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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 8. März 198() Gemeindewahlbehörde Kitzbühel Kmdmachumu! der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit Die Gemeindewahlbehörde hat zur Durchführung der am 23. März 1980 stattfinden- den Gemeinderatswahl das Gebiet der Gemeinde in folgende Wahlsprengel mit nach- folgenden Wahllokalen und Verbotszonen eingeteilt und die Wahlzeit wie folgt festge- setzt: d e Verbotszone (Umkreis Wahlzeit (lt. § Wahlsprengel Wahllokal - um das Wahllokal lt. 38 TGWO 1973) § 38 TGWO 1973) 1 Volksschule Parterre 50 m 7-17 Uhr II Volksschule Parterre 50 m 7-17 Uhr III Volksschule Parterre 50 m 7-17 Uhr IV Volksschule Parterre 50 m 7-17 Uhr V Volksschule Parterre 50 m 7-17 Uhr VI Jochbergerstr. 91 Teegraphen- bautrupp 50 m 7-17 Uhr St.-Johanner- Städt. Bau- 50 m 7-17 Uhr Str. Str. 46 hof VIII Altersheim Hornweg 20 50 m 9-11 Uhr Im Gebäude des Wahllokales und in dem oben unter Rubrik »d« angeführten Um- kreis um das Wahllokal (Verbotszone) ist am Wahltag jede Art von Wahlwerbung, wie Ansprachen an die Wähler, Verteilung von Wahlaufrufen und Stimmzetteln, sowie je- de Art von Ansammlung von Menschen und das Tragen von Waffen verboten; vom Verbot des Tragens von Waffen sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aus- genommen. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirkshauptmannschaft nach § 72 TGWO 1973 mit Geld bis zu 1000.— Schilling, im Uneinbringiichkeitsfall mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft. Kitzbühel, am 10. März 1980 Wahlbelehrung für die Gemeinderatswahl am Sonntag, den 23. März 1980 Wie übt der Wähler sein Wahl- recht aus? Der Wähler betritt das Wahllokal, nennt sodann vor der Wahlbehörde sei- nen Namen, bezeichnet seine Woh- nung, in der er am Tag der Ausschrei- bung der Wahl, das ist am 9. Jänner 1980, gewohnt hat, und legt, sofern er der Mehrheit der Mitglieder der Wahl- behörde nicht persönlich bekannt ist, eine Urkunde oder eine sonstige amtli- che Bescheinigung vor, aus der seine Indentität ersichtlich ist. Hierauf erhält der Wähler vom Wahl- leiter das undurchsichtige Wahlkuvert. Das Anbringen von Worten, Berner- Skitip der Woche Nach Schneelage Brunn Recht früh - vielleicht nur zwischen- durch - sind recht frühlingshafte Verhält- nisse für den Skifahrer eingekehrt. Aber was will das Skifahrerherz mehr, als Son- ne und Firn! Eine herrliche Schlußabfahrt ist unter diesen Bedingungen die »Brunn«. Dort wurden im letzten Jahr große Geländekorrekturen gemacht, so- daß diese Abfahrt zur »Skirast« als Alter- native sehr zu empfehlen ist. Der Skibus- verkehr ist zwischen 13 und 17 Uhr im 15- Minuten-Intervall, die Busse fahren bis zum Hahnenkammplatz oder bis Kitzbü- hei-Bahnhof. Eine Errungenschaft: Seit Jahren wurden Verbesserungen bei der Bushaltestelle am Paß Thurn gefor- dert, damit nicht das »Recht des Stärke- ren« einen oft herrlichen Skitag in der Endphase gewaltig trübt. Nun ist die Leit- einrichtung gemacht worden und das Ein- s--eigen ist zu einer problemlosei Sache geworden. Nicht nur für die Fahrgäste, auch für den aufladenden Postler ist die Aufgabe erleichtert worden. Skier bis Jochberg werden jeweils in das linke Fach gegeben. Das erspart »Ausgrabungen« in Jochberg für jene, die von dort nach Hau- se wieder mit dem eigenen Fahrzeug fah- ren oder in Jochberg daheim sind. Vermutlich bald nachgeahmt Weil sich die Leiteinrichtungen bei der Buseinsteigstelle am Paß Thurn bewährt haben, ist vorgesehen, im kommenden Winter derartige Hilfen auch beim Ein- steigplatz Rettenbach-Skirast einzufüh- ren. Auf die Nachahmung durch andere Skiorte braucht man dann nicht mehr lan- ge zu warten. Starker Andrang erwartet Am Sonntag, 9. März, findet auf der Wagstätt-Rennstrecke der Riesentorlauf der »Jungen Wirtschaft« Tirols statt. Das Rennen beginnt um 11 Uhr und es ist bis 13 Uhr mit stärkerem Andrang als ge- wöhnlich zu rechnen. In der angegebenen Zeit sollte man diesen Teil der »Skisafari« meiden. Talfahrt gratis Wenn die Abfahrt ins Tal nicht mehr zu befahren ist, kann man mit mitgeführten Skiern auf den Bahnen und einigen Liften gratis ins Tal zurückfahren. ************* Feuernotruf - Tel. 122 Rettung (Rotes Kreuz) Tel. 144 Notruf Gendarmerie Tel. 133 kungen oder Zeichen auf den Wahlku- verts ist verboten. Hat der Wähler noch keinen Stimmzet- tel, so erhält er auf Verlangen einen amtlichen leeren Stimmzettel von der Wahlbehörde. Dann begibt sich der Wähler in die Wahlzelle und legt dort seinen Stimm- zettel in den Wahlumschlag. Hierauf tritt der Wähler aus der Wahl- zelle heraus, übergibt den Wahlum- schlag geschlossen dem Wahlleiter, der ihn uneröffnet in die Wahlurne legt, und verläßt sodann das Wahllokal. Die Stimmzettel und die Stimmabgabe 1. Die amtlichen leeren und die von den Wählergruppen ausgegebenen Stimm- zettel müssen aus weichem, weißlichem Fortsetzung Seite 3
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