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Seite 34 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 17. April 1982 Ablagerungsplatz gelangt, stammt fast ausnahmslos aus seitlichen Uferanbrü- chen im Bereich des Unterlaufes von Grießbach und Moratalbach. Gegenwärtig wird im unteren Teil der Bachstrecke, als Abgrenzung gegen den Ablagerungsplatz, eine tief fundierte Soh- lenrampe aus großen Blocksteinen errich- tet, deren Kronenhöhe die derzeitige Bachsohle darstellt. Die Baufirma Fröschl in Oberndorf, welche die wasserrechtliche Bewilligung zur Schotterentnahme aus dem Grießbach-Ablagerungsplatz besitzt, führt die Arbeiten an dieser vom Baube- zirksamt Kufstein projektierten und über- wachten Baumaßnahme in Eigenregie und auf eigene Kosten durch. Es ist dies eine Bewilligungsbedingung für die Schotter- entnahme und sichert nur wenigstens von dieser Seite die Sohlenlage bachaufwärts. Rat Katzenberger erläutert diese Sohlensi- cherungsmaßnahme noch näher. Ing. Ganner berichtet, daß bereits vor etwa 20 Jahren das Konzept eines Projek- tes für eine Verbauung der Bachstrecke zwischen der Bundesstraßenbrücke und dem Geschiebeablagerungsplatz in der Flußbauleitung St. Johann LT. ausgear- beitet worden sei. Das Projektkonzept, zu dessen Verfassung auch der damalige Amtsleiter der Wildbachverbauung, Ge- bietsbauleitung Wörgl, Hofrat Vittorelli, beratend beigetragen hat, wurde im Jahre 1967 an die Gebietsbauleitung Wörgl ab- getreten. Bürgermeister Nothegger bedauert die durch die fortgesetzten Angriffe des Wildbaches auf die ungeschützten Ufer hervorgerufene Zerstörung landwirt- schaftlich genutzter Bodenflächen und er- sucht um geeignete und wirtschaftlich tragbare Hilfsmaßnahmen. Hofrat Schlorhaufer empfiehlt ein ent- sprechendes Projekt zu verfassen, aus dem jeweils die vordringlichen Arbeiten zur Ausführung gelangen sollten. Oberrat Ritzer schlägt vor, die notwendi- gen Verbauungs- und Regulierungsmaß- nahmen, bzw. das hiefür notwendige Pro- jekt in zwei Teile zu gliedern, einen obe- ren für die Bachstrecke zwischen der Bun- desstraßenbrücke und dem Ablagerungs- platz, und einen unteren, am ebenen Tal- boden zwischen Ablagerungsplatz und Mündung. Der neu errichtete Abzugsgraben des Grießbaches bis zur Mündung in die Großache besitzt nur planierte Erdbö- schungen, welche auch bei nur geringem Sohlengefälle, den Hochwasserangriffen nicht immer standhalten können. Bürger- meister Nothegger bemängelt dies. Es wird vorgeschlagen die Grabenböschun- gen mittels Bruchsteinpflaster oder Stein- rollierungen zu befestigen. Weiters wird noch vorgebracht, daß die Sohlensperre ausBlocksteinen und Draht- schotterbehältern unterhalb der Grieß- bach-Bundesstraßenbrücke in Gefahr sei, wegen der zunehmenden Sohleneintiefung unterkolkt zu werden. Eine Sicherung und Ausgestaltung dieser Sperre ist not- wendig geworden. Bürgermeister Partl schildert den be- denklichen Zustand des Wieshoferwehres und der verfallenen Steinkästen an der Pillerseeache in St. Johann i.T., sowie die stetigen Sohlenauflandungen an diesem Fluß und ersucht um geeignete Sanie- rungsmaßnahmen. Obmann Klausner bringt einige Ansu- chen vor, die von St. Johanner Genossen- schaftsmitgliedern an ihn herangetragen wurden: Es wurde angesucht, den öffent- lichen Weg, der auf der rechtsufrigen Dammkrone der Pillerseeache zwischen der Almdorferbrücke und dem Flugplatz liegt, flußseitig verbreitern zu dürfen. Auch wurde gemeldet, daß die rechtsufri- ge Dammkrone vom Wieshoferwehr fluß- abwärts, auf der ebenfalls ein öffentlicher Fahrweg verläuft, durch die Verkehrsla- sten von seiner projektsgemäßen Höhe abgesenkt worden sei. Rat Katzenberger nimmt Stellung zu diesen Ansuchen, bzw. Meldungen: Eine Wegverbreiterung kann nur landseitig vorgenommen werden, da der Regulie- rungsquerschnitt der Pillerseeache auf keinen Fall eingeengt werden dürfe. Die gemeldete Dammkronen-Absenkung am rechtsseitigen Achenufer unterhalb des Wieshoferwehres wird von Seiten des Baubezirksamtes Kufstein untersucht