Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 23. Dezember 1978 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 Wolfgang Hagsteiner: Berufstitel Kommerzialrat für mich Verpflichtung Nach der Übergabe der Urkunde über seine Ernennung um Kommerzialrat am 27. No- vember 1978 im Saal der Tiroler Handelskam- mer in Innsbruck, wir berichteten bereits dar- über, hielt Hagsteiner, nun der jüngste Kommerzialrat Tirols, folgende Dankanspra- che: „Sehr geehrter Herr Präsident! Hochge- schätzte Ehrengäste! Liebe Freunde! Zu- nächst möchte ich mich auf das allerherzlich- ste bedanken, daß Sie mir zu dieser Feierstun- de die Ehre Ihrer geschätzten Anwesenheit erwiesen haben. Wenn mir heute mit Ihrer Unterstützung und über Antrag der Tiroler Handelskammer diese hohe Auszeichnung überreicht wurde, so sei mir gestattet, diese Ehre allen Mitfunk- tionären und Mitarbeitern in ideeller Form weiterzugeben. Die Ausübung meiner Funktionen und der erbrachten Leistungen wäre sicherlich micht möglich gewesen, ohne Ihre Unterstützung und Förderung. Zurückblickend auf eine gut 25jährige Funktionärstätigkeit in meiner Standesvertre- tung ergaben sich doch Momente der Überle- gung, ob man die nötigen Reserven und Quali- täten für die übernommenen Aufgaben be- sitzt, vor allem aber, ob man sie im geschäftli- chen und privaten sowie gesundheitlichen Be- reich durchstehen kann. Denn, wenn einem das Vertrauen ausgesprochen wird, und man eine Aufgabe übernimmt, so muß man sie mit vollem Einsatz erfüllen, und für meine Person war ich immer bestrebt, nach diesem Grund- satz zu handeln. Die Überreichung der hohen Auszeich- nung, die ich mit Stolz entgegengenommen habe und die damit verbundene Würdigung meiner im Dienste der Öffentlichkeit geleiste- ten Tätigkeiten, empfinde ich in gleichem Maße als Ausdruck der Anerkennung und des Respektes vor den Leistungen meines Frem- denverkehrsbezirkes. Mein aufrichtiger Dank gilt allen Mitfunk- tionären, der geschätzten Beamtenschaft und der Presse, die mir in den vielen Jahren in allen Bereichen zur Seite gestanden sind. In dieser Stunde ist es wohl auch ange- bracht, ein Dankeswort an meine Familie, vor allem an meine Frau, zu richten, die ihr Ver- ständnis für meine öffentlichen Funktionen damit bekundete, daß sie eine verstärkte Lei- stung für unsere Betriebe erbrachte. Ich darf abschließend zum Ausdruck brin- gen, daß für mich die Verleihung des Berufsti- tels „Kommerzialrat" eine Verpflichtung be- deutet, weiterhin für die Belange meines Be- rufstandes und der gesamten Kammerorgani- sation mein Bestes zu geben." Kinder auf Einsesselliften Für die Beförderung von Kindern auf Liften bestehen besondere Vorschriften. Die im Ski- raum Kitzbühel geltenden Vorschriften werden in Fortsetzungen dargeboten. Diesmal einige Hinweise zur Beförderung von Kindern auf Einsesselliften. Ausschlaggebend für die Bestimmungen ist die Sorge um die Sicherheit von Kindern, die auf Grund ihres Alters auch dann nicht vor allen Problemen gefeit sind, wenn sie öfters mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterwegs sind, dann aber einmal allein auf sich gestellt sein könnten. Maßgeblich ist bei den Beförderungs- bestimmungen nicht das Alter, sondern die Größe, weil bei Kleinkindern gerade während der betriebsstarken Zeiten keine Dokumente zur Altersangabe beigebracht werden könnten. Kinder bis 1,10 m Körpergröße wer- den ohne Fahrausweis und unentgeltlich befördert. Kinder zwischen 1,10 mund 1,65 m Körpergröße gelten als Kinder im Sinne des Tarifs und haben Anspruch auf die im Tarif ausgewiesenen Begünstigungen (Kindertarif). Die Kinderermäßigungbei Skipässen dagegen wird nur gegen Altersnachweis abgegeben. Bei der Verwendung von Punktekarten ist - so bitter das für einen rasch gewachsenen Drei- zehnjährigen sein mag - die Körpergröße ausschlaggebend. Kinder unter 1,10 m Körpergröße m ü s s e n, solche bis 1,25 m Größe k ö n n e n von einer erwachsenen Person, die kein Handgepäck bei sich führen darf, auf dem Schoß gehalten werden. Kinder zwischen 1,10 m und 1,25 m Körpergröße werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung einer erwachsenen Begleitperson allein auf einem Sessel befördert. Diese Zustimmung kann entweder bei jeder Anlage von Fall zu Fall gegeben werden, es ist aber auch eine generelle Zustimmung möglich, die für die Dauer einer Saisonkarte gilt. Dazu ist ein Vordruck aufge- legt, der bei der Kassa aufliegt. Stimmt ein Erziehungsberechtigter schriftlich der Allein- beförderungzu, dann wird dies auf der Saison- karte vermerkt Dieser Vermerk kann auch während der Saison erfolgen. Im wesentlichen gelten die Bestimmungen von Doppelsessel- bahnen auf den Einsesselbahnen. Solche sind: Ehrenbachhöhe, Streitegg 1 und II, Steinberg- kogel (alte Anlage), Hornköpfl, Trattaim, Gaisberg, Bichlalm, Wagstätt I in Jochberg. Kammerpräsident Kommerzialrat Heinrich Ernennung zum Kommerzialrat. Foto Erich Menardi (rechts) bei der Überreichung der Birbaumer, Innsbruck. Urkunde an Wolfgang Hagsteiner zu dessen Investitionsspenden für das Rote Kreuz Die Bezirksstelle Kitzbühel des Roten Kreuzes kann heuer nicht nur mit Freude ver- melden, daß eine beachtliche Summe durch Aktionen und Sammlungen zustandekam, die das Budget entlasten (das sind praktisch die Gemeinden des Bezirks), sondern auch einen großen Erfolg der Sammlung zugunsten einer Investitionsspende mit Schockkassetten für die Einsatzfahrzeuge. Die letzte Spende freut die Bezirksstelle besonders, weil sie von einem Mitarbeiter stammt, der als Zivildiener die Aufgaben des Roten Kreuzes kennengelernt hat und sich spontan zu einer für seine Verhält- nisse am Ende der Zivildienstzeit sicher groß- zügigen Spende entschloß. Stand vom 7. Dezember 57.591,- Spende eines ehemaligen Zivildieners 1.720.— Stand vom 15. Dezember 59.311,— Die Bezirksstelle hofft, daß heuer noch eine kleine Steigerung der Gesamtsumme möglich ist und dankt allen Spendern für die Unterstüt- zung. Mit dem Dank verbindet sie die besten Wünsche für ein frohes und gesundes Weih- nachtsfest.
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