Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Von der Blumenschmuckfeier in Kitzbühel Hofrat Dr. Philipp bei seinem Referat. Links: Das Bläserquartett der Stadtmusik, Le,- ung: Andre Feiler. Blumenschniuckprominenz; von rechts: LL! Laucher, Paula Savoy und Sta'tgärtner Josef Högler. Samstag. 23. April 183 Kitzhühler Anzeiger Seite 17 Stadtamt Kitzbühel: Verordnung des Bürgermeisters betreffend der Durch- führung der Kontrolluntersuchung. Auf Grund des §40 des Fleischuntersu- chungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, wird verordnet: § 1 (1) Fleisch, ausgenommen solches von Wild und Geflügel, das zum gewerbsmä- ßigen Verkauf oder zur gewerbsmäßigen Verarbeitung in das Gebiet der Stadtge- meinde Kitzbühel eingeführt wird, unter- liegt der Kontrolluntersuchung. (2) Die Bestimmungen über die Kon- trolluntersuchung finden nicht auf jenes Fleisch Anwendung, das im Zuge seiner Verarbeitung durch Hitzekonservierung oder Tiefgefrieren dauernd haltbar ge- macht und verkaufsfertig vorverpackt wurde. (3) Unter verkaufsfertiger Vorver- packung im Sinne des Abs. 2 ist jene Ver- packung zu verstehen, in der das Fleisch in unveränderter Form an den Konsumen- ten (Letztverbraucher) abgegeben wird. § 2 Fleisch im Sinne dieser Verordnung sind alle für den menschlichen Genuß ver- wendbaren Teile der der Untersuchung (§ 1 Fleischuntersuchungsgesetz) unterlie- genden Tiere, ausgenommen Schalenwild aus Fleischproduktionsgattern. § 3 (1) Die beabsichtigte Einbringung des Fleisches ist so rechtzeitig anzuzeigen, daß die Kontrolluntersuchung nach Ein- langen des Fleisches umgehend durchge- führt werden kann. Die Anzeige hat beim Fleischuntersuchungsorgan (Fleischunter- suchungstierarzt) zu erfolgen. (2) Bei der Kontrolluntersuchung ist der Untersuchungsschein vorzulegen. §4 Betriebe haben über in ihren Betrieb eingebrachtes Fleisch ein Wareneingangs- buch zu führen, in welches das mit der Kontrolluntersuchung betraute Organ Einsicht zu nehmen berechtigt ist. Dieses Buch hat zur jederzeitigen Einsichtnahme aufzuliegen. §5(1)Die Kontrolluntersuchung wird nach Einlangen des Fleisches in den be- treffenden Betrieben vorgenommen. Die Kontrolluntersuchung kann über Ansuchen auch in anderen öffentli- chen oder privaten Betrieben und Anstal- ten vorgenommen werden. Die Bewilli- gung kann hiebei mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, deren Ein- haltung erforderlich ist, damit eine ord- nungsgemäße Durchführung der Kon- trolluntersuchung gewährleistet ist. Bei der Kontrolluntersuchung ist der Begleitschein (Untersuchungsschein) mit dem gleichen Stempel wie das Fleisch zu versehen. Ist die Anbringung eines Stempels bei Fleisch nicht möglich, hat sich die Abstempelung auf die Begleitdo- kumente zu beschränken. Diese Verordnung tritt mit Kund- machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bürgermeisters vom 21. 4. 1982 außer Kraft. Der Bürgermeister: Hans Brettauer Stactgemeinde Kitzbühel und Garten- bauverein Kitzbühel veranstalteten am 18. April 1983 m Festsaal der Handeskam- mer die Abschlußfeier zum Blumen- schmuckwettewerb 1932. Die Veransta[- tung war sehr gut besucht und durch die Anwesenheit von Ehrenbürger Peter Sie- berer, Bürgermeister Hans Brettauer und den Obmann des Fremdenverk elirsver- bande;, Kommerzialrat Wolfgang Hag- steiner, und anderen Ehrengästen ausge- zeichnet. Eröffnet wurde die Abschlußfei- er vom Obmann des Gartenbauvereins Kitzbühel. Toni Laucher. Mit besonderer Freude wurden die Grußworte des Ehrengastes, Hofrat D:. W. Philipp, Bezirkshauptmann von Kuf- stein und Vorsi:zender des Kuratoriums »Schöneres Tirol« aufgenommen. Es folgte der »Kitzbüheler Blumen- ioangart« von Lisi Laucher und Paula Savoy und der Farblichtbildervortrag von Stadtrat Peter Braidstätter. Bürgermeister Hans Brettauer nahm die Ehrung der Wettbewerbsteiln.hmer vor. Folgende Personen wurden mt der Bronzemedaille des Kuratoriums >:-Schö- nes Tirol« für die Förderung :es Blu- menschmuckes ausgezeichnet: Helmut Aufschnaiter, Franz-Walde-Weg 24 Sparkasse der Stadt Ki:zbühel, Vorderstadt Christi Foidl, Froidlern in Gundhabing Eerta Niederstraßer, I-Iölzlern, Gundhabing Eert Hofer, Franz-Erler-Straße 7 Maria Brunner, Himrnlreich 7 Therese Mitterer, Stockerdörfl E.erta Eppens:einer, Himmelreich 12 Lisl Laucher, Exenweid Paula Savoy, Franz-Eder-Straße 5 (Weiterer Bericht folgt!)
< Page 17 | Page 19 >
< Page 17 | Page 19 >