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Die regulierte Großache nach dem Zufluß der ReitherAche ir St. Johmn in Tirol. Von der Großachengenossenschaft wurden bisher, seit 75 Jahren ilirs Bestehens, im Genos- senschaftsgeb!et nach heutigen Baukosten gemessen, an die 650 Millone Sch?!ling ver- bau?. Die behördliche Bewilligung zur Regulierung der Großache Si. Johann, Kirch- dorf und Kössen, samt Nebenflüssen, wurde bereits 1902 erteilt. D.2s Pr9iekt sah da- mals einen Kostenafwand von 2,8 Millionen Kronen Samstag, 19. Dezember 1981 Kitzbüheler Anzeiger Seite 45 von 3 Hauptvorflutern entwässert: die Großache (Jochberg - Kitzbühel - St. Johann - Kössen - Chiemsee) die Reither Ache (Kirchberg - Reith - St. Johann) die Fieberbrunner Ache (Fieberbrunn - St. Johann) Diese drei Flußläufe weisen gemeinsam eine Länge von 81,5 km auf, davon sind ca. 54 km bisher voll reguliert. Sie werden von 54 benannten Bächen gespeist, die insgesamt einen Bachlauf von 284 km er- geben. Als Folge der alpinen Landschaftsfor- men haben sich die Siedlungsräume hauptsächlich in den Tallagen und oft als langgestreckte schmale Reihensiedlungen entwickelt. Der Großteil der Bauführun- gen im Einzugsgebiet der Großache ist entlang einer Gewässerstrecke von ca. 180 km vorgenommen worden. Dieser Um- stand und die alte bajuwarische Sied- lungsform haben zu einer weitgehenden Zersiedelung der Landschaft geführt. Da- durch entstehen Schwierigkeiten und er- hebliche Kosten bei der Sicherung der Siedlungsräume vor Hochwasserkatastro- phen. Der intensive Schutzwasserbau im Großachengebiet begann in den Jahren 1902 bis 1908. Es wurden Wassergenos- senschaften gegründet und zwar die Großachengenossenschaft und die Fieber- brunner Achengenossenschaft. Beide Ge- nossenschaften wurden in Form von Zwangsgenossenschaften errichtet, das heißt, jeder Liegenschaftsbesitzer im er- mittelten Hochwasser-Überschwem- mungsgebiet war automatisch Mitglied und mußte einen nach Gefahrenklassen abgestuften Jahresbeitrag leisten. Das Gebiet der Großachengenossen- schaft umfaßt den gesamten Talboden von 4 Gemeinden mit dem Sitz in St. Jo- hann i.T., die Fieberbrunner Achenge- nossenschaft nur die Gemeinde Fieber- brunn, die diese Agenden nun für die auf- gelöste Genossenschaft führt. Die Großachengenossenschaft zahlt ei- nen Interessentenbeitrag zu den jeweiligen Regulierungskosten in der Höhe von 20 Wo in dem übrigen Einzugsgebiet der Großa- che leisten die jeweiligen Gemeinden ei- nen Interessentenbeitrag zu den Regulie- rungskosten von 10-15 Wo. Die eigentliche Großachenregulierung umfaßt das Genossenschaftsgebiet der Gemeinde Oberndorf, St. Johann i.T., Kirchdorf und Kössen. Die Großachenre- gulierung beinhaltet die Regulierung der 3 Hauptvorfluter, die Entwässerung des versumpften Talbodens und die Verbau- ung der Wildbäche in diesem Gebiet. Die Bauleitung für die Flußregulierung und die Talbodenentwässerung führt die Abteilung Wasserbau des Baubezirksam- tes Kufstein durch. Die Verbauung der Wildbäche erfolgt durch die Gebietsbau- leitung Wörgl der Wildbach- und Lawi- nenverbauung. Die Regulierung der Hauptvorfluter ist rund 85 Wo vollendet und es sind nur 1-4 noch einige Verbauungslücken in den je- weiligen Gemeinden vorhanden. Die hohe Sohlenlage der Gr13ache be- dingte bei der Regulierung die Anlage von hed-ufrigen Hochwasserdämmen und die Eindeichung der Zuflüsse, um den Rück- stau insbesondere in die Entwässerungs- gräben abzufangen. Die Regulierung der Großache und die Verbauung ihrer Zuflüsse im Mündungs- he-eich ermöglichte erst die En:wässerung des versumpften Talbodens. Diese Ver- sumpfung war wiederum auf die hohe Sohlenlage der Grc'ßache zwückzufüh- ren. In Konkurrenzgebiet der Großachen- genossenschaft sind noch mehrere Wild- härhe vorhanlen, die parallel zur Groß- achenregulierung verbaut wurden. Es sind aber noch Ergänzungs- bzw. Umbauar- beiten erforderlich, um insbesondere den Geschiebe-Einstoß in die Vorfluter hint- anzuhalten. Die Gesamtkosten der Regulierung im Genossenschaftsgebiet mit Fluf regulie- rung, Entwässerung und Wildhachver- bauung beliefen sich bisher nach heutigen Baukosten auf ca. S 650.000.—. Derzeit muf für die beid-ufr:ge Verbauung an der Gro3ache mit 10.00O bis 12.000 Schilling je lfni gerechnet werden (komplett mit Grundablösen). Die Talbodenentwässerung umfaßt eine Fläche von 586 ha und liegt zur Gänze in den Gemeinden St. Johann i.T. und Kirchdorf. Die Meliorationsarbeiten sind seit 1980 abgeschl3ssen und erstreckten sich über einen Zeitraum von rund 50 Jahren, teil- weise unterbrochen durch die Kriegsjahre zw Geldmangel. Regionale Bedeutung der Groflachen- rngulienmg Das Gebiet der Großache liegt in einer Region. deren Wirtsciaft hauptsächlich auf Landwirtschaft, Gewerbe (Klein- und Mitte1btriebe) und Fremdenverkehr auf- gebaut ist, Die Großachenregu:.ier-iri3, ermöglichte durch die Sicherung vor Hochwasserschä- den eine kontinuieriche Entwicklung die- ser Wirtschaftszweige. Für das gesamte Einzugsgebiet der Großache wurde ein Wasserwirtschaftli- cher Rahmenplan erstellt, der alle Sparten der Wasserwirtschaft behandelt: Gewäss rreinhaltung Hochwasserschu:z Erfassung der Grundwasser-Reserven Landwirtschaftlicher Waserbau. Die Ergebnisse dieses Planes ermögli- chen den Gemeinden, dieselben in die ört- liche Raunordnung aufzunehmen. Sie werden be den Entwicklungsprogram- men nach cern Tiroler Raumordnungsge- setz zu berücksichtigen sein. Der Schutz wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ist dadurch besser möglich - so der Sciutz der Gruncwasserreserven :m weiten Tal- boden von St. Johann i.T. Durch die Re:.uliening der Großache und ihrer Zubringer wurde auch der Schutz der Verkehrswege (5 Bundesstra- ßen und Bundesbahn) erreicht. Flächenwidmung der Gemeinden Die Regul:erung der Großache und ih- rer Vorfluter, der Bau der Entwässerungs- gräben und die Verbauung der Wildbäche stellen für cie Flachenwidmungspläne der Gemeinden gewisse Fixpunkte dar. So können z.B. die GefahrenzonenpLäne hin- sichtlich der Hochwassergefahr genau ab-
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