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Samstag, 14. Otoher 1978 Kitzbüheler Anzeiger Seite 7 langen öffentlichen Tätigkei für seine Interes- sensvertretung verdienstvolle -Arbeit geleistet. August Höbart ist Grüntngsrnitglied der „Kitzbüheler Anzeiger-Geseilschaft mbH" im Jahre 1950 und vertrat dese Gesellschaft einige Jahre im Aufsichtsrai. Die OHG Hbart & Berger wurde 1972, nach 40jähriger Wirksamke:, afgelöst. Das Geschäft im Hause Vorderst:-.i 23 ging durch Rol -Kreui-BaIl Kitzbühel Am Samstag, 14. Oktober veranstaltet das Rote Kreuz im KoEp!ngsaal den diesjährigen Ball. Die Ortsstelle Kitzbühel lacet zu dessen Besuch herzlich ein. Wie bereits angekündigt, werden die „Berger Buam" für flotte Musik und gute Stimmung sorgen. Auch fir das leib- liche Wohl (Essen und Trinken) ist bestens vorgesorgt. Haussammlung für die 'ki1Lishi1fe Als Obmarji tes Bezirkes Klzbühel der Tiroler Volkshilfe btte ich um Verständnis, wenn auch heuer die Sammler im =-ine Geld- spende ersuchen. damit es erniögLcht werden kann, zu Weihnachten den Armen zer Bevöl- kerung durch Ausfolgung eires Lebensmittel- paketes eine kleine Freude zL bereiten. Die Haussammlung wird im Monat November durchgeführt. Siegi'ried Pirchl Obst- und Gartenbauverein Kitzbühel - Gartlerstanimthch und Generalversammlung Am Montag, 16. Okto Der 1978 findet im Kolpinghaus die Generalversrrm±ung des Obst- und Gartenbauvereins Ktzbühel statt. Ubergabe in den Besitz der Farriihe Höbart- Gurschler über und das Gechäft Bichi- straße 1 (Tcrhaus) in den Besitz der Familien Berger-Kaiser. Mit dem glücklichen Jubelpaar feierten die goldene Hochzeit in Attersee die beiden Kin- der, Ernst und Christine sowie fünf Erikelkin- cer, im Kreise weiterer Verwandter beider Ehepartner. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnung: Begrüßung durch Obmann Toni Lauch--r, litigketsbe- richt des Obmanns, Kassabericht, Neuwahlen, Allfälliges und Gartlerstammtisch. Änderung der Fnedhofsordnung in Kitzbühel Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat auf Antrag der Friedhofsreferenten, Gemein- derat Peter Rettenwander, in seiner Sitzung vom 21. September 1978, die Anderung der Friedhofsordnung, betreffend die neue Fried- hofsanlage, beschlossen. Da für die Änderun- gen auch öffentliches Interesse besteht, brin- gen wir die wichtigsten Daten aus der neuen Ordnung. Grabmäler und Einfriedung: die Errichtung eines Grabmales ist bei der Friedhofsverwal- tung schriftlich anzuzeigen. Dieser Anzeige ist eine Skizze oder ein Foto beizulegen. Es sind die Maße anzugeben, eine Beschreibung über das Material, Form und Farbe. Die Arbeiten dürfen erst nach erfolgter Genehmigung begonnen bzw. ausgeführt werden. Zur Aufstellung der Grabmäler sind bei den einzelnen Grabreihen kopfseitig Strei- fenfundamente, zirka 10 cm, unter der Rasen- decke errichtet, wodurch sich die Anbringung von Sockeln erübrigt. Die Grabumrandungen (Einfassungen) werden seitens der Friedhofs- verwaltung einheitlich mit Natursteinplatten (Porphyr) verlegt und im Rahmen der Ge- bührenordnung gleichzeitig mit den Streifen- fundamenten verrechnet. Die Gräber sind ebenflächig zu errichten. Keine Grabhügel! Werkstoffe: Naturstein, Pastellfarben, nicht schwarz; weiters Holz, Stahl, Eisen und Bron- ze. Höhe: Kreuze in Holz oder Eisen 1.70 m; Natursteine 1.20 m. Kreuzsockel für Eisen- und Holzkreuze (Barock oder modern) müs- sen aus Naturstein sein und in der Höhe und Breite der Kreuzform angepaßt sein. Maxi- male Höhe 20 cm. Verbote: das Anbringen von Betongrab- mälem und die Verwendung von geschliffe- nen oder polierten Steinen. Die Abdeckung des Grabes mit Steinplatten,Kies, Kunststein- platten oder anderen Materialien. Das Anbrin- gen von schablonenhaften Bildern, geritzt, geätzt oder sandgestrahlt. Die Verwendung Bereits sieben Gräber im neuen Friedhof
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