Kitzbüheler Anzeiger

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••••••••S•••••••••e••••••e•••••••••••I•••••I••••....••.. Die Abordnung der Schwesterstadt Sterzing beim Schützenball am 9. Jänner 1982 im Parkhotel. Vierter von rechts Bürgermeister Sepp Larch; links Schützenhauptmann Rudi Ninz. (Bericht zum Schützenball folgt!) ••••••••••••••I•••••••••••••••••S•••••s••............... Samstag, 16. Jänner 1982 Kitzbüheler Anzeiger Seite 21 Mitteilung der Bezirkslandwirtschaftskammer Kitzbühel Neue Richtlinien für die Abrechnung im Rahmen der Betriebs- und Haushaltshilfe Mit 1. Jänner 1982 gelten für die Ab- rechnung bzw. Beantragung eines Kosten- zuschusses im Rahmen der Betriebs- und Haushaltshilfe neue Richtlinien. Nach- dem für eine klaglose Abwicklung die Einhaltung der bestehenden Richtlinien eine wesentliche Voraussetzung bilden, dürfen wir die wesentlichsten Neuerungen wie folgt zusammenfassen: Die Sozialversicherungsanstalt der Bau- ern kann unter Bedachtnahme auf ihre fi- nanzielle Leistungsfähigkeit neben der oder im Ausmaß an die Krankenbehand- lung Maßnahmen zur Festigung der Ge- sundheit gewähren. Eine dieser Maßnah- men ist die Übernahme von Kosten für Betriebshelfer und Haushaltshelferinnen. Für unaufschiebbare Betriebs- und Haushaltsarbeiten können zu den Kosten von Betriebshelfern und Haushaltshelfe- rinnen beim Ausfall des Betriebsführers, der Betriebsführerin, der hauptberuflich mitarbeitenden Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkinder, soferne diese Personen eine Pflichtversicherung in der Bauernkrankenkasse unterliegen, Zu- schüsse gewährt werden. Ebenso ist eine Leistung beim Ausfall des Ehepartners, einer voraufgezählten Person, die als An- gehörige in der Bauernkrankenkasse mit- versichert ist, vorgesehen. Wann ist ein Zuschuß möglich? Beim Ausfall einer Arbeitskraft auf Grund einer Krankheit oder eines Un- falles über zwei Wochen Bei Anstaltspflege, Anschlußheilver- fahren oder einem Genesungsaufent- halt Erholungs- oder Kuraufenthalt Bei Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft Bei einem Todesfall. Leistungen bei Betriebs- und Haushaltshilfe Eine Leistung für Betriebshelfer und Haushaltshelferinnen ist auf das notwen- dige Ausmaß höchstens auf 70 Tage bzw. 280 Stunden innerhalb eines Jahres be- schränkt. Bei Einsatz wegen einer ambu- lanten Behandlung kann ein Zuschuß nur für längstens 28 Tage unter Bedachtnah- me auf die Höchstdauer gewährt werden. Bei einem Todesfall ist eine Leistung un- ter Bedachtnahme auf die jährliche Höchstdauer bis zum Ablauf des zweiten Jahres nach dem Todestag möglich. Eine Haushaltshilfe ist auf die Höchstdauer für eine Bäuerin anzurechnen. Der Kostenzuschuß beträgt S 40.— je Stunde, maximal 80% der Barentschädi- gung. Pro Tag kann bis höchstens vier Stunden ein Kostenzuschuß geleistet wer- den. Bei Arbeitsspitzen, die auf 10 Tage im Jahr beschränkt sind, können bis zu acht Stunden geltend gemacht werden. Leistungen sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme zu beantragen Grundsätzlich sind Leistungen auf Be- triebs- und Haushaltshilfe vor Inan- spruchnahme bei der zuständigen Landes- stelle zu beantragen. Anträge auf Kosten- zuschüsse für Betriebshelfer bzw. Haus- haltshelferinnen, die infolge einer Krank- Rot-Kreuz- Wochenend- Dienste Kitzbühel/Bezirk Kitzbühel: 05356/4011 oder 4411, Notruf: 144 St. Johann: 05352/2155 oder 2555, Notruf: 144 Westendorf: 05334 /6400, Notruf 144 Kössen: 05375/6201 Gemeinde oder 6424 Rettungsheim Hopfgarten: 05335/2627 Rettungsheim, Notruf 144 Diensteinteilung Bezirkseinsatzleitung: 1. 1982 Gerhard Trenker 1. 1982 Klaus Lackner Kitzbühel: 16. 1. 1982: Elisabeth Golser, Günther Lang, Reinhold Schwentner, Balth. heit oder unfallbedingten ambulanten Be- handlung eingesetzt werden, müssen ge- meinsam mit einer ärztlichen Bescheini- gung innerhalb von zwei Wochen ab dem ersten Einsatztag bei der Anstalt einlan- gen. Ein späteres Einlangen schließt Ko- stenzuschüsse für Einsatztage vor der An- tragsfrist aus. Bei der Beantragung bzw. Abrechnung für Kostenzuschüsse bei der Inanspruch- nahme von Betriebshelfern und Haus- haltshelferinnen ist Ihnen Ihre Bezirks- landwirtschaftskammer behilflich. Sta. Lerchster, Nico Mol, Helmut Ortner, Jo- hann Rieser, Hermann Ortner, Andi Schreiner. 17. 1. 1982: Monika Stanger, Peter Winkler, Dieter Gassner, Hedi Gstrein, Johann Bärnthaler, Fritz Gstrein sen., Hermann Ortner, Raimund Sulzenba- cher. St. Johann: 1. 1982: Hubert Sojer, Maiifred Czekay, Gerti Haas, Robert Briem. 1. 1982: Charlotte Eder, Fritz Ciomber, A. Mittendrein, C. Eder. Kössen: 1. 1982: Josef Hetzenauer 6424, Manfred Lehnert. Nachtdienst: Josef Hetzenauer 6837. 1. 1982: Siegfried Rernbold 6424, Rita Stadl, Christian Windbichler. Nachtdienst: Herrn. Lechthaler 6377, Gerhard Leitner 6416.
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