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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 15. Dezember 1979 berg)-Tunnels 1980/81 im Raum Vorderstadt- Hinterstadt eine funktionsfähige Fußgänger- zone eingerichtet werden. Dabei sind nach meiner Ansicht u. a. folgende Kriterien - die Reihenfolge der Aufzählung sagt nichts über die Wertigkeit aus - zu berücksichtigen: Ausmaß der Fußgängerzone Dauer der Fußgängerzone; nur zur Som- mer- und Wintersaison oder über das ganze Jahr Ladetätigkeit in der Fußgängerzone Taxistandplätze Schibusverkehr Linienverkehr der Post, OBB, Stadtver- kehr und Bichlaimbus Schulbusse Zu- und Abfahrt Postamt Besondere Berücksichtigung der Fleisch- hauerei Fuchs, der Firma Julius Meinl, der Bäckerei Walter Pirchl, des Hotels Zur Tenne, Konditorei Edenhauser ev. Hotel Weißes Rößl Garagen in der Innenstadt bzw. reser- vierte Absteliflächen der Ärzte Einsatzfahrzeuge Anfahrt der Schifahrer zum Hahnen- kammparkplatz und Streifalmlift Gestaltung der Fußgängerzone Ersatzparkplätze für die Innenstadt Stichstraße Prüfung der Verkehrsauswirkungen für die Randbezirke Verkehrsbeschilderung Absperrung Abschleppdienst und Ladezone vor dem Geschäft Graswan- der und Caf8 Hölzl. Die Erläuterungen zu den einzelnen Punk- ten sollen einen Uberblick verschaffen, ob die Errichtung einer Fußgängerzone möglich ist und welche Auswirkungen damit verbunden sind. Dabei ist vorerst folgende Grundüberle- gung anzustellen: Der Verkehr aus Richtung Kirchberg ist aus- nahmslos durch den Lebenbergtunnel zu füh- ren und die Einfahrt nach Kitzbühel über die Schwarzseestraße zu sperren. Der Individualverkehr aus Richtung Stadt/- Jochberg wird über die Einbahnen Malinggas- se (ev. Bichlstraße, siehe Erläuterung Punkt 1), Josef-Herold-Straße, Klostergasse, Franz- Reisch-Straße und Schwarzseestraße in Rich- tung St. Johann/Jochberg geleitet. Im Gries, Homweg, der Oberen und Un- teren Gänsbachgasse, dem oberen Teil der Wegscheidgasse als Zufahrt zum Postamt wür- den zum derzeitigen Verkehrsfluß keine Änderungen eintreten. Die beabsichtigten Einbahnstraßen würden im beiliegenden Verkehrsplan „rot" und die Straßen mit Gegenverkehr „blau" eingezeich- net. (Diese Verkehrspläne liegen im Stadtamt Kitzbühel zur Einsichtnahme auf.) Das Aus- maß der Fußgängerzone ist „schwarz" (2 Va- rianten) bemalt. Die Einbahnen sollen auf das zur Funktion der Fußgängerzone unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt bleiben, wo- bei diese Einbahnstraßen einseitig beparkt und dadurch den Verlust der Parkplätze in der Innenstadt wettmachen werden. Zusätzlich wurden bereits von der Stadtge- meinde Kitzbühel die Hanslmühle und das große, stadtnahe Tiefenbrunnerfeld, als Park- plätze angekauft. Die Parkplätze der Bergbahn AG Kitzbühel können nur im Sommer zur Entlastung beitra- gen. Zu 1: Die Fußgängerzone kann nicht auf den Be- reich Vorder- und Hinterstadt beschränkt wer- den. Im Norden muß die Fußgängerzone über den Bereich des Hotels „Tiefenbrunner" hin- aus bis zum Postamt/Wegscheidgasse verlän- gert werden, weil eine entsprechende Abfahrt von der Josef-Pirchl-Straße in die Gänsbach- gässe fehlt und daher kein Ringverkehr durch- geführt werden kann. Im Süden (Jochberger Tor) bieten sich zwei Möglichkeiten an: Die Fußgängerzone auf Höhe des Park- hotels (derzeit Nachtsperre) beginnen zu las- sen und den Verkehr über die Einbahn Malinggasse in Richtung Hahnenkammpark- platz oder Klostergasse zu leiten oder den LKW- und Omnibusverkehr aus- schließlich über die Einbahn Malinggasse und den PKW-Verkehr nach freier Wahl über die Bichlstraße oder Malinggasse zu führen und die Fußgängerzone ab Wienerwald/Jochber- ger Tor zu planen. Diese Regelung hätte den Vorteil, daß die Fleischhauerei Fuchs, die Gaststätte Wiener- wald und das Hotel Weißes Rößl auch außer- halb