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Seite 38 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 4. September 1982 ALPENLAND REALIWITEN 6370 Kitzbühel, Franz-Reisch-Straße 4, Tel. 0 53 56 / 48 03 IV. von Braunschweig und des staufia- chen Herzogs Philipp von Schwaben ent- zündete. Der Papst entschied sich für den Wel- fen Otto. In dieser Zeit richtete Herzog Ludwig 1. von Bayern, der eine besonders radikale Landespolitik betrieb, dem Erzstift Salz- burg großen Schaden zu. Papst Innozenz III. forderte die Suffra- ganbischöfe (gemeint sind hier die Bischö- fe von Passau, Regensburg und Freising) auf, ihrem Metropoliten beizustehen. Im Herbst 1203 brachte unter eben die- sem Herzog wegen territorialer Ansprü- che eine verheerende Fehde mit Bischof Konrad III. von Regensburg aus. Erst nach Eingreifen des staufischen Königs Philipp von Schwaben, dessen Wahl im deutschen Thronstreit durch den Papst verworfen worden war, konnte der Frieden wiederhergestellt werden. Danach festigte sich die staufische Partei im Reich und der Welfe Otto sah sich getäuscht. Auch in Rom war es ebenso beschlossene Sache, nun den Staufer Philipp von Schwaben als König und künftigen Kaiser anzuerkennen, wie der Rücktritt des Wel- fen Otto. Doch es kam alles ganz anders, als es geplant war. König Philipp von Schwaben wurde in einer Privatfehde durch den bayerischen Pfalzgrafen Otto von Witteisbach am 21. Juni 1208 in Bramberg ermordet. Daraufhin kam der Welfe Otto zum Zug und wurde in Rom zum Kaiser ge- krönt. Als freilich Otto im Jahre 1210 die stau- fische Italienpolitik in vollem Umfang wieder aufnahm, das heißt, nach dem Kö- nigreich Sizilien strebte und dieses mit dem Reich vereinen wollte, kam es zum Zerwürfnis mit dem Papst. Bei führenden Vertretern der staufi- schen Partei versicherte sich der Welfe Otto daraufhin seiner Treue. In diesem Zusammenhang ließ er Erzbischof Eber- hard II. von Salzburg im Jahr 1210 gefan- gennehmen. Dieser Gewaltstreich gegen einen der geistlichen Reichsfürsten hat dem Welfen Otto mehr geschadet als genützt. Im Reich kam es zu Revolten. 1211 wählten dann einige Reichsfürsten zu Nürnberg, auf Betreiben des Papstes In- nozenz III., den Staufer Friedrich II. zum künftigen König. Als einer der letzten süddeutschen Für- sten huldigte Erzbischof Eberhard II. von Salzburg mit seinen Suffraganen dem Staufer Friedrich II. auf dem Hoftag zu Regensburg im Februar 1213. Welche Bedeutung der Stauferkönig Friedrich II. der Parteinahme Eberhard II. beimaß, zeigen die außerordentlichen Gunstbeweise, die dem Erzbischof damals zuteil wurden. Die Gunstbeweise im einzelnen: Fried- rich II. übertrug ihm alle Besitzungen des Reiches im Lungau, bestätigte die Rechte des Erzbischofs bezüglich der Belehnung des Gurker Bischofs und gestattete ihm beim Kloster Frauenchiemsee ein Bistum zu errichten, dessen Bischof ebenfalls von ihm und nicht vom König die Lehen er- halten sollte. Durch die Übertragung des Rechtes, daß nicht der König sondern der Erzbi- schof von Salzburg den Bischof des zu er- richtenden Bistums Chiemsee belehnte, erlangte Eberhard II. landesfürstliche Rechte. Auch für seine späteren Bistums- gründungen, für Seckau 1218 und für La- vant 1225, gelang es Eberhard, daß die dortigen Bischöfe von ihm die Lehen übertragen bekamen. Weil sie von ihm und nicht vom Reich die Lehen übertra- Badel HAGER bei Elan-Tankstelle, Innsbrucker Straße Schalungen - innen + außen Kammergetrocknet Trapez - ab ex. S 62.