Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 24 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 4. Dezember 1982 Aus dem Kitzbüheler Rathaus Grundsatzbeschluß für Grundbereitstellung zur weiteren Hahnenkamm-Erschließung In der 27. ordentlichen Gemeinderats- Sitzung vom 27. Oktober 1982 legte Bür- germeister Hans Brettauer zuerst den Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde und der Fa. Fritz Huber GesmbH & Co KG, einen Wohnungskaufvertrag für eine Arztwohnung im Haus Lindnerfeld 1 und eine Lastenfreistellungserklärung für eine Fläche von 159 qm im Bereich des Hofes Waldhausen (Johann Hinterholzer) vor, die einstimmig genehmigt wurden. Eben- so wurde die Rattenbekämpfung durch Verordnung gebilligt. Im Straßenreferat (GR Friedhelm Ca- pellari) wurde die öffentlich-rechtliche Weggemeinschaft Gundhabing, die von den Anrainern gebildet wurde, aner- kannt. Sie bezieht sich auf den Weg Pöll- bauer - Bundesbahnunterführung bzw. die Abzweigung zur Druckerei Grob- stimm & Heininger. Bei der Weggemein- schaft Bockberg gab es eine Änderung der Einstufung und Neuaufnahmen, die eben- falls ohne Debatte zur Kenntnis genom- men wurden. Im Schwarzseereferat (GR Friedhelrn Capellari) wurde der Pachtvertrag für die Bootsvermietung auf weitere fünf Jahre verlängert. Pächter war Hansjörg Sei- wald. Eine Ausschreibung war nicht er- forderlich, weil es sich um eine Verlänge- rung handelte. Der Pachtzins wurde auf 5 60.000.— (wertgesichert) plus Mehr- wertsteuer erhöht. Die Zustimmung war einstimmig. Im Land- und Forstwirtschaftsreferat (GR Peter Hechenberger) entstand eine längere Debatte zur Erschließung des Hahnenkamms. Schließlich erfolgte ein Grundsatzbeschluß mit Auflagen. Die Bergbahn AG Kitzbühel sucht für den Neubau von Bahnen und Liften um die Bereitstellung von Gründen und Über- führungsrechten an und ebenso um eine Baustraße vom Kohlstattweg bis zum be- stehenden Weg vom Hahnenkamm nach Hochbrunn. Für die in Planung befindliche Umlauf- seilbahn Klausen - Ehrenbachhöhe be- ansprucht die Bergbahn keinen Kitzbühe- ler Grund, weil das gesamte Vorhaben auf Kirchberger Gemeindegrund abgewickelt wird. Für die Dreiersesselbahn Streitegg - Wasserboden zur Jufenlacke bräuchte sie rund 2000 qm für die Talstation (die Bergstation liegt auf Bergbahngrund) und die Einräumung von Überführungsrech- ten. Für die Kasereggbahn zum Pengel- stein wird kein Kitzbüheler Grund bean- sprucht. Schwerwiegender sah der Gemeinderat die vorgesehene Trasse der Baustraße. Vorgesehen ist ein Weg vom bestehenden Kohlstattweg über die Melkalm von 3,2 km Länge durch eher schwieriges Gelände oberhalb der Melkalm. Eine Variante wä- re über Sonnbühel möglich. Vorgesehen sind weiters mehrere Stich- wege, die größere Geländekorrekturen er- forderlich machten und die Verlegung des Stromkabels auf Stadtgrund. Zu den aufgeworfenen Problemen hat neben dem Land- und Forstwirtschafts- ausschuß auch der Planungsausschuß Stellung genommen. In der Debatte spra- chen Vizebürgermeister Dipl.-Vw. Mi- chael Horn (Wasserproblem, Bauwerke auf fremdem Gemeindegebiet), DDr. Herbert Thurner (Baustraßenvarianten, Gefahr des sterilen Skigebiets mit zu vie- len Skistraßen), Stadtrat Georg Berger (Baustraße in dieser Form nicht zu ma- chen, für Variante über Sonnbühel), Stadtrat Jakob Lackner (gegen erste Tras- se der Baustraße), Gemeinderat Capellari (Almerhaltung wichtiger als Einnahmen aus der Duldung und Grundbereitstel- lung) und u.a. auch BM Brettauer (Beur- teilung vom gesamten Baugeschehen her, umfassende Information und Begehung erforderlich). Gemeinderat Gerhard Rosa schlug eine Variante vor, wonach ein Dreiersessellift eingespart werden könnte. Vor Antragstellung verwies BM Brett- auer darauf, daß die Abteilung Umwelt- schutz des Amtes der Landesregierung von der Bergbahn AG von vornherein ein- geschaltet wurde. Er beantragte einen