Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 14 Kitzbiihecr Anzeiger Samstag, 19. Juli 1980 Klappe 67, oder bei der Kammer für Ar- beiter und Angestellte für Tirol, Tel. 37651 Klappe 35. Dr. Jeffrey Iacobucci sieht Kitzbilhels Architektonik Im Spielcasino Kitzbühel läuft im Juli eine Ausstellung, auf die wir schon hinge- wiesen haben, weil sie die Beachtung vor allem auch der heimischen Bevölkerung verdient. Der seit Jahren in Kitzbühel le- bende international bekannte Hobby- Fotograf Dr. Jeffrey Iacobucci, der als praktischer Arzt tätig ist, hat aus 400 Aufnahmen die interessantesten zur Architektonik der Kitzbüheler Altstadt zu einer Ausstellung zusammengestellt. Sie ist täglich ab 19 Uhr im Casino zu sehen. CC Kitzbühel-Sportalm Drzmen errangen den 1. Preis beira .nternatonalen Curling Turnier in Cortina D Arnpezzo. Von .'inks nach rechts: Hertz Küchen-zeister, Monika Hölzl, Susi Weser, Marianne Gartner. ** * *** ***** ** * ***** * ** **** *** ******* ** Zum Abschluß von Lehrverträgen Mit Ende des Schu.jahres geht wieder ein großer Teil der Schulabgänger ein Lehr- verhältnis ein. Neben ocr Wahl des rchti- gen Lehrberufes bei Beginn eines Lehrver- hältnisses verschiedene gese:zliche Be- stimmungen zu beachten. Vor Abschluß des Lehrvertrages rnuI festgestellt werden, ob der Betrieb iber- haupt geeignet ist Lehrlinge auszubilden. oder eb im Betrieb nicht schon zu viele Lehrlinge ausebidet werclen In den Be- rufsbidern sind dafür genaue Verhältnis- zahlen festgelegt. Werden diese Verhält- niszahlen überschritten, so dürfen keine weiteren Lehrlinge mehr aufgenommen werden. Die Probezeit bei Lehrlingen dauert 2 Monate, d. h., daß das Lehrverhltnis in- nerhalb der ersten 2 Monate onrie Angabe von Gründen von be.derL Vertragspart- nern jederzeit aufgelöst werden kann. Nach Ablauf der Probezeit kann das Lehr- verhältnis nur schrifthcn unter ganz be- stimmten Voraussetzungen, die alle im Berufsausbildungsgesetz aufgezählt sind, vorzeitig beerdet werden. Dem Lehrling dürfen nur Arbeiten auf- getragen werden, die mi: dem Wesen der Ausbilding vereinbar sind. Weiters ge- bührt dem Lehrling eine Lehrlingsent- schädigung, die im jeweiligen Kollektiv- vertrag festgelegt ist. Diese Lehrlingsent- schädigung muß auch während des Be- rufsschulbesuches weiter bezahlt werden, da Berufsschulzeit Arbeitszeit ist. Jugend- liche una Lehrlinge dürfen 40 Stunden in der Woche becaäftigt werden, Überstun- den sind nicht erlaubt. An Sonntagen be- steht für Jugendliche ein generelles Be- scräftigungsverbot. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Jas Hotel- und Gastgewer- be, aber ascIi dort muß jeder zweite Sonntag arbei:sfrei bleiben. Der Lehrvertrag ist spätestens 3 Wo- chen nach Beginn des Lehrverhältnisses der zuständigen Lehrlirigsstelle vorzule- gen. innerhalb von 3 Tagen ist der Lehr- ling bei der Gebietskrankenkasse und in- nerhalb vDn 14 Tagen bei der Berufsschu- le anzumelden. Nähere Einzelheiten über das Lehrver- hältnis erhalten Sie bei der Österreichi- scher. Gewerk;chatsjugend, Tel. 22771 Griesseitige Fassade der Altstadt, aufge- nommen von Dr. Jeffrey Iacobucci (1980). Feuernotruf - Tel. 122 Rettung (Rotes Kreuz) TeL 144 Notruf Gendarmerie Tel. 133 Erdbeeren..,b.t pflücken und dabei 4 v gratis naschen Im Erdbeerland Radfeld heuer erstmals tägl. 9 - 20 Uhrgeöffnet, bei jeder Witterung, auch Samstag und Sonntag. Bringen Sie bitte Körbe und Eimer selbst mit. Tel. 05337/3303
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