der offiziellen Ladezeiten erreichbar wären und vor dem Jochberger Tor oder Kitex/Ober ein Taxistandplatz eingerichtet werden könnte. Zu2:Obwohl sicherlich in den sogenannten Zwischensaisonen die Fußgängerzone nicht notwendig wäre, weil das Verkehrsaufkom- men begrenzt ist, sollte die Fußgängerzone über das ganze Jahr installiert werden, um die Verkehrsteilnehmer nicht jährlich zweimal auf die geänderte Verkehrssituation einstellen zu müssen. Eventuell notwendige bauliche Veränderun- gen in der Fußgängerzone könnten sonst nur beschränkt vorgenommen werden. Zu 3: In der Fußgängerzone soll generelles Fahrverbot gelten. Die Versorgung der Betrie- be sollte täglich von 6 bis 9 Uhr gestattet wer- den. Bei ev. Bedarf könnte auch am Abend 1 Stun- de zur Durchführung von Ladetätigkeiten festgelegt werden. Zu 4: Den Taxifahrzeugen müssen am Rand der Fußgängerzone ausreichend Stand- plätze zugewiesen werden, weil auch Taxis die Einfahrt in die Fußgängerzone verboten blei- ben muß. Dabei bieten sich folgende Standplätze an: Rathaustor, Postamt und Im Gries. Die Bichlstraße kann nur bei Variante 2 in die Überlegung für die Taxistandplätze mit einbe- zogen werden. An den Standplätzen Bahnhof, Hahnen- kammparkplatz und Hornbahnparkplatz braucht sich nichts zu ändern. Auf eine entsprechende Funkausrüstung der Taxis muß, um lange Anfahrtswege zu vermei- den, von den Unternehmern selbst Sorge ge- tragen werden. Zu 5. Der Schibusverkehr hat sich bewährt und muß ebenfalls auf die geänderte Verkehrs- situation umgestellt werden. Dabei sind die Busse aus und in Richtung Jochberg und aus und in Richtung Kirchberg zu berücksich- tigen. Die Busse aus Richtung Jochberg fahren in der Reihenfolge folgende Haltestellen an: Feuerwehrplatz, Hahnenkammparkplatz, Reischkurve, Im Gries und schließlich wieder den Feuer- wehrparkplatz und in Richtung Jochberg. Ais Richtung Kirchberg durch den Tunnel Im Gries, Hahnenkammparkplatz, Reischkurve und Tiefenbrunnerfeldparkplatz; Rückfahrt Kirchberg/Aschau. Die Haltestelle Bahnhof wurde weggelassen. Sie wird beim Linienverkehr berücksichtigt. A.js Richtung Jochberg ist selbstverständlich durch den Tunnel zur Haltestelle Im Gries zu fahren. Zu 6: Der Linienverkehr der Post, der OBB, der Stadtverkehr und der Bichlalmbus sind vc m Skibusverkehr separat zu beurteilen, weil diese Linien über das ganze Jahr geführt wer- den. Ausnahme Bichlaimbus. Haltestellen aus (in) Richtung Jochberg/- Paß/Thurn: Feuerwehrplatz, Reischkurve, Bahnhof, Im Gries und Feuerwehrplatz. Haltestellen aus (in) Richtung Kirchberg: Bahnhof, Im Gries und Reischkurve. Am Parkplatz „Tiefenbrunnerfeld" könnte zur Anfahrt „Bahnhof' ein Abstellplatz ge- schaffen werden, wie überhaupt dort ein ent- sprechend großer Busparkplatz installiert wer- den muß. Für den Linienverkehr in Richtung St. Johann (Bahnhof) und für die Fa. Dödlinger (Im Gries) würden keine Änderungen eintreten. Bei Bedarf müßten die angeführten offiziellen Haltestellen in der entsprechenden Richtung angefahren werden. Die gilt auch für den Stadtverkehr. Di Schulbusse aus Richtung Siedlung Frie- de--1 und aus Richtung Reith müßten die Halte- stellen „Im Gries" (Handelsakademie und Hauptschule) und „Reischkurve" (Volksschu- le) und aus Richtung Jochberg/Badhaussied- lung den „Feuerwehrplatz" (Handelsakade- mi und Hauptschule) und die „Reischkurve" (Volksschule) anfahren. In Richtung Reith/Siedlung Frieden müßten die Schüler wieder Im Gries und in der Reisch- kurve sowie in Richtung Badhaussiedlung Im Gries und am Feuerwehrplatz aufgenom- men werden. Die Volksschüler könnten durch die Fußgängerzone über den „Tiefenbrunner- bichl" gefahrlos zur Haltestelle „Im Gries" gehen. LU Die Zufahrt zum Postamt müßte über die Hornbahnkreuzung, Fischlechnerpiatz und
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