Grundsatzbeschluß für die Bereitstellung von Gründen, aber einen Detailbeschluß erst nach Detailinformation und Sicher- heiten für die Wasserversorgung am Hah- nenkamm. Der Gemeinderat stimmte ein- hellig zu. Im Kulturreferat (GR Capellari) wurde auf die fast abgeschlossene Renovierung der Katharinenkirche hingewiesen. Die Kirche sei vor Jahrhunderten als Stadtkir- che der Bürger erbaut worden, aber auch finanziell laufend bedient worden. Auch hätten die Mitbürger die Umgestaltung als Kriegergedächtniskirche finanziert, sodaß auch diesmal Mittel der Stadt eingesetzt wurden. BM Brettauer ergänzte, daß die Stadt seit langem die Katharinenkirche und seit Jahrzehnten auch die »Olbergka- pelle« im Friedhof erhalten habe. Letztere sei inzwischen durch ein großherziges Entgegenkommen vom Mitbürger Hofrat Dr. Eduard Widmoser und seiner Gattin Rosa übernommen worden. Bei der Olbergkapelle am Sonnberg ha- ben sich die Familie Hans Holzmüller in Einhaltung eines Vermächtnisses von Frau Gretl Holzmüller-Klausner und viele Mitbürger unter Kustos Martin Wörgöt- ter, Max Krause u.a. verdient gemacht. Noch fehlt das Blechdach, dann werde für die von Prof. Clemens Holzmeister - er- neut völlig kostenlos - geplante Kapelle die Einweihung stattfinden. Im Sportreferat (Vizebürgermeister Dipl.-Vw. Horn) wurde die Wiedereröff- nung des Rodelweges beim Waldhof be- schlossen. Der Grundbesitzer Jakob Fil- zer hat für die Bereitstellung im Vorjahr nichts verlangt. Er wird die Bahn weiter zur Verfügung stellen und die Räumung übernehmen. Für die Abhaltung von Ro- delrennen sei die Bahn nicht vorgesehen. Die Zahl der Hinweisschilder zur Rodel- bahn wird erhöht. Im Planungsreferat (Stadtrat Georg Berger) wurde einstimmig beschlossen, über Antrag von Andreas Obermoser, Maurach, einen Teil der Gp. 459/1 von Freiland in Aufschließungsgebiet umzu- widmen. Bei einer Stimmenthaltung wur- de die Bebauungsplanänderung im Be- reich der Bauparzellen 137 und 135 sowie Gp. 176 und 591/2 (Im Gries) gebilligt. Schließlich wurden die neuerlich überar- beiteten örtlichen Bauvorschriften samt einem integrierenden Zusatz einstimmig beschlossen. informiert Am 28. September 1982 faßte die Tiro- ler Landesregierung einen richtungswei- senden Beschluß für die Arbeitnehmer- förderung in Tirol. Maßgeblich am Zu- standekommen dieser Richtlinien war Landesrat Huber. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der Bundesregierung, orien- tieren sich die Richtlinien für Arbeitneh- merförderung in Tirol am einzelnen Mit- bürger. Die Bewältigung der besonders schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, in denen sich viele Arbeit- nehmer heute befinden, sollen durch diese Arbeitnehmerförderung erleichtert wer- den. Sie ist für alle jene Fälle gedacht, die keine andere Förderung der Arbeits- marktverwaltung oder des Bundes erhal- ten. Ganz im Sinne der Eigenverantwor- tung wird aber jeder Förderungswerber auch einen Teil dazu beitragen müssen und dies auch einen gewissen Umdenk- und Anpassungsprozeß erfordern. Der wirtschaftliche Fortschritt kann, wenn überhaupt, nur mit gut ausgebildeten Ar- beitnehmern erreicht und gesichert wer- den. Die Förderung wird allen Arbeitneh- mern, die in Tirol ihren Wohnsitz und Ar- beitsplatz haben, gewährt. Sie teilt sich in drei Förderungsmaßnahmen, und zwar Bildungsförderungsausgleich, Wohnko- stenzuschuß für Lehrlinge, Lehrlingsför- derungszuschuß. Der Bildungsförderungsausgleich wird allen Arbeitnehmern gewährt, die zum Zweck der beruflichen Fortbildung ihren bisherigen Arbeitsplatz, wenn auch nur vorübergehend, aufgeben müssen. Als Beispiel wäre hier anzuführen der Besuch eines mehrmonatigen Meisterkurses, Bi- lanzbuchhalterkurses, Polierprüfung usw. Der Förderungswerber erhält hiefür bis zu 5 5000.— monatlich, um sich aus- oder weiterzubilden.
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