Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 8. Mai 1982 Kitzbüheler Anzeiger Seite 7 Stadtgemeindeamt 6370 Kitzbühel: Volksbegehren betreffend die Einsparung des zusätzlichen Konferenzzentrums bei der UNO-City (Konferenzzentrum-Einsparungsgesetz) Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im »Amtsblatt zur Wiener Zeitung« vom 6. März 1982 veröffentlichten Entscheidung des Budesmin sters für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend die Einsparung des zusätzlichen Konferenz- zentrums bei der UNO-City (Konferenzzentrum-Einsparungsgesetz) gerichtet ist, stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbeg&'rengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 116/1977 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, den 10. Mai 1982, bis einschließlich Montag, den 17. Mai 1982, in den Entwurf des Gesetzes, dessen Erlassung begehrt wird, Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (15. April 1982) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1962 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 15. April 1963 Geborenen), vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Eintragungslisten liegen an folgender Adresse auf: Stadtamt - Meldeamt (neues Gebäude hinter dem Rathaus) Parterre, Zimmer Nr. 2 Dort ist auch der Entwurf des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, angeschlagen. Eintragungen können an jedem der oben angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Kitzbühel,am 13. April1982 Der Bürgermeister: Hans Brettauer Volksbegehren betreffend die Einsparung des zusätzlichen Konferenzzentrums bei der UNO-City Gesetzentwurf Bundesgesetz vom ............. betreffend die Einsparung des zusätzlichen Konferenzzentrums bei der UNO-City (Konferenz-Einsparungsgesetz) Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel 1: Für das geplante zusätzliche Konferenzzentrum bei der UNO-City sind keine Bundesmitel zur Verfügung zu stellen. Die eingesparten Beträge sind der Wohnbauförderung und der Sicherung von Arbeitsplätzen in allen Bundesländern zur Verfügung zuzuführen. Artikel II: Das Nähere bestimmen besondere Bundesgesetze. Artikel III: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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