Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 3. Jänner 1981 Fortsetzung . von Seite 1 selbstgewählte immerwährende Neutrali- tät aufrechterhalten und verteidigen kann, zu verbessern. Der Weg zur österreichischen Landes- verteidigung, die eine umfassende ist, und neben der militärischen die geistige, die zi- vile und die wirtschaftliche Landesvertei- digung einschließt, nahm mit Ereignissen des Jahres 1955 seinen konkreten Anfang. Der Staatsvertrag Im Jahr 1955 war es weitblickenden österreichischen Staatsmännern und Di- plomaten gelungen, einen günstigen Au- genblick der weltpolitischen Entwicklung zu nützen und der Republik Osterreich als einem demokratischen Bundes- und Rechtsstaat unter Wahrung der gebiets- mäßigen Unversehrtheit in den Grenzen vom 1. Jänner 1938 die Freiheit von der Besetzung durch fremde Armeen und die volle staatliche Souveränität und Unab- hängigkeit wiederzugewinnen. Nicht Schlauheit, Tricks und »Schmäh« oder gar Zitherspiel und Wein brachten dies zustande. Nach der Beendi- gung des Zweiten Weltkrieges hatte es vielmehr harter Arbeit und zähen Ringens durch zehn Jahre bedurft, ehe nach man- chen Rückschlägen dieses Ziel erreicht war. Am 15. Mai 1955 wurde im Schloß Bel- vedere in Wien der »Staatsvertrag betref- fend die Wiederherstellung eines unab- hängigen und demokratischen Oster- reich« in feierlicher Form unterzeichnet. Als Bevollmächtigte der fünf Signatar- Staaten setzten die Außenminister und die Wiener Botschafter der vier Besatzungs- mächte und der Außenminister der Repu- blik Osterreich ihre Unterschriften unter den in vier Sprachen ausgefertigten Ver- trag und versahen ihn mit ihren Siegeln. Nachdem das Vertragswerk von den zu- ständigen Organen der Signatarstaaten ohne Auftreten irgendwelcher Schwierig- keiten genehmigt und ratifiziert und die Ratifizierungsurkunden sodann gemäß seinem Artikel 38 bei der Regierung der UdSSR in Moskau hinterlegt worden wa- ren - die letzte war jene Frankreichs am 27. Juli 1955 - trat der Staatsvertrag an eben diesem 27. Juli 1955 im Verhältnis zu allen Vertragsparteien in Kraft. Damit setzte gemäß dessen Artikel 20 (3) die Frist von neunzig Tagen ein, inner- halb welcher nach Möglichkeit - späte- stens aber bis zum 31. Dezember 1955 - die Streitkräfte und Organe der Besat- zungsmächte aus Österreich zurückgezo- gen werden mußten. Unter Einhaltung der erwähnten Frist wurde dieser Vorgang am 25. Oktober 1955 abgeschlossen. Da- mit war Österreich nach über siebzehn Jahren Besetzung durch fremde Armeen wieder frei. Die militärische Verteidigung der Republik Österreich war, wie dies auch die militärischen Bestimmungen des Staatsvertrages zeigen, nunmehr wieder Sache des österreichischen Volkes. Das Wehrgesetz Artikel 17 des im Jahr 1947 ausgearbei- teten Entwurfs für den Staatsvertrag sah vor, daß Osterreich berechtigt sei, »Streit- kräfte zu unterhalten, die aus nicht mehr bestehen als: eine Landarmee, einschließlich Grenz- schutz, Luftabwehrtruppen, Gendar- merie und Flußpolizei, in einer Ge- samtstärke von 53.000; eine Luftwaffe von 90 Flugzeugen, ein- schließlich Reserven, mit einer Gesamt- stärke des Personals von 5000.« Bei der dem Abschluß des Staatsvertra- ges vorausgehenden Botschafterkonfe- renz in Wien im Mai 1955 konnte die österreichische Delegation die ersatzlose Streichung dieses Artikels erreichen. Osterreichs Wehrhoheit wurde nun, was die Mannschaftsstärke betrifft, einer zah- lenmäßigen Begrenzung nicht mehr unter- worfen; diesbezüglich sollten Osterreichs Bedürfnisse und Möglichkeiten maßge- bend sein. Teil II des Staatsvertrages enthält mili- tärische und Luftfahrtbestimmungen, die eine ausgeübte österreichische Wehrho- Skitip der Woche Neujahrs-Safari? Mitten im ersten Skirummel der Saison gibt es einen Tag, den Kenner schon seit langem als einen idealen Skitag bezeich- nen, wenn sie selbst nicht zu denen gehö- ren, die an diesem Tag auch nicht aus den Federn kommen: Neujahr. Wenn der Großteil der