Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 15. April 1978 Kitzbüheler Anzelger Seite 3 Zielvorstellungen Erhaltung eines gesunden Lebens- raumes und Sicherung und Verbesse- rung der Lebensqualität. Eine gesunde und lebensfähige Landwirtschaft als Träger der natür- lichen Lebensgrundlage muß ohne Substanzverlust erhalten und ge- schützt werden. Sowohl für die Entwicklung im Handel, Gewerbe und Industrie, als auch im Fremdenverkehr wird Vor- sorge fr die bestehenden ortsansässi- gen Betriebe und auch für eine gewis- se Entwicklungsreserve getroffen. Für die Zukunft sollte diesbezüglich nicht so sehr das quantitative (d. Ii Betten- zuwachs, Supermärkte, etc.) als viel- mehr das qualitative Wachstum ins Auge gefaßt werden. Die zu erwartende Bevölkerungsent- wicklung ist einer der entscheidend- sten Anhaltspunkte und eine wichtige Voraussetzung für die Planung, den künftigen Bedarf für eine geordnete bauliche Entwicklung zu sichern und die wirtschaftlichen, sozialen und kul- turellen Bedürfnisse der Bewohner sicherzustellen. Auf grUnd der Bevölkerungsentwick- lung der vergangenen 15 Jahre (1961 -1976 = plus 1500 EW oder 100 EW/ Jahr) und der Annahme, daß dieser Zuwachs in gleicher Weise weiterläuft, kann prognostiziert werden, daß sich innerhalb der nächsten 10 Jahre auch im Hinblick auf die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung die Be- völkerung von derzeit 6200 auf 7200 Einwohner (d. h. 100/Jahr) vergrö- ßern wird. Manche Anzeichen deuten darauf hin, •daß sich sowohl der natürliche Bevölkerungszuwachs (Pillenknick) als auch die Zunahme der Bevölke- rung durch Zuwanderer verlangsamt und daher die vorgenannte Prognose als zu hoch gegriffen angesehen wer- den muß. Nach dem derzeit rechtsgültigen Verbauungsplan sind bereits Bauland- reserven von ca. 60 ha vorhanden. Bei Abrundung bestehender Baugebie- te ergibt sich eine Gesamtreserve an Bauland von ca. 80 ha. Zieht man den Baulandbedarf auf- grund der zu erwartenden Bevölke- rung für die nächsten 10 Jahre in Rechnung, so bedeutet dies einen tat- sächlichen Bedarf von r und 20 ha. Da- mit ist das bestehende krasse Miß- verhältnis zwischen tatsächlich be- nötigtem Bauland einerseits und be- reits gewidmetem bzw. gewünschtem andererseits, aufgezeigt. Im vorliegen- den Plan beträgt die Summe der Auf- schließungsflächen ca. 30 ha. Diese Größenordnung ist als realistische Baulandreserve für den Planzeitraum als ausreichend anzusehen. Kanalisation Bei den am 23. Februar und 8. März 1977 stattgefundenen Besprechungen zur künftigen Abwasserbeseitigung in der Gemeinde St. Johann, wurde von Herrn Dipl.-Ing. Schwarz eine Studie über die Entwässerbarkeit und ideren zeitliche Realisierbarkeit abgegeben. Sollte noch in diesem Jahr ein gene- relles Abwasserkonzept in Auftrag ge- geben werden, gilt für 'die Ausführung der Kanalisationsarbeiten folgender Stufenplan (lt. Plan SIWAKA 77 06 17). Baustufe 1 und II (bis 1980: unab- hängig vom Hauptsammier): Beuge- biete Nähe Bergland, Panzerkaserne, einschl. Oberhofen, Baumoos und Schwarzinger (eigene Zwischenklär- anlage notwendig), Gruberfelid (in Kläranlage Schwarzinger, wenn diese gebaut), Postfeld (in Kläranlage Panzerkaserne. Baustufe III, ab 1980, wenn Haupt- sammler gebaut: Huttererfeld, Retten- bach und Weitau, Holzfabrik und Dampf!. Baustufe IV, nach 1980: Almdorf: erst nach Kanalisation Baum00sfe1d Niederhofen und Schmiederer: nicht vor. Fertigstellung des Hauptsammlers Camping: nicht entwässerbar Oberes 'Dorf: Zwischenkläranlage notwendig, hohe Auf schiießungskosten Taxa: nicht vor Hauptsammler Walinergründe: nicht