daktion vom Leiter des Arbeitsamtes Kitzbühel, Amtsdirektor Wolfgang Peschl, im Hinblick auf die Dringlich- keit der zeitgerechten Kontaktauf- nahme mit dem Arbeitsamt gegeben. Tag des Tiroler Mittelstandes in Innsbruck
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