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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 28. April 1979 Liebe Kitzbüheler! Kitzbühel hat im Jahre 1975 als erste Ge- meinde Tirols das von der Tiroler Landesre- gierung geschaffene Umweltgütesiegel für die Dauer von fünf Jahren verliehen bekommen. Diese hohe Auszeichnung ist eine große Ver- pflichtung. So möchten wir die Abschlußfeier zum Biu- menschmuckwettbewerb des vergangenen Jahres zum Anlaß nehmen, die Bevölkerung auch heuer wieder um die Mithilfe bei der Ortsverschönerung zu bitten: am und um das Haus Ordnung zu machen, das rostige Blech- dach endlich zu streichen, die Zäune auszu- bessern, alle Holzteile neu zu beizen, Putz- schäden auszubessern, die unansehnlich ge- wordene Fassade neu zu machen und unschö- ne Bauten durch Pflanzen von Bäumen und Sträuchern abzudecken. Als Hilfe zum Frühjahrsputz führt die Stadtgemeinde beginnend mit 21. Mai eine Sperrmüllabfuhraktion durch (Meldung bis Mittwoch, 9. Mai bei der Stadtgemeinde). Der heurige Umweltschutztag ist für den 9. Juni vorgesehen, dabei sollen nicht nur die Bergge- biete von den Winterabfällen gesäubert wer- den, sondern auch Wegränder, Rastplätze und insbesondere die Ufer der Gewässer. Die Vereine sowie alle Bürger, denen eine saubere Umwelt ein Anliegen ist, sind jetzt schon zur Mithilfe aufgerufen. DieStadtgemeinde hat sich in den letzten Jah- ren bemüht, durch die Neuerstellung der Fassa- den von gemeindeeigenen Häusern ein gutes Bei- spiel zu geben: Alte Schule, Rathaus, Stadtspital und Spitalskirche, Volksschule. Die öffentlichen Anlagen, für deren mustergültige Gestaltung die Stadtgemeinde Kitzbühel im Jahre 1976 einen Landespreis erhielt, werden vom Stadtgärtner wieder überprüft und neu bepflanzt. Alle diese Bemühungen sind jedoch nur zielführend, wenn sie von einem umweltfreundlichen Bewußtsein der ganzen Bevölkerung getragen werden. FürBeschwerden undAnregungen steht Ihnen der Beschwerdebriefkasten beim Rathausein- gangzur Verfügung. Helfen wir alle mit, daß Kitzbühel eine schöne und saubere Stadt bleibt. Bürgermeister LA Hans Brettauer und Gemeinderat Peter Brandstätter, Referent für Ortsverschönerung Maisammlung des Roten Kreuzes Die liroler Landesregierung hat dem Roten Kreuz eine Haussammlung im Monat Mai be- willigt, wie dies seit vielen Jahren der Fall ist. Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes bittet die Bevölkerung, die Sammlerinnen und Samm- ler des Roten Kreuzes freundlich aufzuneh- men und eine Spende zu leisten. Der Ertrag der Sammlung im Bezirk Kitzbühel kommt ausschließlich Aufgaben des Roten Kreuzes in diesem Bezirk zugute. Die Mitarbeiter des Roten Kreuzes, die an der Sammlung mitwir- ken, sind mit Sammellisten und Ausweisen ausgestattet. Denken Sie an den Spruch „Was Du dem Roten Kreuz gespendet, wird eines Tages vielleicht für Dich verwendet!" und unterstützen Sie die Tätigkeit des Roten Kreu- zes durch eine großzügige Spende. Herzlich dankt für die Unterstützung im voraus RK- Rettungsrat Jakob Lackner, B ezirksstellen- leiter „Wie verhält man sich bei Insolvenzen?" (Aus tgw vom 21. April 1979) Wie angekündigt, hielt die „Junge Wirt- schaft" in Kitzbühel vor kurzem einen Stamm- tisch mit dem Thema „Insolvenzen vermeiden - Wie verhält man sich im Insolvenzfall?". Referent war Steuerberater Josef Dietmann, Kitzbühel. Er behandelte eingangs sehr ausführlich die derzeitige Insolvenzstatistik, die hauptsäch- lichen Gründe für Insolvenzen und ging dann auf die Abwicklung von Insolvenzen ein. Laut Insolvenzstatistik entfallen 1978 53 Prozent auf Konkurse, 33 Prozent auf Kon- kursabweisung mangels Deckung und 14 Pro- zent auf Ausgleiche. Daraus ist ersichtlich, daß nur ein ganz ge- ringer Prozentsatz die Chance hat, tatsächlich in Form einer Sanierung (Ausgleich) durchzu- kommen. Überwiegend bedeutet dies für die be- treffenden Unternehmen den wirtschaftlichen Tod. Die geringe Anzahl der Ausgleiche ist letzten Endes darauf zurückzuführen, daß die- ses Vorhaben durch die Rückverrechnung der Vorsteuer für die Gläubigernachlässe seit Ein- führung der Umsatzsteuer nach dem 1. Jänner 1973 wesentlich erschwert ist. Andererseits gibt die Insolvenzstatistik auch Aufschluß über die Hauptursachen