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Alois Winkler (1838-1925). Von 1878-1919 Abgeordneter zum Salzburger Landtag, von 1897 bis 1902 und wiederum von 1909-1919 Landeshauptmann; von 1902-1909 Landeshauptmannstellvertreter, 1908 Domkustos, 1911 Domscholastikus, 1921 info- lierter Domdechant. Päpstlicher Hausprälat, 1913 wirklicher geheimer Rat des Kaisers,- ausgezeichnet aisers; ausgezeichnet mit dem Großkreuz des Franz-Josephs-Ordens, des eisernen Kronenor- dens II. Klasse, des Ehrenkreuzes pro ecclesia et pontjfice. Samstag. 25. April 1981 Kitzbüheler Anzeiger Seite 37 haben und mit Mettensingen und in ande- rem an den hl. Antlass und Karfreytag ausrichten, als vordem geschehen ist Er soll auch der Nachbarschaft Vesper singen und allen U.lb. Frauen Abend, al- ler Zwölfboten-(=Apostel-)-Abend, am hl. Weihnachtstag, am Ostertag, Auf- fahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Gotts- leichnamstag, Allerheiligenabend und der Samstagnachten in Vasten, d.i. Mitterfa- sten und nächsten darnach und am Palm- abend und Sd Lorenzentag Mess halten; mehr ist ihnen vergönnt, als man vor von der Frühmessen hat müssen geben 1 Pfd Perner, daß sie nun hiefür von einer ge- ben sollen 8 kr; es soll auch der Priester haben die Sammlung Haber und Heu, wie von alters herkommen ist, von den Nach- barn, gesessen nyderhaib oder innerhalb des Waldes« - d.h. des breiten Wald- streifens, der sich auch damals noch zwi- schen Erpfendorf-Schrettfeld und Reit- ham, der ersten größeren Siedlung in Waidringer Gebiet, ausbreitete. - Denn »die Sammlung oberhalb des Waldes in dem Wald hat der Gesell zu Kirchdorf. Es soll auch der benennt Priester alle Zue- stendt von der Stol und vom Altar zu Waidring haben, ausgenommen die Pön- fälle«; das war die nach dem Vermögen zu leistende Abgabe bei Todesfällen eines Besitzers oder seiner Frau an den Pfarrer. Daraus soll der Kaplan zu Waidring nur »den dritten Pfennig« = 1/3 erhalten: »Dazu soll ihm ein jeder Pfarrer zu Kirch- dorf geben jährlich 4 Pfd. Pfennig. . . um das Alles haben sie« dem Pfarrer »eine er- berige Gilt vermacht und Begnügen ge- tan«. Mit dieser Abmachung waren einem neu aufgestellten Kaplan zu Waidring grundlegende Rechte eingeräumt, die ihn nach und nach immer selbständiger wer- den ließen. Während er in den Kirchen- rechnungen nach 1500 noch bloß als »Ge- selle zu Waidring« betitelt wird und damit seine Unterwerfung gegenüber dem Pfar- rer zu Kirchdorf betont ist, erscheint der jeweilige Geistliche in Waidring in den Vi- sitationsberichten der Diözese von 1620 an bereits dauernd als »Vikar«. Er war al- so dem Seelsorger in Kirchdorf, der ge- genüber seinem Stifte St. Zeno als eigent- lichem Inhaber der Pfründe daselbst auch nur als »Pfarrvikar« auftreten konnte, wenigstens dem Titel nach ziemlich nahe gerückt. Wenn daher in der Richtigstellung des Einkommens seitens der k.k. Statthalterei Innsbruck vom 5. Jänner 1886 der Pfrün- de Waidring »die Selbständigkeit einer Seelsorge abgesprochen und infolgedes- sen nur die Congrua eines Hilfspriesters per 300 Gulden zuerkannt wurde«, so war dies weit übers Ziel geschossen. Als letzter Rest einstiger Zugehörigkeit wurde da- mals nur noch das Chrisam zu Ostern von der alten Pfarre geholt, während schon am 31. Jänner 1855 dem Vikar die Er- laubnis gegeben war, das Feuer am Char- samstag und die Osterkerze selbst weihen zu dürfen. Das erstere hatte man bis dort- hin mit einem Feuerschwamm von Kirch- dorf gebracht. Als ganz unabhängige Pfarrei wurde Waidring freilich mit zahl- reichen anderen alten Vikariaten erst im Jahre 1891 erklärt. Bereit 1485 bei der Stiftung des eigenen Geistlichen hatte man ihm selbstverständ- licherweise eine eigene Wohnung besorgt. So heißt es in der damaligen Urkunde: der Kaplan »soll in dem Haus, da vor ein Mesner inn gewesen ist«, wohnen, »er soll auch nutzen das Gärtl und Peuntl (= klei- nes Feld) und was dazugehört und ein Mesner vorher inn gehabt hat«. Dazu standen ihm, wie bereits erwähnt, die Heu- und Hafersammlung innerhalb des Erpfendorf-Schrettfelder-Waldes, sowie die Stol- und Meßgebühren, weiters noch der dritte Teil der Sterbeabgabe zu. In der Kirchenrechnung des Jahres 1516 findet sich eine Ausgabe »auff das paw des priesters haws gangen«. Der Wi- dum war natürlich, wie fast alle damali- gen Häuser, nur ein Holzbau. So berich- tete Dechant Berti vom 6. Dezember 1679: »die hölzerne Wand in der Kuchl, gleich neben dem Herd, sei von Mauer aufzuführen, da schon ainsmals eine Feu- ersbrunst geschehen«. Alois Winkler, Landeshauptmann von Salzburg von 1897-1902 und von 1909- 1919 - Abgeordneter im Salzburger Landtag von 1878-1919 - Geheimer Rat des Kaisers - Domdechant - Päpst- licher Hausprälat - Ein geborener Waid- ringer Winklers Jugendzeit Von Landesrat Daniel Etter, Salzburger Chronik, 18. Juni 1913 Landeshauptmann Alois Winkler wur- de am 7. Juni 1838 in Waidring geboren. Sein Vater war Michael Winkler, einer je- ner Tapferen, welche im Jahre 1809 gegen den anstürmenden übermächtigen Feind 1.,
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