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Das hl. Grab zu Waidring. Dazu handschr. von Dr. M. Mayer auf der Rückseite des Fotos: »Es scheint vom gleichen Maler zu sein, der die alten Kirchenfresken schuf, also Joh. Perwanger (Perwöger) und Ma. Mader, 1761. Das Foto ist im Besitz von Josef Kienpointner, Waidring. Seite 34 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 25. April 1981 jährlich acht Mark Meraner Kreuzer Münz zu zahlen. Vier davon sollen sie den St. Georgstag und vier auf den St. Mi- chaeistag geben oder jeweils in den näch- sten vierzehn Tagen danach. Ohne allen und Verzug. Sollten sie das zu den be- stimmten Tagen nicht tun, so sind sie be- treffs des Geldes verpflichtet, es wie es oben verschrieben ist, zu verzinsen. Und das soll mir und meinen Nachfolgern nach Treu und Ehre sichergestellt sein auf all ihrer Habe, wo sie und ihre Nachkom- men diese besitzen oder erwerben. Und wenn wir mit ihnen darum streiten oder rechten müßten, sei es geistlich oder welt- lich, dann sollen wir gegen sie recht behal- ten und sie verloren haben. Es ist auch vereinbart worden, daß sie mir oder mei- nen Nachfolgern in den vorgenannten sechs Jahren nach dem Rat ehrbarer Leu- te das oben verschriebene Geld acht Mark Kreuzer Meraner Münz bestätigen, ver- schreiben und anlegen sollen auf unbela- stetem Grund und auf sicheren Gütern, die freies Eigentum sind. Und wenn das geschieht, so soll ich oder meine Nachfol- ger die Güter und Gründe verleihen und zurücknehmen wie die Güter, die zur Kir- che da in Kirchdorf gehören. Ich bekenne auch für mich und meine Nachfolger: Wenn die Messe bestätigt wird vom ehr- würdigen Herrn, dem Bischof von Chiem- see, so sollen wir ihnen im nächsten Mo- nat danach die Messen anfangen mit ei- nem ehrwürdigen Priester und die besor- gen, wie es oben vorgeschrieben steht. Und denselben Priester habe ich und mei- ne Nachfolger einzusetzen und abzuberu- fen wie meine anderen Gehilfen, die zur Pfarre gehören. Es ist auch zu merken: Wenn jemand zur Messe ein Gut ver macht, welcher Art es auch wäre, soll der Kirchenpropst des vorgenannten Gottes- hauses darüber verfügen können. Es soll sicher und nach dem Rat des Pfarrers an- gelegt werden. Zeugen der Vereinbarung sind Herr Jörg, Chorherr da zu Neustift und Pfar- rer zu Welz - Herr Kaspar, Pfarrer zu Peiting - Nikolaus der Anschmalz - Hans der Mitterfröschl und Heinrich Fröschl und viele andere ehrbare Leute. Damit ihnen das alles für immer und ungeschmälert bleibt, gebe ich, der vorge- nannte Hans der Lipp, Pfarrer zu Kirch- dorf, diese Urkunde unter meines gnädi- gen Herrn Christian, zu der Zeit Propst da zu St. Zeno und unter des Konvents (also ihrer beider) Siegel, die sie um Got- tes Willen und um meiner fleißigen Bitte willen daran gehängt haben, ihnen und ih- rem Gotteshaus unbeschadet. Darunter verpflichte ich mich und meine Nachfol- ger mit unseren Treuen und außerdem mit meinem eigenen angehängten Siegel, das alles immer zu halten, was oben geschrie- ben steht.« Das ist geschehen, als man zählte nach Christi Geburt dreizehnhundert Jahre, danach im einundachtzigsten Jahr am Weißen Sonntag. (Übersetzt von H.H. Pater Maurus OSB und Pater Thomas OSB - Benedik- tiner-Abtei Fiecht in Tirol. - Geschrie- ben auf Ziegenhaut, ca. 40 x 50 cm). Aus dem Original-Text: Am Sonntag Invocavit (3. März) 1381 versprach Pfarrer Hans der Lipp »an al- len hochzeitlichen Tagen ausgenommen den antlastag« (= Gründonnerstag) »und den charfreitag und alle chirchweih und all Tuld« (= Indult, Ablaßtage) »der gotzhauser, die in der pfarr sind. . . wir sollen auch kommen an Sd Veitstag und Sd Niciastag und an Sd Vicencytag mit zween messen; dagegen haben sie ihm die nächsten 6 Jar verheißten zu geben 8 march chräutzer meraner munz« die Zin- se, d.h. die Jahresabgaben der verpflich- teten Bauerngüter sollen angelegt werden auf frei eigenen Gütern«. Man hatte of- fenbar schon damals den Gedanken ge- faßt, für einen weiteren Ausbau der Stif- tung zu sorgen, dahingehend, daß auch an den Werktagen und zwar durch einen in Waidring dauernd wohnhaften Priester eine hl. Messe gelesen werden sollte. Denn im Stiffbrief heißt es weiter: »wenn je- mand zue der mess (was) schuef«, (= ge- ben würde) »des sol des vorgenannten gotzhaus chirchpropst gewaltig sein«, d.h. darüber verfügen können. Diese Aussage des Pfarrers von Kirch- dorf wurde am Weißen Sonntag (21. April) 1381 noch vom zuständigen Bi- schof Friedrich von Chiemsee bestätigt! Die materielle Sicherung dieser Stiftung durch Grundgilten gelang sehr rasch. Schon am Sonntag vor Martini (8. No- vember) 1399 bekennt der damalige Pfar- rer von Kirchdorf, Jakob der Weiß, seine Verpflichtung zu den schon vorhin ge- nannten Gottesdiensten in Waidring und erklärt, daß ihm die Pfarrleute aus dieser Kreuztracht neben anderen genannten
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