skifahrenden Gäste und der heimischen Menschen, die im Saison- druck überhaupt ans Skifahren denken können, den Silvesterkater behandeln, dann ist ein Skitag, der - wenn das Wet- ter mitspielt - unvergleichlich. Ein sol- ches Geheimnis kann man weitererzählen, weil man sicher sein kann, daß die Silve- sterfeiernden weiterhin die große Mehr- heit gegen die Neujahrs-Skifahrer sein werden. Für den Neujahrstag braucht man demnach nur den Rat zu geben, früh aufzustehen und - an diesem Tag sicher bis gegen 9.30 Uhr - bei einer Talanlage zu stehen. Es kann dann nicht viel fehlen. Für das kommende Wochenende erwar- ten wir, wenn die Saison anhält, wie sie begonnen, einen beachtlichen Ansturm auf die Skiberge. Wer zu Neujahr nicht auf »Safari« gegangen ist, sollte es nun tun. Wir empfehlen die »kleine« Skisafari ab Jochberg, also von dort weg, wo der- zeit (und noch für längere Zeit) ein echter Einschnitt ist. Weil man für den Weg vom Ausgang des Saukasergrabens bis zum Schlepplift Hausleiten bzw. zur Talsta- tion der Wagstättbahn entweder zu Fuß aufsteigen oder mit dem Taxibus fahren muß. Wer gleich in Jochberg beginnt, fährt heit voraussetzen, sie allerdings teilweise einschränken. Darauf wird noch zurück- zukommen sein. Bald nach der Staatsvertragsunterzeich- nung wurde das Wehrkompetenzgesetz beschlossen; am 8. Juli hob der noch am- tierende Alliierte Rat seinen Beschluß vom 10. Dezember 1945 über das Verbot von militärischer Betätigung in Osterreich auf und hatte gegen die Kundmachung dieses Gesetzes keine Einwände. Dann wurde die Ausarbeitung des Wehrgesetzes in Angriff genommen. Das Wehrgesetz wurde am 7. September 1955 vom Natio- nalrat beschlossen. Durch dieses Gesetz wurden als Wehrsystem die allgemeinde Wehrpflicht für männliche österreichi- sche Staatsbürger eingeführt, weitere Be- stimmungen über das Wehrwesen erlassen und der Aufbau des Bundesheeres grund- gelegt. Dieser Aufbau erfolgte allerdings nicht aus dem Nichts, denn in den Besat- zungszonen der drei Westmächte bestand bereits seit 1952 die schon legendär ge- wordene B-Gendarmerie, außerdem stell- ten sich Kriegsgediente, die nicht von den Bestimmungen des Artikels 12 des Staats- mit dem eigenen Auto an und findet einen vergrößerten Parkplatz bei der Wagstätt- bahn vor, oder nimmt sich den Skibus. Er ist für Inhaber von Berechtigungsauswei- sen aber nur dann kostenlos, wenn man vorher die Tageskarte gekauft hat. Dieser Kauf ist zu empfehlen, wenn mehrere Per- sonen mit dem Skibus fahren, aber auch im Hinblick auf eventuelle Wartezeiten, wie sie am Vormittag auch bei der Kassa der Wagstättbahn möglich sind. Nach der umständlichen Beschreibung kommen wir zum Wesentlichen: Skifah- ren über Wurz - Talsen - Bärenbadko- gel - Trattenbach - Zweitausender - Resterhöhe-Skigebiet. Es ist am besten, wenn man zuerst ein Stück durchaus fährt und dann erst eine Wiederholungsfahrt einlegt, weil man dann kaum mehr warten muß. Nicht vergessen sollte man eine Fahrt über die Hänge der von den Schleppliften Bärenbadkogel 1 und II er- schlossenen Hänge. Wo man dann im Re- sterhöhegebiet bleibt, ist Geschmackssa- che und hängt von der Zeit ab. Man kann durchaus »lifteln« oder einen fixen Platz haben und vom Zweitausender über die Direktabfahrt zum Paß Thurn fahren. Wie man es auch macht, den Skipaß hat man herausgefahren, ohne sich anzu- strengen. Die Rückfahrt bis Jochberg zum eigenen Auto oder bis nach Kitzbü- hel treten wir mit dem Skibus an. Weil hier immer wieder »Tips« gegeben werden, die zum größeren Skivergnügen dienen, sei es wiederholt: Wer um 16 Uhr zum Skibus kommt (schönes Wetter und beste Bedingungen an diesem Tag voraus- gesetzt), muß mit größerer Wartezeit rechnen, als der Kluge, der schon um 14 Uhr angestanden ist, einen Sitzplatz ge- funden hat und schon zu Hause ist, wenn sich andere die Füße in den Bauch stehen. Allen »Skitip-Lesern« einen guten Rutsch ins Neue Jahr und viele schöne Skitage!
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