werden. Die Instandsetzung des Wiesho- ferwehres und die Sanierung des Flußab- schnittes der Pillerseeache von diesem Wehr bis zur Mündung in die Großache ist bereits vorgesehen. Anton Schlechter, Kössen, erkundigt sich, wie es derzeit mit der Absicht stehe, zur Vermeidung künftiger Hochwasserge- fahren für die Gemeinde Kössen, die Flußsohle der Großache abzusenken und die Antenlochklamm zu erweitern. Hofrat Schlorhaufer berichtet, daß der- zeit die notwenigen Untersuchungen sei- tens der Bundesanstalt für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt im Gange sind, um ein brauchbares Projekt erstellen zu können. Dies gilt natürlich auch für die beabsichtigte Sohlenabsenkung an der Großache in der Gemeinde Kirchdorf. Beide Maßnahmen, welche die Hoch- wassersicherheit des gesamten Talbodens mit den Ortschaften und Siedlungen ga- rantieren sollen, werden von Hofrat Schlorhaufer sehr positiv beurteilt. Anschließend berichtet er, daß Bürger- meister Partl anläßlich der diesjährigen Flußbautagung in Graz einen mit viel Bei- fall aufgenommenen Vortrag über die Großachenregulierung und die Groß- achengenossenschaft im Zusammenhang mit Wirtschaft und Leben im zugehörigen Raum gehalten habe. Obmann Klausner schreitet hierauf zur Beschlußfassung über die Einhebung der Mitgliederbeiträge für das Jahr 1982 und schlägt vor, diese in der bisherigen Höhe, das sind 15 °lo des Konkurrenzkapitals für die Tallaufgenossenschaft und 17,5 % für die Wildbachkonkurrenzen, zu belassen. Dieser Vorschlag wird einstimmig ange- nommen. Punkt 6.) der Tagesordnung: Allfälliges: In Beantwortung verschiedener Anfra- gen aus dem Kreis der Versammlungsteil- nehmer gibt Oberrat Ritzer folgende Er- klärungen ab: Besorgnisse, daß das Grundwasser im Bereich des Tiefbrunnens »Taxa« der kommunalen Wasserversorung von St. Johann LT. wegen der Schleifung des Ma- gerhennwehres beeinträchtigt werden könnte, sind unbegründet. Die Untersu- chungsergebnisse des Hydrogeologen Prof. Dr. Schuch, anläßlich der vor eini- gen Jahren angestellten Erkundigungen der Grundwasservorkommen im Talbo- den von St. Johann LT. haben sich in der Praxis bestätigt. Die Betreuung der Kohlbachregulie- rung in der Gemeinde Kössen bleibt nach wie vor im Aufgabenbereich der Bundes- wasserbauverwaltung, bzw. des Baube- zirksamtes Kufstein. Der ziemlich ungeregelte Verlauf des Habach-Gerinnes im Talboden von Kirchdorf soll in Zukunft einer Regulie- rung zugeführt werden, die allerdings auch eine Kanalisierung des benachbarten Siedlungsgebietes zur Vorbedingung ha- ben wird. Zum wiederholten Male wird festge- stellt, daß das Abzugsgerinne der soge- nannten »Apfeldorfer Runsen« im Talbo- den von St. Johann LT. von den Grund- anrainern zu erhalten und im Bedarfsfalle zu räumen ist. Diese unbefestigte Erdrin- ne, das öfters wegen Versandung und Überschwemmung der Nachbargründe Anlaß zu Klagen gibt, ist nicht in die Großachenregulierung eingeschlossen. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Hoferbach in der Gemeinde Oberndorf, bzw. für dessen Bachgerinne im Talbo- den. Johann Raß, St. Johann, bringt vor, daß manche Straßendurchlässe im Ver- lauf von Bundes- und Landesstraßen, wie z.B. jener für den Niederhoferbach, zu eng wäre und bei Hochwasserführung der Bäche immer wieder durch Rückstau Überschwemmungen der angrenzenden Gründe hervorrufen. Bürgermeister Nothegger stellt den An- trag, für den Fall einer zukünftigen Regu- lierung des Habach-Unterlaufes, das be- stehende, gemauerte Gerinne in den ebe- nen Talboden hinaus weiterzuführen und, mit Zwischenschaltung eines Schotterfan- ges, in den Steingraben zum rechtsseitigen Entwässerungsgraben einzubinden. Weitere Anfragen und Anträge werden nicht mehr gestellt. Der Obmann dankt den Vertretern der Ämter und Bauleitun- gen für ihre wertvolle Unterstützung und bittet sie um ihre weitere Mithilfe. Den Ausschußmitgliedern dankt er für die Mitarbeit und schließt um 11.15 Uhr die Sitzung. R..
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