Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Seite 10 Kizbüheler Anzeiger Samstag, 3. November 1979 ist jedenfalls zu sagen, daß ursprünglich Aschau als Bestandteil des stets chiemseei- sehen Vikariats Kirchberg und der ebenso chiemseeischen Pfarre Brixen in gleicher Wei- se dm staatlichen Patronate unterworfen wurde, wie sie ohne Ausnahme bei allen chiemseeisch bischöffichen Seelsorgestatio- nen durch den Hofkammer-Erlaß vom 4. März 1817 in Ausführung des Entscheidens vom 15. September 1806 geschah. Wenn trot dem schon seit langem bei Aschau ebenso wie bei Kirchberg staatlicherseits jegliche Bei- tragspflicht verweigert wird, so ist dies nichts anderes Wie reine Willkür. Für Aschau sind in dieser Frage aber folgen- de Dokumente von spezieller Bedeutung: Am 21. August 1812 schrieb die kgl. Distrikts-Stif tungs-AdministrationLoferan die kgl. Curatie Aschau „wegen Anstreichens des Thurmes"... nachdem sie dem Beneficiaten schärfste Bauaufsicht aufgetragen und vor jeder Über- schreitung des Voranschlages gewarnt hatte: „alle Scheine und Wochenzettin sind durch die Kuratie zu legalisieren und erst auf diese Be- stätigung wird man Administrationsseits die Zahlung leisten." Bayern hat also damals die Baupflicht des Staates anerkannt. Auch der folgende Erlaß des Landes-Gu- bemiums Innsbruck vom 24. November 1821 scheint das staatliche Patronat nicht zu ne- gieren, sondern nur die aliquote Beitrags- pflicht der Gemeinde Kirchberg einschärfen zu wollen. Er sagt: „Bereits mitDekretvom 12. März 1818 wurde sich gegen die von einem Teile der Gemeindemitglieder von Aschau da- mals angesuchte Trennung ihrer Gemeinde von der Pfarre Kirchberg... ausgesprochen. Die diesem Gubemal-Dekret beigefügte Bewilli- gung, daß für die von Kirchberg zu entfernten Gemeindemitglieder von Aschau dortselbst ein eigener Gottesacker errichtet und für die in demselben Begrabenen die Traueropfer gleichfalls in Aschau abgehalten werden dür- fen und sollen, hat nunmehr teils alte Differen- zen aufgewärmt. Die Erhebungen überzeu- gen das Gubemium, daß Aschau keine eigene Gemeinde, sondern nur einen integrierenden Teil von Kirchberg bilde, daß die Bewohner von Aschau zur besseren Fundierung des Seel- sorgers und der Kirche, sowie zur Bestreitung der Concurrenz und Baulichkeiten ohne Bei- hilfe der Gemeinde Kirchberg so arm sind, daß die Errichtung einer eigenen Seelsorge in Aschau für den Gemeinde-Verband von Kirchberg nachteilig einwirken und häufige Concurrenz Zwiste erregen würde ..." Damit war nun festgelegt, daß die ganze Gemeinde Kirchberg, deren integrierender Teil Aschau bildet, zu den Lasten der gewöhnlichen Bau- konkurrenzen beizutragen haben, keineswegs war aber gesagt, daß Kirchberg ganz allein die volle Beitragspflicht leisten müsse. Das Wort „Konkurrenz", das ja schon in sich ein Zusam- menhelfen mehrerer andeutet und für die Drittelteilung der Baulasten zwischen Staat, Kirche und Gemeinden im ämtlichen Sprach- brauch allgemein üblich war und ist, scheint vielmehr ganz deutlich die Patronatspflicht des Staates vorauszusetzen. Ein Schreiben des Bezirksamtes Hopfgar- ten vom 5. Juli 1858 besagte weiters: „Da die Kirche landesffirstlichen Patronats, hätte aller- dings der Patron zu konkurrieren." Der Nach- satz: „Ein Beitrag ist aber nur dann zu erwar- ten, wenn nachgewiesen wird, daß der Patron schon früher Beiträge geleistet hat" - schränk- te allerdings die staatliche Beitragspflicht völlig einseitig, willkürlich und ohne einen Rechts- grund dafür anzuführen ein. So blieb schließlich dem f. e. Ordinariate nichts anderes übrig, als der mit dem Erlaß vom 5. April 1859 herausgegebene Bescheid: „Aus den gepflogenen Erhebungen hat sich ergeben, daß weder der Kirche Kirchberg, noch dem Kirchenfonds der hohen Salve eine Verpflichtung zu Beiträgen für die Kirche und die Seelsorgs-Wohnung zu Aschau obliegen. Es muß deshalb der Gemeinde Aschau, wenn ihr an dem Fortbestande der Expositur gele- gen ist, überlassen bleiben, zur Behebung der Baugebrechen das Erforderliche