Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 11. August 1979 lende Wiedergabe des Günther Seifert (Viola) und Wolfgang Gürtlers (Kontrabaß) in den Hintergrund drängte. Die Bläser, dank ihrer Klangfarben, konn- ten entsprechend durchgreifen. Wolfgang Rühm (Klarinette) war sozusagen der Kon- zertmeister, der die Tempi auflockerte. Er be- herrscht sein Instrument überlegen und seine Ausdrucksweise ist hochmusikalisch. Densel- ben Eindruck vermittelte auch Fiiberto Nünez (Fagott). Günther Högner (Horn) brauchte einige Zeit,um sich richtig einzuspie- len. Richard Strauß - Hasenörl (in Bear- beitung für Violine, Kontrabaß, Klarinette, Fagott, Horn) war selbst schon ein herrlicher Till-Eulenspiegel-Streich. Die Klarinette voller Feuer und Witz, das Fagott ließ den tragischen Tiefgang in Till Eu- lenspiegels Gemüt erkennen, Horn und Kon- trabaß brachten brutal den Ablauf seines Ge- schickes zur Geltung und die Violine behaup- tete sich virtuos. Natürlich hat diese Komposition nicht die Möglichkeit, den lyrischen Teil von Richard Strauß, großer Orchesterfassung „Es war ein- mal" einzufügen. Das Märchenhafte fehlt, trotzdem ist der markanten Charakterzeich- nung kein Abzug getan. Beinahe könnte man sagen: In der Kürze liegt die Würze". Der Serenaden-Abend steigerte sich zu ei- nem Erlebnis. Er wurde im besten Sinne wirklich musi- ziert. i. V. E.G.L. Heimatbühne Kitzbühel Lustspielschlager Jeden Mittwoch im August gibt es weiter die beliebten Theaterabende im Kolp'ingsaal in Kitzbühel mit erfolgreichen Lustspielen. Das Programm: Mittwoch, 15. August „Die g'mischte Sau- na" von Hilde Eppensteiner; Mittwoch, 21. August „Die Spitzbuamjagd" von Franz Schaurer; Mittwoch, 28. August „Die g'misch- te Sauna" von Hilde Eppensteiner. Beginn jeweils um 20.30 Uhr im Kolping- saal. Karten im Vorverkauf im Büro des FVV (neben Kino), Abendkasse ab 19.30 Uhr. Alle Theaterfreunde, speziell unsere Sommergäste sind zu diesen sicher unterhaltsamen Aben- den herzlich eingeladen. Gemeinschaftstour des Kitzbüheler Alpenvereins Am Wochenende vom 18 - 19. August, führt der Kitzbüheler Alpenverein eine Tour auf den Großen Ramolkogel 3550 m in den Ötztaler Alpen durch. Das Ramolhaus ist unser Stützpunkt, der Anstieg von Obergurgl beträgt zirka 4 Stunden. Der Anstieg auf den Großen Ramolkogel ist eine leichte Gletscher- tour mit abschließender Gratkletterei, Gehzeit zirka 3 Stunden. Ausrüstung: Gletscherausrüstung. Abfahrt: Samstag, 18. August, 10 Uhr ab Tiroler Landesreisebüro. Meldeschluß: Freitag, 17. August im Tiroler Landesreisebüro bei Herrn Tengg. Führung: Herbert Haderer. Fahrpreis: 150 Schilling, Jugendliche 75 Schilling. Tourenwart Herbert Haderer ARBÖ-Kitzbühel Aktion Benzinsparenfiir Mitglieder ab sofort bis 12. September 1979 von 16 bis 18 Uhr wäh- rend der Dienstzeiten des Prüfzentrums in Kitzbühel, St.-Johanner-Straße. Hierbei wird der Vergaser auf einen möglichst niedrigen CO-Wert im Leerlauf eingestellt und der Luft- filter kontrolliert. Aktion Benzinsparen für Nichtmitglieder ebenfalls im Prüfzentrum Kitzbühel am 17. August 1979 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr. Im Interesse der Energieeinsparung erwarten wir, daß sich alle zahlreich an dieser Aktion zu Ihrem eigenen Nutzen beteiligen. Der Obmann: Alfred Gebetsberger. Stadtgemeinde Kitzbühel KUNDMACHUNG über die Auflegung des Wählerverzeich- nisses der Stadtgemeinde Kitzbühel nach § 20 der Tiroler Landtagswahlordnung 1965 in der Fassung LGB1. Nr. 2 1/1975. Das Wählerverzeichnis für die am 30. Sep- tember 1979 stattfindende Landtagswahl liegt vom 16. August 1979 bis zum 25. August 1979 im Stadtamt, Meldeamt (neues Gebäude hin- ter dem Rathaus), Parterre Zimmer Nr. 3 täg- lich und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 - 12 Uhr und von 14 - l7 Uhr und Samstag und Sonntag in der Zeit von 9 - 12 Uhr und von 14 - 17 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Qben angegebenen Einsichts- frist kann jeder Staatsbürger, der entweder als Wähler eingetragen ist oder für sich das Wahl- recht in Anspruch nimmt, gegen das Wähler- verzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtauf- nahme vemeintlich Wahlberechtigter schrift- lich oder mündlich beim Stadtamt Einspruch erheben. Wird im Einsphich die Aufnahme eines ver- meintlich Wahlberechtigten begehrt, so sind auch die zu dessen Begründung notwendigen Belege anzuschließen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß ohne Einspruch Änderungen im Wählerverzeichnis (Aufnahmen und Streichungen) nicht zulässig sind und daß an der Wahl nur Wahlberechtigte teilnehmen dürfen, deren Nämen in dem (auf Grund des Einspruchverfalirens allenfalls richtiggestell- ten) Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer das Einspruchsrecht offensichtlich mutwillig mißbraucht, begeht eine Ver- waltungsübertretung und wird gemäß § 70 Landtagswahlordnung 1975 von der Bezirks- hauptmannschatt mit Geld bis zu 1000 Schil- ling, im Uneinbfinglichkeitsfall mit Arrest bis zu vier Wochen, bestraft. Der Bürgermeister Hans Bretauer, Landtagsabgeordneter
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