—, inkl. S 74.— Vordach ex. S 101.—, inkl. S 119.— Blockwand A, ex. S 119.—, inkl. 141.— LandhausA, ex. S 119.—, inkl. S 141.— Oberflächen: gehackt, gesch robbt, sandgestrahlt, geschliffen, gebeizt, roh Holzschutzmittel, Beizen usw. gen bekamen, wurden sie lehensrechtlich zu Vasallen des Erzbischofs, dem sie Mannschaftsdienst und Treueid zu leisten hatten. Das ist die lehens- und verfassungs- rechtliche Besonderheit der Bistümer, die innerhalb des Erzbistums Salzburg ge- gründet wurden, die deshalb auch »Eigen- bistümer« Salzburgs genannt werden. Die kirchenrechtliche Besonderheit die- ser »Eigenbistümer« Salzburgs ist da- durch gekennzeichnet, daß dem Salzbur- ger Erzbischof dort das alleinige Recht zusteht, die Bischöfe zu ernennen, und zwar in Abweichung vom allgemeinen Kirchenrecht. Dieses Sonderrecht wurde dem Salzburger Erzbischof Eberhard II. und seinen Nachfolgern vom Papst zuge- standen. III Die kennzeichnenden Besonderheiten bei der Gründung des Bistums Chiemsee Der erste Versuch Eberhards II. von Salzburg auf Frauenchiemsee, den Bi- schofssitz -- im Jahre 1213 - aufzuschla- gen und das Bistum mit den Gütern des Frauenklosters auszustatten, schlug fehl, weil die Beschuldigungen hinsichtlich des gänzlichen Verfalls der Klosterzucht, die er gegen Frauenchiemsee vorbrachte, nicht ausreichten und auch nicht zutref- fend waren, wie eine eigene Kommission feststellte, um das Frauenkloster aufzulö- sen. Der zweite Versuch nun auf Herren- chiemsee, wo das Augustinerchorherrn- kloster seit 1130 von Salzburg aus ge- gründet - bestand, den Kathedralsitz des neuen Bistums aufzuschlagen, gelang. Auf dem 2. Laterankonzil im Jahre 1215, bei dem auch die Wahl des Staufers Friedrich II. bestätigt wurde, gab Inno- zenz III. dem Salzburger Erzbischof Eberhard III. die Erlaubnis zur Gründung des Bistums Chiemsee und das ausschließ- liche Recht, dort die Bischöfe zu ernen- nen. Von diesem Ernennungsrecht mach- ten die Erzbischöfe von Salzburg in der 600jährigen Geschichte des Bistums Chiemsee Gebrauch, meist mit Erfolg. IV Das Bistum Chiemsee: Seine kirchenpoli- tischen Besonderheiten Es ist auffallend, daß das Bistum Chiemsee, das innerhalb des Erzbistums Salzburgs und dort wiederum innerhalb des Archidiakonates Chiemsee, fast an die Bistumsgrenze Freisings stößt. Offen- bar wollte Eberhard II. den bayerischen Herzögen, die in dieser Zeit eine radikale Territorialpolitik betrieben - wie schon gesagt - dem Plan der Errichtung eines herzoglich-bayerischen Landesbistums zuvorkommen. Ein vergleichbarer Vorgang vollzog sich bei der Gründung des Salzburger Ei- genbistums Seckau im Jahre 1218, womit Erzbischof Eberhard II. dem Plan der Er- richtung eines babenbergischen Landesbi- stums zuvorkam. Eberhard II. wollte natürlich auch durch die Vermehrung seiner Eigenbistü- mer (es waren Chiemsee, Seckau und La- vant; Gurk war schon seit 1070 Salzbur- ger Eigenbistum), die alle innerhalb des Salzburger Erzbistums gegründet worden waren, über die ihm von Rom aus das ausschließliche und alleinige Ernennungs- recht zugestanden wurde, den Glanz sei- ner Metropolitanwürde innerhalb seiner Kirchenprovinz wesentlich erhöhen. Fortsetzung folgt Rettung Rotes Kreuz 144 Telefon
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