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Pressekonferenz am 3. April 1981; Landesrat Komm. -Rat Christian Huber. Seite 30 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 25. April 1981 Erweiterung des Förderungsinstrumentariums der Tiroler Landesregierung Die gegenwärtige, durch große Unsi- cherheit über die weitere Entwicklung ge- kenntzeichnete Wirtschaftslage, hat die Investitionsbereitschaft unserer Unter- nehmer stark gehemmt. Die steigenden Kreditzinsen verunsichern die Investoren, weil sie die Rentabilitätsberechnung er- schweren. Die durch die Vorbelastung schwindende Eigenkapitaldecke, die fis- kalischen Belastungen, die Verpflichtun- gen in der sozialen Marktwirtschaft und der harte Wettbewerb erfordern immer mehr die Inanspruchnahme von Fremd- mitteln. Es ist selbstverständlich, daß in dieser Wirtschaftslage das gesamte Instrumenta- rium für die Sicherung der Vollbeschäfti- gung und die Erhaltung der Konkurrenz- fähigkeit unserer Wirtschaft breitgefä- chert eingesetzt werden muß. Für die di- rekte, gezielte Förderung hat das Land Ti- rol beachtliche Mittel zur Verfügung ge- stellt. Die starke Nachfrage nach verbil- ligten Krediten zeigt, daß die bestehende Förderungsmaßnahmen in der derzeitigen Wirtschaftslage nicht mehr ausreichen, um den erforderlichen Kreditbedarf zu verkraftbaren Zinsen zu decken. Das Land Tirol hat daher im Einvernehmen mit der Tiroler Kreditwirtschaft gerne die von der Osterr. Investitionskredit AG an- gebotenen niedrigen verzinsten Krediten angenommen und ist seinerseits bereit, diese Kredite durch einen Zinsenzuschuß weiter zu verbilligen. Zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur Tirols werden in Zusammenarbeit mit der In- vestkredit und den Tiroler Kreditinstitu- ten Investitionsvorhaben der Tiroler ge- werblichen Wirtschaft bis zu einem Ge- samtvolumen von 150 Mio. Schilling durch Zinsenzuschüsse von 2 10 p. a. zu- sätzlich gefördert. Die Zielsetzung dieser Aktion stimmt mit den allgemeinen För- derungsgrundsätzen des Landes überein. Die Schwerpunkte sind auf die nachhalti- ge Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur, insbesondere durch Inve- stitionen in strukturschwachen Gebieten des Landes, und auf die Schaffung neuer oder Erhaltung bestehender Arbeitsplätze ausgerichtet. Die Kredite werden für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Be- triebsgebäuden, den Erwerb von Betriebs- grundstücken oder Betriebsgebäuden, die Anschaffung von Maschinen und techni- schen Einrichtungen und Markterschlie- ßung gewährt. Die Höhe der einzelnen Kredite bewegt sich zwischen 3 und 10 Mio. Schilling, die Laufzeit ist mit maxi- mal 15 Jahren beschränkt. Als besonderer Vorteil der Aktion ist hervorzuheben, daß die Investkredit in der Lage ist, für die gesamte Laufzeit der Finanzierung einen festen Zinssatz anzu- bieten. Dadurch sind sichere Kalkula- tionsgrundlagen gegeben und der Investor bleibt vor unangenehmen Zinseneskala- tion bewahrt. Die einzelnen Kredite wer- den entweder von der Hausbank und der Investkredit konsortial oder von der In- vestkredit allein vergeben. Die Investkre- dit ist als Spezialbank mit Finanzierungs- und Förderungsaufgaben betraut. Sie bie- tet dem Investor neben der Beratung über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auch eine betriebswirtschaftliche und technische Betreuung. Es bleibt zu hoffen, daß diese Aktion, die die Förderungspalette des Landes er- gänzt, unserer Wirtschaft Anreiz und Er- leichterung bei der Erfüllung ihrer von der sozialen Marktwirtschaft gestellten Aufgabe gibt. Mit Wirkung vom 1. April 1981 wurden von der Tiroler Landesregierung die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten von Investitionskrediten neu gefaßt. Die Abänderung der mit Be- schluß vom 12. Oktober 1976 genehmig- ten Richtlinien ist durch die erforderliche Anpassung an die inzwischen geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse bedingt. Nach den Richtlinien können zur Erleich- terung der Finanzierung von Investitionen und Zuschüssen zu Darlehen von 150.000 Schilling bis 1 Mio. Schilling gewährt wer- den. Die Zielsetzung ist auf arbeitsmarkt- poltische, strukturpolitische und betriebs- wirtschaftliche Erfordernisse ausgerich- tet. Die Grundsätze der Förderung ergän- zen die flexibel ausgerichtete Zielsetzung und bauen auf die zumutbare Eigenlei- stung, auf die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Investition und die Ziel- setzung der Raumordnung auf. Bisher war für die Gewährung von Zinsenzu- schüssen eine Ertragsobergrenze von 500.000 Schilling ausschlaggeben. Diese Grenze war immer wieder Anlaß für Dis- kussionen, weil sich fleißige Unternehmer benachteiligt fühlten. Die wirtschaftliche Lage fordert jedoch besonders, jetzt einen grundsätzlichen Anreiz zur Investition, damit nicht gesunde Betriebe krank wer- den. Deshalb wurden von diesem System der Subjektförderung abgegangen und ei- ne Objektförderung eingeführt. Die bis- herigen Kriterien des Bilanzgewinnes und es cash-flow werden wohl für die Beurtei- lung der zumutbaren Eigenleistung heran- gezogen, sind aber nicht mehr allein aus- schlaggebend für die Förderung. Diese Vorgangsweise ist umsomehr gerechtfer- tigt, als in Zeiten der Hochzinspolitik jede Investition volkswirtschaftlich wertvoll und sohin förderungswürdig ist. Bisher war der Höchstzinssatz für die Bankdarlehen vereinbart. Mit den neuen Richtlinien erfolgt in Anlehnung auf den Nominalzinssatz der Bundesanleihe ein flexibler Übergang auf das allgemeine Zinsniveau. Mit der Neufassung dieser Richtlinien soll neben der wirtschaftspoli- tischen Zielsetzung der Erhaltung und Si- cherung von Arbeitsplätzen und der Ver- besserung der regionalen Wirtschafts- struktur auch die Wettbewerbsgleichheit sichergestellt werden. Vor Erstaufnahme von Lehrlingen Feststellungsbescheid notwendig! Für Betriebe, die heuer nach Schul- schluß erstmals Lehrlinge einzustellen be- absichtigen, wird folgende wichtige Infor- mation zur Kenntnis gebracht: Bevor in einem Lehrbetrieb erstmals Lehrlinge eingestellt und ausgebildet wer- den, hat die Lehrlingsstelle vor Aufnahme eines Lehrlings festzustellen, ob der Be- trieb oder die Werkstätte so eingerichtet ist und so geführt wird, daß den Lehrlin- gen die für die praktische Erlernung im betreffenden Lehrberuf nötigen Fertigkei-
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