zu veran- lassen." Dazu ist zu bemerken, daß es weder eine politische, noch eine pfarrliche „Gemein- de Aschau" jemals gegeben hat, noch gibt. Die gemachte Folgerung kann also höchstens nur der Gemeinde Kirchberg, die eben auch Aschau einschließt, gelten. Die Kirche von Aschau Die Bewilligung zum Bau einer Kirche in Aschau wurde vom Ordinariate Chiemsee im Spätwinter 1782 gegeben. In einem Schreiben vom 3. März d. J. hatte dazu die bischöfliche Behörde verlangt, daß die Gemeinde den Bau- grund, wie die nötigen Baumaterialien, bei- stelle. Am 31. März 1782 hatte sich Gauxerflir die Bewilligung des Kirchenbaugrundes be- dankt und dabei geschrieben: „Andreas H u e b e r, ein guter Maurermeister zu Kitz- bühel, verspricht ein dauerhaftes Gebäu zu machen und wann er zu anfangs May könnte anfangen, selbes noch in künftigen Sommer und halben Herbst zu vollenden." Fortsetzung folgt! - * 57 **~ BAUERNHAUSMUSEUM HINTEROBERNAU, Kitzbühel, Römerweg 91 nur mehr an Samstagen und Sonntagen, von 13 bis 18 Uhr, geöffnet! ger-Bundesmusikkapelle vorzüglich zum Vor- trage gebracht, besonders das militärische Tongemälde „Der Traum eines öster- reichischen Reservisten" von Ziehrer fand bei den zahlreichen Besuchern lebhaften Beifall. Aurach. Krieger-Gedenktag. Am 4. August 1929 feierte der neugegründete „Kriegs-- Kameradschaftsbund" in Aurach seinen 1. Gedenktag, beziehungsweise 15. Jahrestag des Ausmarsches in den Weltkrieg, verbunden mit dem Landes-Kriegsopfertag. Die 70 Mann starke Kameradschaft marschierte mit Fahne unter Vorantritt der Musikkapelle und unter dem Kommando des Kameradschaftsführers Bürgermeister Franz Pletzer in die Kirche. Hochwürden Pfarrer Dr. Andre gedachte in seiner Predigt des Gedenk- und Opfertages, der wohlgeschulte Chor gab tiefgehende Vor- träge. Nach der Kranzniederlegung beim Krie- gerdenkmal wurden 65 Kameraden durch den Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Regie- rungsrat Graf Giovanelli mit der Tiroler Lan- desgedenkmünze 1914 - 1918 ausgezeich- net. Oberlehrer Penz verlas ein Glückwunsch- telegramm des Kameraden Georg Graf Thun und Hohenstein. Waidring. Unfall. Das eineinhalbjährige Enkelkind des Tischlermeisters Georg Raß stürzte in einem unbewachten Augenblick in die Jauchengrube, als gerade jemand mit der Gartendüngung beschäftigt war. Der kleine Balthasar verschwand ganz plötzlich. Es wur- de sofort nachgeschaut und siehe da, die fürch- terliche Ahnung bestätigte sich, da das Kind schon an die Oberfläche zurückgestoßen wur- de. Dank der Geistesgegenwart der um Hilfe rufenden Anwesenden konnte das Kind noch im letzten Moment dem echrecklichen Tode entrissen werden. Der im Gasthof „Waidrin- ger Hof" als Sommergast weilende Arzt Dr. Stiasny ging zufällig vorbei; er stellte sofort Wiederbelebungsversuche an, die von Erfolg begleitet waren. Fieberbrunn. Ehrenbürger. Anläßlich seines vierzigjährigen Priesteijubiläums wur- de Hoch. Pfarrer Moser zum Ehrenbürger von Fieberbrunn ernannt. Aus diesem Anlasse wurde ihm ein von Oberlehrer Schwarz kunst- voll ausgeführtes Diplom überreicht. Eine äußere Feier unterblieb auf wiederholtes drin- gendes Ersuchen des H. Pfarrers. Kelchsau. Brand. Am 18. August 1929 um Uhr nachmittags verkündeten Sturmglocken den Ausbruch eines Brandes beim Bauern- haus Kocher des Johann Horngacher. Das höl- zerne Haus stand in unglaublich kurzer Zeit in Flammen, sodaß die Feuerwehr zur Löschung nichts mehr unternehmen konnte. Nur das Vieh mit Ausnahme von ein paar Hühnern, konnte gerettet werden. Hopfgarten. Radrennen. Am 18. August 1929 veranstaltete der neu gegründete Rad- fahrverein sein erstes Rennen. Die Ergebnis- se: Klasse A(bis Kundl und zurück, 32 km) 1. M. Kollinger, 1.04.03, Hopfgarten, 2. Seba- stian Pusterer, Söll, 3. Fritz Gaube, Hopfgar- ten. Klasse B (bis Wörgl und zurück, 20 km): 1. Michael Berger, 44.50. Klasse C(20 km): 1. Pe- ter Schwebesta, 39.03, Hopfgarten, 2. Her- mann Pusterer, Hopfgarten und 3. Georg Aschaber, Söll.
< Page 10 | Page 12 >
< Page 10 | Page 12 >