Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 20. Juni 1981 Sonderschulen zeigen Schülerarbeiten Im Lehrsaal der Bezirksstelle der Han- delskammer ist bis einschließlich Sonn- tag, den 21. Juni (an Werktagen von 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr, am Feiertag und am Sonntag von 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr) eine Ausstellung von Schülerarbei- ten aus den Sonderschulen des Bezirks Kitzbühel zu sehen. Zur Eröffnung der Ausstellung konnte der Organisator Sonderschuldirektor Bru- no Mayr Pfarrer Johann Danninger und Guardian Erwin Gort, den für das Son- derschulwesen zuständigen Inspektor Walter Thaler, Bezirksschulinspektor Dr. Walter Bodner, Schulreferent Stadtrat OSR Peter Brandstätter, GR Kulturrefe- rent Friedhelm Capellari sowie zahlreiche Direktoren und Lehrer von Pflichtschulen aus dem Bezirk begrüßen. Er dankte der Handelskammer für die Unterstützung bei der Ausstellung und den Kollegen aus den meisten Orten im Bezirk, in denen Sonderklassen geführt werden, für die ak- tive Teilnahme. Dann nahm er grundsätz- lich zum Problem der Arbeit in den Fä- chern Bildnerische Erziehung und Werk- unterricht Stellung und erklärte die Ar- beitsweise. Schulinspektor Walter Thaler sprach den Lehrern und den Kindern die Aner- kennung aus. »Sonderschule« bedeute kein Aussondern von Schülern, sondern eine maximale Förderung der vorhande- nen Anlagen. Gerade in den Zeichen- und Handarbeitsstunden sind die Sonderschu- len »fröhliche« Schulen. Den Ruf nach Integration der Sonderschüler dürfe man nicht falsch verstehen. Die Kinder brau- chen keineswegs Mitleid, sondern Hilfe. Bezirksschulinspektor Dr. Walter Bod- ner dankte für den Einsatz der Lehrer- schaft an den Sonderschulen und die wie- der organisierte Schau, die den Einsatz der Lehrerschaft über das vorgeschriebe- ne Berufsmaß hinaus demonstriert. Im Bezirk sind die Behinderten »Liebkind« der Gesellschaft geworden, ohne daß es ein Jahr der Behinderten gebraucht hat. Im Bereich der Schulen wurden innerhalb der letzten Jahre mehr als 800.000 Schil- ling an finanziellen Mitteln für das Thera- piezentrum Oberndorf der Lebenshilfe aufgebracht. Die organisatorischen Probleme der Sonderschulen bestehen angesichts der ge- ringer werdenden Kinderzahl in allen Schulklassen, aber man wird weiter alles tun, um die so notwendigen Klassen für die Förderung der Kinder zu halten. Abschließend dankte BSI Dr. Bodner für die Veranstaltung und wünschte ihr vollen Erfolg. H.W. Pensionisten sind während der Som- mermonate als Alppersonal sehr begehrt. Diese Tätigkeit, ohne Zweifel für die Ge- sundheit förderlich, für die Alpwirtschaft notwendig, bleibt jedoch nicht ohne Aus- wirkung auf den Pensionsbezug. Der Alt- bauer oder die Altbäuerin, die auf der Alm ihres Sohnes oder ihrer Tochter un- entgeltlich arbeiten, haben eine Pensions- kürzung nicht zu fürchten. Die Aufnahme einer bezahlten Saisonarbeit für eine Alp- interessentschaft, für eine Agrargemein- schaft, die eine Alpe führt oder für einen nicht familieneigenen Alpbetrieb, bewirkt den Wegfall oder eine Kürzung der Aus- gleichszulage, sie kann sogar zum Wegfall oder zum teilweisen Ruhen der Pension führen. Wann wirkt sich der Arbeitsverdienst - Geld- oder Sachbezug - nachteilig auf den Pensionsbezug aus? Für den Pen- sionisten mit Ausgleichszulage in allen Fällen. Nimmt der Pensionist eine ent- lohnte Tätigkeit auf, vermindert sich ab dem nachfolgenden Monatsersten