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Seite 48 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 28. Februar 1981 lastung der landwirtschaftlichen Kre- ditnehmer und gefährden darüber hin- aus die notwendige Investitionsfähig- keit. Es wird daher gefordert, daß bei den laufenden Agrarinvestitions- oder Landeskulturfondskrediten die verein- barte Zinshöhe weiterhin beibehalten und bei den Kosten für neue Kredite auf die geringe Belastbarkeit der Land- wirtschaft Rücksicht genommen wird. 4. Gezielte Weiterentwicklung der sozia- len Sicherheit ohne zusätzliche Kostenbe- lastungen: Verbesserung der bäuerlichen Kran- kenversicherung durch ein günstigeres Verrechnungssystem für den Versi- cherten. Milderung der Kostenbeteili- gung bei Spitalsaufenthalt. Verbesserung des Mutterschutzes für alle Bäuerinnen durch Einführung ei- nes Entbindungsbeitrages und des Ka- renzgeldes. Verbesserung des Familienlastenaus- gleiches für kinderreiche Familien durch Mehrkinderstaffelung. Der Landesbauernrat von Tirol erwar- tet vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft eine sofortige Beendigung der unsachlichen Angriffe auf die Organe und die Angestellten der Landeslandwirt- schaftskammer als der gesetzlichen Inter- essenvertretung der Land- und Forstwirt- schaft und die Anerkennung der Mehr- heitsverhältnisse nach dem Ergebnis de- mokratischer Wahlen. Nur eine sachliche Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Land.- und Forst- wirtschaft mit dem Landwirtschaftsrefe- renten in der Tiroler Landesregierung, mit der Landwirtschaftskammer und mit dem landwirtschaftlichen Genossen- schaftswesen schafft die Voraussetzung zur Durchsetzung der notwendigen Erfor- dernisse, damit die Arbeitsplätze und ein den Industriearbeitern vergleichbares Ein- kommen den in der Land- und Forstwirt- schaft arbeitenden Menschen gesichert werden können. Es müßte das gemeinsa- me Anliegen sein, dieser wichtigen Be- rufsgruppe die Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse der gesamten Bevölkerung weiterhin zu ermöglichen. Sta. Soldaten aus Absam durchquerten die Kitzbüheler Alpen Für den »Einjährig-Freiwilligen Zug« in Absam, der der 2. Ausbildungskompa- nie des Landwehrstammregimentes 62 an- gehört, war am Dienstplan für den 16. bis 18. Feber 1981 eine Gefechtsmarsch- übung durch die Kitzbüheler Alpen fest- gesetzt. Für die angehenden Offiziere, die Ende September des Vorjahres eingerückt waren, galt es, sich im alpinen Gelände im Rahmen eines Gefechtsmarsches zu be- währen. Neben dem gefechtsmäßigen Verhalten wurde von alpinerfahrenen Ausbildern vor allem auf die richtige Routenwahl größter Wert gelegt. Der erste Tag führte von Steinberg zum Lodron und von dort führte die Abfahrt in die Kelchsau. Am zweiten Tag war wiederum bei herrlichem Winterwetter das Feldaiphorn über den No-Grat das Marschziel. Die Abfahrt führte nach Auffach, wo um 19 Uhr ein Nachtmarsch mit einer Biwak- übung durchgeführt wurde. Der dritte Tag, es war Mittwoch, der 18. Feber, führte dann über das Schatz- berghaus zum Schatzberg, weiter zur Joelspitze und hinab nach Inneralpbach. Und hier gab es für die Soldaten eine nette Uberraschung, als es wieder mit Hilfe ei- nes Liftes zum Wiedersbergerhorn hoch- ging. Nach Hart im Zillertal war die letzte Abfahrt, wo der Zug gegen Mittag ein- traf. Leutnant Singer, der diesen Zug führte und die Vorbereitungen dazu getroffen hatte, war voll des Lobes über die Lei- stung der »Einjährig-Freiwilligen«. Das herrliche Winterwetter, selbst beim Nachtmarsch stand der Vollmond den Soldaten zur Seite, war mit ein Grund, daß auch die Soldaten selbst voll Begeiste- rung von der Marschübung sprachen. Für viele war es zum erstenmal, daß sie hier, während ihres Dienstes beim Bundesheer ein richtiges Erlebnis, die Freude an einen Gipfelsieg voll auskosten konnten. Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Wissenswertes über die Lehrabschlußprüfung Information der Lehrlingsstelle Die Organisation und Durchführung der Lehrabschlußprüfung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Lehrlingsstel- le. Uber 5000 gewerbliche und kaufmän- nische Lehrlinge treten jährlich zu den Abschlußprüfungen an. Rechtsgrundlage über die Durchführung von Lehrab- schlußprüfungen bilden die einschlägigen Bestimmungen des Berufsausbildungsge- setzes und der allgemeinen und besonde- ren Prüfungsordnung. Auszug der wichtigsten Bestimmungen: Zeitpunkt der Prüfungsablegung: Die Lehrlingsstelle hat dafür zu sor- gen, daß sich alle Lehrlinge am Ende der Lehrzeit der Lehrabschlußprü- fung unterziehen können. Zulassung der Lehrabschlußprü- fung: Die Zulassung zur Lehrab- schluß prüfung ist vom Prüfungswer- ber bei der für die Ausbildungsstätte des Lehrlings örtlich zuständigen Lehrlingsstelle frühestens vier Mona- te vor Beendigung der festgesetzten Lehrzeit zu beantragen. Die Lehrlingsstelle entscheidet über den Zulassungsantrag und setzt den Prüfungstermin fest. Der Prü- fungstermin darf frühestens acht Wochen vor Lehrzeitende, bei lehr- gangsmäßigem Berufsschulbesuch nicht vor Ende des letzten Lehrgan- ges und bei Jahresberufsschulen nicht früher als vier Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres liegen. Der Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlußprüfung ist bei der Lehrlingsstelle und den Bezirksstel- len der Kammer der gewerblichen Wirtschaft kostenlos erhältlich. Prüfungsantrag - Unterlagen: Dem Prüfungsantrag sind beizuschließen: der Lehrvertrag; das letzte Zeugnis der Berufsschu- le (Jahres- oder Abschlußzeugnis oder eine Schulbesuchbestätigung) Nachweis über die Entrichtung der Prüfungstaxe (dzt. S 300.—). Prüfungskommission: Die Lehrab- schlußprüfungen sind vor Prüfungs- kommissionen abzulegen. Jede Kommission besteht aus einem Vor- sitzenden und zwei Beisitzern. Unter Beachtung der Zweckbestimmung der Lehrabschlußprüfung hat die Prüfungskommission festzustellen, ob sich der Lehrling die im betreffen- den Lehrberuf erforderlichen Fertig- keiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die diesem Lehr- beruf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen. Prüfungstaxe: Wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder während :1er Zeit seiner Weiterverwendung (Behaltezeit) erstmals zur Lehrab- chlußprüfung antritt, hat der Lehr- -erechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe zu ersetzten. Beistellung von Prüfungsmaterial: IJem Prüfungswerber sind, wenn er erstmals zur Lehrabschlußprüfung antritt, die bei der praktischen Prü- fung benötigten Material kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern er nicht erklärt, das Eigentum an dem in der praktischen Prüfung Herge- stellten erwerben zu wollen. Lehrabschlußprüfung und Lehrzeit- ende: Wenn der Lehrling vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit die Lehr- abschlußprüfung erfolgreich ablegt, dann endet das Lehrverhältnis mit Ablauf der Woche, in der die Prü- fung abgelegt wird. Prüfungsvorbereitung: der Prü- fungswerber ist vom Lehrberechtig- ten bzw. Ausbilder unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsord- nung rechtzeitig zur Vorbereitung auf die Lehrabschlußprüfung anzu- halten. Der Inhalt der Prüfung ist das Spiegelbild der betrieblichen Ausbildung (Berufsbild). Zur Fest- stellung möglicher Schwachstellen ist daher die Vornahme einer Erfolgs- kontrolle unter Beachtung der Fer- tigkeiten und Kenntnisse des Berufs- bildes im Zuge der Prüfungsvorbe- reitung unerläßlich. Allfällige Schwachstellen können durch ent- sprechende Ubungen, durch das Führen von Lerngesprächen usw., beseitigt werden. Einwandfreies Ma- terial (Werkstoff) und gutes Werk- zeug tragen nicht unwesentlich zum Erfolg der Lehrabschlußprüfung bei.
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