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Sitzend, von links: Dr. Dietmar Bissert, Willy Kind!, Bürgermeister Hans Brettauer, Bezirkshauptmann Dr. Hans Heinz Höfle, Dr. Christian Poley. Stehend: Michael Edenhauser, Josef Heinz Huber, Werner Ziep!, Toni Hechenberger, Wido Sieberer, Rudi Bodenseer, Stadtrat Peter Brandstätter, Stadtrat Jakob Lackner, Walter Ober- moser (Gemeinderat Gerd Rosa nicht im Bild). Foto Toni, Inh. Rothbacher, Kitzbühel Samstag, 27. Dezember 1980 Kitzbüheler Anzeiger Seite 11 Neuorganisation der Sparkasse der Stadt Kitzbühel Fortsetzung von Nr. 51 Aus seiner Mitte wählte der Verwal- tungsausschuß den Vorstand, der bei der Sparkasse der Stadt Kitzbühel aus vier Personen bestand, nämlich aus Dr. Chri- stian Poley als Vorsitzender, Rudolf Bo- denseer, Bürgermeister LAbg. Hans Bret- tauer und Dr. Hellmut Rohn. Der Vor- stand überwachte die Geschäftsgebarung und vertrat die Sparkasse nach außen. Er beaufsichtigte die laufende Geschäftsfüh- rung des Sparkassenleiters und traf Be- schlüsse über alle Angelegenheiten des Be- triebes, sofern diese nicht dem Verwal- tungsausschuß vorbehalten waren. Verantwortlich für die laufenden Ge- schäfte war der Sparkassenleiter, der an die Richtlinien von Verwaltungsausschuß und Vorstand gebunden war. Zu diesen laufenden Geschäften gehörte aber lt. Satzung nicht die Bewilligung von Kredi- ten. Der Sparkassenleiter, Direktor Wil- helm Kindi, und sein Stellvertreter, Dr. Dietmar Bissert, waren Angestellte der Sparkasse. Mit Wirkung vom 1. 3. 1979 verab- schiedete der Nationalrat das neue Kredit- wesengesetz (KWG) und das neue Spar- kassengesetz (SpkG). Diese beiden Geset- ze brachten weitreichende Änderungen für unsere Sparkasse mit sich. War eine Sparkasse früher aufgrund der Gesetzes- lage im Vergleich zu anderen Kreditunter- nehmen in ihrem Geschäftsumfang stark beschränkt, speziell was die Vergabe von Krediten und die Nutzung von Sonderfi- nanzierungen (z. B. Ausgabe von Anlei- hen) betraf, so ist sie nun allen anderen gleichgestellt, weil das Kreditwesengesetz für alle Kreditunternehmen (Banken) in Österreich gilt. Da also das KWG alle Be- stimmungen über Umfang, Art und Vor- gangsweisen hinsichtlich Bankgeschäften enthält, ist das neue Sparkassengesetz ein reines Organisationsgesetz, das den Auf- bau einer Sparkasse regelt. Gemäß diesem Gesetz tritt mit 1. 1. 1981 die neue Sat- zung der Sparkasse der Stadt Kitzbühel in Kraft. Diese Satzung zählt auch die Aufgaben der Sparkasse auf. Demnach verpflichtet sich die Sparkasse der Stadt Kitzbühel im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur wirt- schaftlichen Aufwärtsentwicklung der Be- völkerung sowie der privaten und öffent- lichen Unternehmen im Bezirk beizutra- gen. Damit verbunden ist die Beratung der interessierten Personen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, die Pflege des Spargedankens und die Mitwirkung an einer breitgestreuten Vermögensbil- dung der Bevölkerung. Darüber hinaus will sie gemeinnützige (soziale) Funktio- nen wahrnehmen, soweit sich dies mit den geschäftspolitischen Gegebenheiten ver- einbaren läßt. Von der Organisation der Verwaltung her gibt es in der Sparkasse der Stadt Kitz- bühel nur mehr zwei Organe, den ehren- amtlich tätigen Sparkassenrat und den hauptamtlichen Vorstand. Der Sparkassenrat übt - ähnlich wie der Aufsichtsrat bei Aktiongesellschaften - die Aufsicht über den Vorstand aus. Darüber hinaus sind verschiedene Be- schlüsse des Vorstandes, die von weitrei- chender geschäftspolitischer Bedeutung oder mit relativ großem Risiko behaftet sind, an seine Zustimmung gebunden. Zur Erreichung einer größtmöglichen Fle- xibilität kann der Sparkassenrat aus sei- ner Mitte Ausschüsse wählen, die dann bestimmte Bereiche eigenständig behan- deln, wie z. B. einen Kreditausschuß. Der Sparkassenrat besteht bei der Sparkasse der Stadt Kitzbühel aus zwölf Mitglie- dern. Den Vorsitz führt kraft seines Am- Willy Kind! (links) und Dr. Dieter Bissert. Foto Toni, Inh. Rothbacher, Kitzbühel tes als Bürgermeister der Haftungsge- meinde Bürgermeister LAbg. Hans Bret- tauer. Vom Gemeinderat entsandt wur- den die Herren Stadtrat Dir. Peter Brand- stätter, Stadtrat Jakob Lackner und Ge- meinderat Gerhard Rosa. Weiters gehö- ren diesem Gremium, so wie bisher, die Herren Rudolf Bodenseer, Anton He- chenberger, Dr. Christian Poley und Wi- do Sieberer an, wobei Dr. Christian Poley die Funktion eines stellvertretenden Vor- sitzenden im Sparkassenrat ausübt. Die übrigen vier Mitglieder des Sparkassenra- tes kommen vom Betriebrat der Sparkasse und haben auch Sitz und Stimme. Der Sparkassenrat wählte aus einer Mitte die Mitglieder des Kreditausschus- ses und zwar: Dr. Christian Poley als Vor- sitzenden dieses Ausschusses, Bürgermei- ster LAbg. Hans Brettauer als dessen Stellvertreter und Rudolf Bodenseer. Vom Betriebsrat wurde Walter Obermo- ser in dieses Gremium entsandt. Dieser Ausschuß hat die Aufgabe, großen Kredit- engagements zuzustimmen. Die besondere Staatsaufsicht übt im Sparkassenrat sowie in den Unteraus- schüssen - genauso wie im seinerzeitigen Verwaltungsausschuß - der vom Landes- hauptmann bestellte Staatskommissär, Bezirkshauptmann Oberrat Dr. Hans- Heinz Höfle aus. Er hat darauf zu achten, daß nach den Bestimmungen der Gesetze vorgegangen wird. Der Vorstand der Sparkasse der Stadt Kitzbühel, der nunmehr hauptamtlich tä- tig ist, besteht aus zwei Personen, die vom Sparkassenrat bestellt wurden. Vor- standsdirektor Willhelm Kindl (Vorsit- zender des Vorstandes) und Vorstandsdi- rektor Dr. Dietmar Bissert (Mitglied des Vorstandes) führen in eigener Verantwor- tung die Geschäfte der Sparkasse. Diese grundlegende Umorganisation der Sparkasse der Stadt Kitzbühel stellt si- cherlich einen Markstein in der Entwick- lung des Instituts dar. Durch das neue Ge-
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