vor Haupt- sammler, Detailprojekt erforderlich Reitharn: liegt zu weit weg, finan- ziell nicht tragbar Apfeldorf: sehr spät und 'teuer Klausner und GPuberfield: isehr spät und teuer (Bahndarchlaß) Wiesen, Steinberg: zeitlich sehr spät, sehr hohe Aufschlieilu:ngskostien Schwendling: finanziell untragbar Bärustätten und Lacken: zeitlich sehr spät. Aufgrund dieser Kanalisationsstu- die und der vorn Gemeinderat in der Sitzung vom 19. Oktober 1976 ein- stimmig beschlossenen Grundsätze zum Flächenwidrnungsplan, wurden im vorliegenden Entwurf auch flUr jene Siedlungsschwerpunkte als Bau- land bzw. Aufschließungsgebiet aus- gewiesen, die im Planungszeitraum von 5— 10 Jahren unter vertretbaren Kosten an das künftige Kanalnetz an- geschlossen werden können. Um die reduzierte Ausweisung von Bauland weiter zu untermauern, ist die Vergabe der Erstellung eines gene- rellen Abwasserkonzepts ehestrnöglich anzustreben. Dies umso mehr, da als Kosten einer heute idurchzuführenden Sanierung und neu zu ersteilenden Kanalisierung und Klärung der Ab- wässer bereits Größenordnungen von 120 Millionen Schilling genannt wer- den. Die Anordnung und Gliederung des Baulandes soll so erfolgen, daß Sied- lungsschwerpunkte mit tragbaren Er- schließungs- und Folgekosten entste- hen. Damit sollen zusammenhängen- die, unverbaut bleibende landwirt- schaftliche Flächen und Erholungs- räume erhalten und vor weiterer Zer- siedlung verschont werden. Für die künftige Siedlungstätigkeit in der Gemeinde sollte auch das Ziel verfolgt werden, ortsnahe Gebiete auf- grund ihrer Versorgungsstruktur dich- ter zu bebauen (gruppierte Einfami- lienbauweise in geschlossener Bau- weise iund Ensemblewirkung). Um eine weitere Zersiedlnng zu stoppen, wird zur Vermeidung von Härtefällen vorgeschlagen, daß sei- tens der Gemeinde eine größere Grundfläche angekauft wird. Davon sollten dann aufgeschlossene Parzel- len zu tragbaren Preisen an diejenigen weitervekau.ft werden, die als Wei- chende oder als sozial schwächere Per- sonen ein Eigenheim errichten wollen. Erhaltung des Orts- und Landschafts- bildes Unterbindung jeder weiteren Zer- siedlung, d. h. Unterbindung jeder Bautätigkeit, die ohne sinnvollen Zu- sammenhang mit einer bestehenden Besiedlung stehen und deren Grund- flächen sich weder in technischer und wirtschaftlicher isowie in gesundheit- licher Hinsicht zur Verbauung eignen (TROG § 11). Eine große Anzahl bereits bebauter Parzellen sind im Entwurf des Flä- chenwidmungsplanes als Grünland. ausgewiesen. Damit soll verhindert werden, daß sich ausgehend von die- sen Punkten eine Weiterentwicklung vollzieht, die sich gegen die Zielvor- stellungen des Flächenwidmungspla nes und des TROG richtet. Im Ausnahme- und Einzelfall be- dürfen Flächen außerhalb der ausge- wiesenen Baulandwidmungen einer Ausnahmegenehmigung. Hierbei ist aber unter Anlegung strenger Maß- stäbe die Frage der weiteren Zersied- lrung, der Beeinträchlgimg des Orts- und Landschaftsbildes sowie 'der Er- schließung (Straße, Wasser, Abwasser) zu prüfen Ufld zu klären. Für die künftige überörtliche Ver- kehrsabwicklung ist es notwendig, künftige, großräumige Verkehrsver- bindungen, soweit bestehende Vor- projekte und Trassenfestlegi.mgen vor- liegen, im Flä'cheriwtdmuflgsplan dar- zustellen. Dabei finden folgende Pro- jekte Berücksichtigung : S 12 (Wörgl - Lof er), B 312 (Kitz_ bühel - Felbertauernstraße), B 164 (Variante Nordumfahrung - Rich- tung Fieberbrunn). Zur Sicherstellung der künftigen Trassenführungen wird vorgeschlagen, daß gleichzeitig mit der 1. Auflage,
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