die Ausgleichszulage um das Nettoeinkom- men aus der Alptätigkeit. Ist dieses Ein- kommen höher als die Ausgleichszulage, fällt diese für die Dauer der Beschäfti- gung zur Gänze weg. Für den Pensionisten ist zudem noch festzustellen: Der Waisenpensionist kann ohne Begrenzung dazuverdienen. Er un- terliegt keiner Ruhensbestimmung. Der Bezieher einer vorzeitigen Alterspension, das ist die Pensionistin ab dem 55. Le- bensjahr, der Pensionist ab dem 60. Le- bensjahr, darf nur bis zu einem Betrag von monatlich brutto 5 2878.— dazuver- dienen. Überschreitet der Bruttolohn die- se Grenze, fällt die gesamte Pension weg. Nach Wegfall des Saisonbezuges ist dies dem zuständigen Pensionsversicherungs- träger anzuzeigen, damit die Pension wie- der ausbezahlt werden kann. Der Alters-, Invaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitspensionist und die Witwenpensionistin oder der Witwerpen- sionist unterliegen besonderen Ruhensbe- Stimmungen. Es ist zunächst zu prüfen, ob der monatliche Bruttoarbeitslohn al- lein den Betrag von 5 5369.— übersteigt. Wenn nicht, wird die Pension unge- schmälert ausbezahlt. Wenn ja, werden die monatliche Pension und der Brutto- lohn zusammengezählt und dem Betrag von 5 9233.— gegenübergestellt. Über- steigt die Summe diesen Grenzbetrag nicht, kommt es ebenfalls zu keiner Pen- sionskürzung. Ein teilweises Ruhen der Pension tritt aber ein, wenn beide oben genannten Grenzbeträge überschritten werden. In diesem Fall ruht der Grundbe- trag der Pension in Höhe des geringeren Überschreitungsbetrages. Durch einen Jahresausgleich kann der Pensionist allerdings erreichen, daß ihm eine weggefallene vorzeitige Alterspen- sion oder die Ruhensbeträge ganz oder teilweise nachgezahlt werden. Das gilt nicht für eine weggefallene Ausgleichszu- lage. Der Jahresausgleich kommt insbeson- ders Pensionisten zugute, die nicht wäh- rend des ganzen Kalenderjahres beschäf- tigt waren, wie das auch beim Alppensio- nist der Fall ist. Der Jahresausgleich ist bis zum 31. März des folgenden Kalender- jahres bei der zuständigen Pensionsversi- cherungsanstalt zu beantragen. Die Aufnahme von Beschäftigungsver- hältnissen haben alle Pensionisten binnen zwei Wochen ihrem Pensionsversiche- rungsträger zu melden. Zu Unrecht bezo- gene Leistungen sind vom Pensionisten zurückzuzahlen. Einladung zur 77. ordentlichen Generalversammlung des Kitzbüheler Ski-Clubs am Freitag, 26. Juni 1981, um 20 Uhr in der »Tenne«. Zufolge § 7 der Satzungen des Ski- Clubs müssen Anträge zu den Tagesord- nungspunkten für die Generalversamm- lung bis 19. 6. 1981 im Sekretariat der Clubleitung eingebracht werden. Sollte die Generalversammlung zum angegebenen Zeitpunkt nicht beschlußfä- iig sein, so findet eine halbe Stunde spä- ter um 20.30 Uhr die ordentliche General- versammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglie- der beschlußfähig ist. Tagesordnung Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten, Feststellung der Be- schlußfähigkeit Gedenken an die verstorbenen Mit- glieder Tätigkeitsbericht des Präsidenten Bericht des Kassiers und der Rech- nungsprüfer, Entlastungsantrag Kooptierung, Ausschuß Ehrung langjähriger Mitglieder Freie Aussprache Filmvorführung Gästefrequenz Kitzbühel 1980 1981 Juni 2800 2758 Juni 2509 2970 Juni 2457 2469 15. Juni 2735 2385 Sozialversicherungsanstalt der Bauern: Pensionsbezug und Alptätigkeit Direktor Dr. Plank
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