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Mühlberger/Dörier erreichten den hervorragenden 2. Rang im Off-Road- Trial in Krems,' Donau. 2, Bezirksteam Lechner/Hochfi.!zer bewies gutes Geländegefühl mit dem 4. Rang. Samstag, 21. November 1981 Kitzbüheler Anzeiger Seite 3 leiden unserer ländlichen Bevölkerung zählen. Die Gesundheit der Jugendlichen ist schon schwer in Mitleidenschaft gezo- gen durch Haltungsschäden und schwere Einzelerkrankungen wie Störung der Seh- kraft, Hör- und Zahnschäden. Die Sozialversicherungsanstalt der Bau- ern hat 1978 7,2 Mio. S für Gesundenun- tersuchungen, 1979 8,2 Mio. S und 1980 9,4 Mio. S ausgegeben. 86,5 Mio. S ka- men 1979 in die Reserve, die durch Nicht- inanspruchnahme entstanden sind. Es sind also alle in der Landwirtschaft lebenden Menschen, vor allem die 45- bis 50jährigen, ab sofort aufgerufen, sich der kostenlosen Gesundenuntersuchung zu ihrem eigenen Vorteil zu stellen. LPD Dr. Heinz Wieser 0000000 Tiroler dominierten - Off-Road-Trial in Krems Samstag/Sonntag, den 14./15. 11., fand bei teilweise gutem Wetter das letzte Geländewagen-Trial im heurigen Jahr in Krems/Donau statt. Dieser Sport erfreut sich an immer mehr Anhängern, die mit Allradgeländeautos, wie Jeep, Lada, Range Rover an Wochenenden ihr Kön- nen unter Beweis stellen. Bewertet wird ein gekonntes Abfahren einer gestellten Sektion mit verschiedenen Schwierigkeits- graden über Hügel, Abhängen, engen Kursen. Dabei geht es nicht um Schnellig- keit, sondern Präzision. Dank guter Trainingsmöglichkeiten in unserem Bezirk konnte sich das Tiroler Team Mühlberger/Dörler aus Ellmau/ Kirchberg auch dieses Mal vom ersten Durchgang weg an die Spitze setzen. Unter 42 Teams im Geländewagentrial fuhren sie mit ihrem Jepp CJ 5 fehlerfrei dem Ziel entgegen, mußten jedoch bei ei- ner der letzten Aufgaben die Führung ab- geben, als sie durch ein tiefes Schlamm- loch revisieren mußten. Das ergab 3 Feh- lerpunkte und verwies sie auf den noch hervorragenden 2. Rang. Auch das zweite Team aus dem Bezirk Kitzbühel, Lechner/Hoch iJzer. ebenfalls auf einem Jeep, konnte sich mit einem 4. Platz gegen die starke Konkurrenz gut durchsetzen. Kraftfahrer im Vorrang sind nicht ver- pflichtet bremsbereit zu fahren, stellte der Oberste Gerichtshof kürzlich fest. Die ÖAMTC-Rechtsabteilung warnt jedoch vor einer Überbewertung dieser Entschei- dung und vor der Versuchung, sie für je- den Fall anzuwenden. Ganz anders sieht die Situation aus, wenn ein Kraftfahrer im Vorrang erkennen kann, daß sich der andere Verkehrsteilnehmer offenbar vor- schriftswidrig verhalten würde. Dann muß er auch im Vorrang sein Verhalten darauf einstellen. Bei dem Unfall, der dem zitierten Urteil des Obersten Gerichtshofes zugrunde lag, waren die Voraussetzungen jedoch an- ders: Eine Mopedlenkerin näherte sich mit ihrem Fahrzeug auf einer Nebenstra- ße einer mit einer Stopptafel abges:cher- ten Einmündung in eine Bundesstraße. Anton G., der auf der Bundesstraße auf die Kreuzung zufuhr, hatte die Mopedler... kerin schon in einer Entfernung von mehr als 400 Meter vor der Kreuzung bemerkt und gesehen, daß die Frau die Geschwin- digkeit verringerte. Zu dem Unfall kam es dann, weil die Mopedlenkerin an der Stopptafel nicht anhielt und Anton G. dies zu spät wahrnahm. Kurz vor der Kreuzung verdeckte ihm eine Ankündi- gungstafel die Sicht, so konnte er seinen Wagen nicht mehr zeitgerecht anhalten. Im folgenden Prozeß warf die Mcped- lenkerin dem Autofahrer vor, er sei an dem Unfall rntschuldig, weil er kein Warnsignal gegeben und zu spät gebremst habe. Das Erstgericht wies die Klage ab, ebenso die Berufungsinstanz. Der Oberste Gerichtshof bestätigte schließlich: Die Klägerin hätte unbedingt anhalten müs- sen, denn ein Vorrangberechtigter - in diesem Fall der Autofahrer Anton G. - sei nicht verpfichtet bremsbereit zu fah- ren. Anton G. habe im gegenständlichen Fall auch nicht damit rechnen müssen, daß die Mopedlenkerin seinen Vorrang mißachten wüide, da sie bereits die Ge- schwindigkeit reduziert habe. Trotz OGH-Erkenntnis: Kein blindes Vertrauen im Vorrang
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