von Insol- venzen, es sind dies an erster Stelle mangelnde Kapitalausstattung, dann folgen schlechtes Management und erst an dritter Stelle waren die ungünstige Ertragslage und strukturelle Mängel ausschlaggebend. Um Insolvenzen des eigenen Unterneh- mens zu vermeiden, ist also besonderes Au- genmerk auf ausreichende Kapitalsaus- stattung und auf ein effizientes Management des Unternehmens zu richten. Andererseits muß aus der Gläubigersituation heraus eine konsequente laufende Verfolgung sämtlicher Zielgeschäfte beachtet werden. Nur bei Befol- gung dieser Grundsätze wird es möglich sein, wenn nicht überhaupt wirtschaftlichen Scha- den zu vermeiden, so zumindest auf ein Min- destmaß einzuschränken. Besondere Be- deutung kommt im Zusammenhang mit einer Insolvenz den strafrechtlichen und steuer- lichen Aspekten zu. Ist der Geschäftsverlauf des Unternehmens ungünstig und führt letz- ten Endes zur Zahlungsunfähigkeit, ist unbe- dingt zu beachten, daß sich der Schuldner durch die verspätete Anmeldung eines Insol- venzverfahrens straffällig macht. Sobald ein Schuldner erkannt hat oder erkennen mußte, daß er zahlungsunfähig ist, darf er weder neue Schulden begründen noch alte Verbindlich- keiten abdecken. Da dies im laufenden Ge- schäft unmöglich ist, muß er zu dem genann- ten Zeitpunkt bei Gericht den Antrag auf Eröffnung des Ausgleichs- oder Konkursver- fahrens stellen. Ein Ausgleichsverfahren soll im Interesse der Gläubiger und im Interesse des Schuldners soweit als möglich vorbereitet sein. Zunächst müssen die erforderlichen Skitip der Woche Skifahrt in den Mai Die späten Ostertage schenkten unseren Skifahrern, die den Winter noch nicht abge- schrieben hatten, ungewöhnliche Tage. Sonnenbräune war der sichtbare „Lohn" der Anstrengung. Unzufrieden waren nur jene, die zur Stoßzeit zum Hahnenkamm wollten und partout mit der Gondel fahren mußten, obwohl auch die Streifalmlifte in Betrieb wa- ren, und jene, die zur längsten Wartezeit bei der Talfahrt vom Hahnenkamm zurecht ka- men und ein etwas zu lange ausgedehntes Ski- vergnügen mit langer Wartezeit beendeten. Nun ist der Osterbetrieb vorbei, nur noch die „Getreuen" nützen die Möglichkeiten, die auf das Skigebiet Resterhöhe eingeschränkt, aber doch noch sehr beachtlich sind. Das letzte Wochenende im April zieht sich zu einem für manche arbeitsfreien Wochenbe- ginn in den Mai. Der Skibetrieb auf der Rester- höhe nimmt darauf Rücksicht. Die Lifte sind für eine „Skifahrt in den Mai" gerüstet. Weram ersten Mai kommt, genießt noch den Tarif die- ses Winters. Das gilt selbstverständlich bis zur Einstellung des Betriebes auf der Resterhöhe, die mit Sonntag, 6. Mai angegeben wird. Der Skibus bleibt in dem angegebenen einge- schränkten Ausmaß aufrecht bis zur Ein- stellung des Skibetriebes auf der Resterhöhe. Die Anlagen in Kirchberg, Kitzbühel und Jochberg sind geschlossen. Ein Wandertip Wer nicht mehr mit den Skiern unterwegs sein will, kann den Skibus auch als Hilfe für ei- ne Frühjahrswanderung benützen, wobei bis zur Einstellung des Skibetriebes auf der Resterhöhe die Inhaber von Skipässen (auch Saisonskipässe für Kinder und Jugendliche) freie Fahrt mit dem Skibus haben. Ein Wandervorschlag: Jochberg-Dorfmitte - Jochberger Schwimmbad - Wanderung auf der Sonnseite bis zum Beginn des Kelchalmgrabens und über Götschen - Kochau nach Oberaurach und Unteraurach. Rückfahrmöglichkeiten nach Kitzbühel ab Auwirt oder über Auracher Dörfl - Eichen- heim - Sonnberg-Maurach - Siedlung nach Kitzbühel. Erste Abzweigmöglichkeit ist be- reits in Jochbergin Richtung Hechenmoos. Ei- ne Halbtagswanderung (oder weniger), die vorerst teilweise auf befestigten Straßen ver- läuft. Unterlagen, die anläßlich der Antragsstellung vorzulegen sind, zeitgerecht vorhanden sein. Darüber hinaus sollte aber bereits ein Plan vor- liegen, wie das Ausgleichsgebot auch erfüllt werden kann. Wenn ein Ausgleich angenom- men wurde, müssen sofort alle jene Maßnah- men realisiert werden, die vorgesehen sind, um das Ausgleichserfordernis zu decken. Im Falle eines Konkurses kann lediglich getrach- tet werden, ob und inwieweit die Einbringung eines Zwangsausgleichsantrages möglich und sinnvoll ist.
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