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Die Fahnen der Staatm'Asjk urd des 1. Nordtiroler Trachtenvereins Kitzbühel, Land- sturmgruppe '809. :.-:..+.:.....•+•:......:••:••:••:...................... Siadtamt Kitzbühel: Kundmachung Samstag, 2. Dezember 1981 Kitzbüheler Anzeiger Seite 15 daß in dieser Frage neuerlich ein Aus- schuß ins Leben gerufen werde. Grußworte an die Versammlung hielten Bürgermeister LA Hans Brettauer, Pfar- rer Geistl. Rat Johann Darninger, Bun- :esmajor Adolf Nagiller, Sch.itzenhaupt- mann Dr. Otto Wendung, Bezirksob- mann Egid Knoll, Kaiser iägerfähnrich Hans Brancstätter und Kriegsopferob- mann Toni Mitterer. Hauptmann a.D. Mit Verfügung der Bezirkshauptmann- schaft Kitzbünel vom 30. 11. 1981, Zl. V-283/2, wurde für das Gebiet der Stadt- gemeinde Kitzbühel cie Durchführung ei- ner allgemeinen Rattenbekämpfung ange- ordnet. Die Kosten der Rattenver:ilgLng sind gemäß § 5 des Gesetzes betreffend die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Uberhandnebmen von Ratten, BGBl. Nr. 68/1925, 1, vom Haus- oder Grund;tückseigentimer (Pächter, Nutznießer;' zu trager. Um ei- nen entsprechender Erfolg zu gewhrlei- sten, wurde die Durchführung einer Spe- zialfirma, nämlich der Firma }erdinand Die Kosten der Vertilgung betragen: Leopold Pischl bedankte sich in seinem Namen und im Namer der Geehrten Ru- dolf Moser, Johann Marrher und Peter Haseisberger (wir ber:chteren bereits in unserer Ausgabe vom 14. November da- von) für die überreichten Geschenkkörbe. Mit dem Wunsch weiterer kamerad- schaftlicher Zusammenarbeit schloß Ob- mann Sepp Mayr die harmonisch verlau- fene Hauptversammlung. Rummel, Schädlingsbekämpfung, 5521 Niedernfritz, Gasthof 43, übertragen. Mit der Aktion wurde am 1. Dezember 1981, um die Bekämpfung noch vor Sai- sonbeginn abschließen zu können, begon- nen. Die Haus- und Grundbesitzer werden aufgefordert, das Auslegen der Giftköder durch die mit Ausweis versehenen Organe vornehmen zu lassen und die KDsten hie- für zu tragen. Nähere Anweisungen wer- den durch die Beauftragten gegeben. Den Anordnungen des Auslegepersonals ist unbed:ngt Folge zu leisten. Kinder und Haustiere sind unbedingt von den Ködern fernzuhalten. Diese dürfen auch nicht mit der Hand berührt werden. Werden 14 Tage nach Auslegen der Kö- der noch Ratten gesehen, so ist dies, unter Angabe des Ortes beim Stadtamt, Direk- tion, Zimmer Nr. 9, zu melden. Wird die Durchführung dieser behörd- lichen Maßnahme verweigert oder den da- mit beauftragten Personen das Betreten der Häuser usw. untersagt, so werden ge- mäß § 4 Abs. 2 des erwähnten Bundesge- setzes die Vertilgungsmaßnahmen durch die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel zwangsweise durchgeführt, wobei den Verpflichteten nebst der gesetzlich ange- drohten Strafe die entsprechenden Mehr- kosten auferlegt werden. Voller Skibetrieb Dank einer ausreichenden und gefestig- ten Schneedecke konnte am vergangenen Wochenende eine beachtliche Zahl von Skifahrern aus nah und fern begrüßt wer- den. Es waren Anlagen in Kitzbühel und Kirchberg in Betrieb. Mit Samstag, 12. Dezember, beginnt der Vollbetrieb für die Wintersaison. Es sind sämtliche Bahnen und Lifte in Betrieb, die Abfahrten wur- den entsprechend präpariert und stehen zur Verfügung. Der Skibusbetrieb, der schon in eingeschränkter Form in dieser Woche bestand, geht auf Volldampf. Selbstverständlich ist auch das Kurhaus Aquarena voll in Betrieb. Ski heil! Ii AV-Jungmannschaft Kitzbühel Wir laden Euch zu unserer Weihnachts- feier am Dienstag, 15. Dezember 1981, um 20 Uhr im Gasthaus »Schmiedboden« herzlich ein. Treffpunkt 19.30 Uhr im AV-Heim. Auf Euer Kommen freuen sich Maria- luise, Floh. Hauslehren Montag, 14. Dezember, 19.30 Uhr: Henntal, Fam. Gasteiger. Dienstag, 15. Dezember, 19.30 Uhr: Fam. Brandstätter, Staudach. Mittwoch, 16. Dezember, 19.30 Uhr: Unterleiten, Fam. Oberhauser. Donnerstag, 17. Dezember, 20 Uhr: Filzenbauer, Fam. Berger. Mittwoch, 23. Dezember, 19.30 Uhr: Malern, Fam. Obernauer. Einfamilienhaus ohne Haustiere ....................................S 30.— + 18 C7o MWSt. Häuser mit zwei oder drei Wohnparteien .........................S 35.— + 18 Wo MWSt. Wirtschaftsobjekte. Gescnäftshäuser .............................S 60.— + 18 °7o MWSt. Landwirtschaft, Kleinbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Gastiäuser, Pensionen ..... S 100.— + 18% MWSt. Zinshäuser prc. Wohnpartei . ....................................... S 8.— + 18% MWSt. Fabriken, Gutshöfe und derg]e:chen nach Vereinbarung oder Köderauslegung. Bei stark rattenverseuchten Obiekten (Häusern) erfolgt die Berechnung nach K'derauslegung. K:tzbühel, 2. Dezember 1981 Der Bürgermeister, Hans Brettauer j
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