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Zufluß der Spertner oder Reither Ache in die Großache oder Kitzbüheler Ache nach der Verbauung 1979. Foto Hahn, St. Johann i. T. Seite 26 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 8. März 1980 Voranschlag der Flußbauleitung St. Jo- hann i.T. und der Gebietsbauleitung für Wildbachverbauung in Wörgl für das Baujahr 1980. Bauanträge seitens der Großachengenossenschaft und Beschluß- fassung über die einzuhebenden Genos- senschaftsumlagen für das Jahr 1980. Über den Voranschlag für das Baujahr 1980 gibt der Vertreter der Flußbaulei- tung St. Johann i.T. Folgendes bekannt: Es ist vorgesehen, die im abgelaufenen Jahr begonnene Vollregulierung der Kitz- büheler Ache weiterzuführen und zu voll- enden. Die zweite Ausbaustrecke beginnt bei der provisorischen Blochsteinrampe am oberen Ende des Bauabschnittes 1978/1979 und reicht flußaufwärts rund 660 lfm Länge bis ober die rechtsufrige Einmündung des Kienbaches. Der Regulierungsquerschnitt, welcher in Trapezform gestaltet ist, weist in dieser Ausbaustrecke folgende Abmessungen auf: Die Sohlenbreite beträgt 12 m und die Kronenbreite 21 m. Am bahnseitigen, rechten Ufer ist hinter der Böschungskro- ne ein 3 m breiter Erhaltungweg angeord- net, linksufrig grenzt das Flußbett an die Paß-Thurn-Bundesstraße. Die Profilstie- fe zwischen der Böschungskrone und der Projektsohle beträgt 3 m. Die Krone des Böschungspflasters liegt 1,80 m über der Flußsohle. Die Böschungsneigung ist im Verhältnis von 2:3 eingestellt. Das schwere Bruchstein-Böschungs- pflaster wird in Trockenmauerung herge- stellt und stützt sich auf große Ansatzstei- ne ab, die auf doppeltem Zangenholzrost fundiert werden. Am oberen Bauende wird eine Bloch- stein-Rampe errichtet, welche auf einer Länge von 20 m mit 20Wo Gefälle die Hö- hendifferenz von 1 m zwischen der neuen, eingetieften Projektsohle flußabwärts und der alten, bestehenbleibenden Sohle flußaufwärts überwinden soll. Die Breite der Rampe beträgt am oberen Rande 15 m und am unteren Rand 12 m. Die Ränder des Bauwerkes werden durch doppelte Pi- lotenreihen gesichert. Die Baukosten werden mit 4,4 Millio- nen Schilling veranschlagt, zu denen der Bund 50 Wo, das Land 35 Wo und die Inter- essenten 15 Wo beitragen. Der Interessen- tenbeitrag verteilt sich weiter auf 9 Wo für die Großachengenossenschaft und je 2 176 Sonderbeiträge der Bundesbahnen, der Bundesstraßenverwaltung und der Markt- gemeinde St. Johann i.T. Außer der beschriebenen Regulierungs- maßnahme an der Kitzbüheler Ache sind noch Erhaltungs- und Instandsetzungsar- beiten an der Tallaufregulierung und der Talentwässerung vorgesehen. Der linksseitige Entwässerungsgraben in der Gemeinde Kirchdorf bis zur Wohl- mutinger Brücke ist stark verkrautet, so- wie dessen Sohle mit Sand und Schlamm aufgelandet. Der Graben soll auf eine Länge von ca. 2 km geräumt werden, wo- bei voraussichtlich 1 m3 Material pro 1 lfm Grabenlänge anfallen wird. Desgleichen ist die Räumung des Ge- schiebeablagerungsplatzes für den Sulz- bach, eines linksseitigen Zubringers des genannten Entwässerungsgrabens, vorge- sehen, bei dem etwa 2000 m3 aufgelande- ter Schotter und Sand abzuführen ist. Im Jahre 1978 wurden die bestehenden und stark angegriffenen Regulierungs- bauten des Kohlbaches in der Gemeinde Kössen, zwischen der Mündung in die Großache und der Walchsee-Bundesstra- ßen-Brücke instandgesetzt. Im kommenden Baujahr sollen die In- standsetzungsarbeiten, welche die Bö- schungspflasterungen samt Steinvorgrün- den an den beidseitigen Hochwasserdäm- men betreffen, von der Bundesstraßen brücke flußaufwärts auf rund 300 lfm Baulänge bis zum Fischerwehr fortgesetzt werden. Die Baukosten für die Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten werden mit 600.000 S veranschlagt, wozu der Bund, das Land und die Großachengenossen- schaft je ein Drittel der Kosten beitragen. Anschließend an den Voranschlag der Flußbauleitung St. Johann i.T. führt der Vertreter der Wildbachverbauung Folgen- des aus: Im Arbeitsprogramm der Gebietsbau- leitung für 1980 ist kein Bauvorhaben im Wirkungsbereich der Großachengenos- senschaft vorgesehen. Im Rahmen des Be- treuungsdienstes sind folgende Maßnah- men beabsichtigt: Am Griesbach in Erpfendorf wird ein Schaden an der Sperrenkrone der Sperre in km 17,85 (beim oberen Ablagerungs- platz) behoben. Am Moosbach werden abflußbehin- dernde Steinblöcke gesprengt, auch wird der Stauraum hinter der zweiten Sperre geräumt. Im Oberlauf des Astaigrabens, einem Seitengraben des Habaches, ist die Siche- rung der Einbindung der zwei obersten Sperren, nach erfolgter Hangabsitzung, und eine Bepflanzung der Grabeneinhän- ge vorgesehen. Diese Maßnahme soll mit den durch die Weggemeinschaft auszu- führenden Wegebauarbeiten kombiniert werden, um die Kosten für den langwieri- gen Maschinentransport in Grenzen hal- ten zu können. Es wird ersucht, auch für das Jahr 1980 den Betreuungsdienstbeitrag in Höhe von 12.300 S wieder bereitzustellen. Nach Bekanntgabe der Voranschläge durch die beiden Bauleitungen ladet der Genossenschaftsobmann zur Aussprache ein. Bürgermeister Mariacher stellt die An- frage, bis wann mit der Projektierung, bzw. mit dem Bau der Regulierung des Klempfererbach-Unterlaufes in St. Jo- hann i.T. zu rechnen sei. Rat Katzenber- ger gibt darüber Auskunft und erklärt, daß das in Ausarbeitung befindliche Pro- jekt im Jahre 1980 fertiggestellt und 1981 mit den Bauarbeiten begonnen wer- de. Er bemerkt weiters dazu, daß die Durchführung dieser Regulierungsmaß- nahme ohne Beteiligung der Großachen- genossenschaft erfolgen werde. Hofrat Schlorhaufer bringt dazu in Erinnerung, daß vor Baubeginn die wasserrechtliche Bewilligung eingeholt und die Finanzie- rung des Bauvorhabens gesichert werden müsse. Großachengenossenschaft St. Johann in Tirol Aus der Niederschrift über die AusschuRsitzung vom 27. November 1979 Fortsetzung aus Nummer 9/1980W
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