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Seite 8 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 1. Jänner 1983 Bereits bei der Gründung der Sparkasse der Stadt Kitzbühel vor 83 Jahren wurde das Prinzip der Gemeinnützigkeit in die Satzung aufgenommen. Um diesen Zweck uneingeschränkt erfüllen zu können, wur- de niemand, nicht einmal die Haftungsge- meinde, die für eventuelle Verluste die Bürgschaft zu tragen hat, am Vermögen oder am Gewinn des Instituts beteiligt. So dient jeder Gewinn in Form einer Rückla- ge der Sicherheit der Einlagen. Ein Teil des Gewinns wird jedoch für Spenden zu- gunsten gemeinnütziger und wohltätiger Zwecke reserviert. Auch die derzeit gültige Satzung, die durch das neue Kreditwesengesetz und Sparkassengesetz nötig geworden und am 1. 1. 1981 in Kraft getreten ist, hat an die- sen alten und bewährten Bestimmungen nichts geändert. Wörtlich heißt es darin, daß »die Sparkasse... zur wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung der Bevölkerung sowie der privaten und öffentlichen Un- ternehmungen ihres Einzugsbereiches... beizutragen hat«. Sie hat Beratungen in wirtschaftlicher Hinsicht durchzuführen und durch Pflege des Spargedankens und durch Kreditgewährung an der Vermö- gensbildung aller mitzuwirken. »Neben diesen Aufgaben hat sie in ihrem Einzugs- bereich gemeinnützige (soziale) Funktio- nen...«, legt die Satzung fest. Diese letztgenannten Funktionen erfüllt die Sparkasse u.a. durch Spenden an öffentliche Einrichtungen und für soziale Zwecke. Dabei wird die Erfüllung des Neues Fremdenverkehrsgesetz. Am 13. Mai 1932 hat der Tiroler Landtag ein neu- es Gesetz über die Regelung des Fremden- verkehrswesens in Tirol beschlossen. Die Verkehrsvereine (heute Fremdenverkehrs- vereine), welche bisher private Vereine waren, werden in öffentliche Körper- schaften umgebildet, denen nunmehr das selbständige Recht zur Vorschreibung und Einhebung von Beiträgen der Interes- senten sowie der Kurgäste zusteht. Organe des Verkehrsvereines sind die Vollversammlung und der Verkehrsaus- schuß, der nach jenen Grundsätzen gebil- det wird, welche vor dem 1. Weltkrieg bei den Gemeindewahlordnungen vorgesehen waren. Die Mitglieder des Verkehrsvereins werden nach der Höhe ihrer Beiträge in eine Liste zusammengefaßt, wobei mit dem Höchstbetrag begonnen wird und die übrigen Beiträge fallend angereiht wer- den. Sodann wird die Summe sämtlicher Beiträge gebildet, diese in drei gleiche Tei- le geteilt und diese Teilung in der Liste er- sichtlich gemacht. Kriteriums der Gemeinnützigkeit von der Aufsichtsbehörde der Sparkasse, dem Amt der Tiroler Landesregierung, in je- dem einzelnen Spendenfall genau geprüft und erst dann die Gewährung der Spende bewilligt. Dieser bürokratische Weg ist zwar langwierig aber notwendig und vom Gesetz vorgeschrieben, um eine wid- mungsgemäße Verwendung der zur Ver- fügung stehenden Mittel zu garantieren. Im heurigen Jahr macht die Summe al- ler Spenden der Sparkasse der Stadt Kitz- bühel mehr als eine Viertelmillion Schil- ling aus, genau sind es 5 272.000.—. Jede Spende ist von der Aufsichtsbehörde ge- nehmigt worden und entspricht somit dem Maßstab der Gemeinnützigkeit. So hat das Krankenhaus Kitzbühel für die Anschaffung eines neuen Anästhesie- gerätes (das bisherige war bereits 16 Jahre alt) eine Spende von S 101.000.— erhal- ten. Die Gemeinde Westendorf erhielt für die Einrichtung und Ausstattung des neu- en Altenwohnheimes einen Beitrag von S 20.000.— und das Kapuziner-Kloster für notwendige Innenrestaurierungsarbeiten S 10.000.—. Da sich die Orgel der Kitzbü- heler Pfarrkirche in einem Zustand befin- det, der eine Neuanschaffung unerläßlich macht, wurde zu diesem Zweck ein Spen- denbeitrag von S 50.000.— geleistet. Im Rahmen der jährlichen Weihnachtsspen- de der drei heimischen Kitzbüheler Geld- institute erhielt heuer die Lebenshilfe Ti- rol, Sektion Kitzbühel, für den Ankauf eines Kleinbusses den Betrag von S Jede dieser drei Wahlgruppen (Kurien- wahlrecht) erhält gleich viele Vertreter im Verkehrsausschusse und gleich viele Stim- men in der Vollversammlung. Entscheidende Änderungen bringt das Gesetz auf dem Gebiet der Ortstaxen, un- ter welchem Namen die bisherigen Wintersport- und Sommerabgaben zu- sammengefaßt wurden. Das neue Gesetz bestimmt, daß der Unterstandgeber für die Einhebung und Zahlung der Ortstaxen haftet. Weigert sich ein Gast, diesen Be- trag zu zahlen, so wird ihm ein direkter Zahlungsauftrag zugefertigt. Eine weitere für die Wintersportorte wichtige Neuerung besteht darin, daß zur Schaffung oder Aufrechterhaltung von Skiabfahrten und Skiübungsplätzen Be- nützungsrechte zu Gunsten der Verkehrs- vereine durch Enteignung eingeräumt werden können. Hiedurch soll vermieden werden, daß manche Grundbesitzer ohne zwingende Gründe wichtige Skiabfahrten einfach ab- sperren, andererseits ist dadurch die Mög- lichkeit gegeben, ihnen für wirklich ent- 100.000.—, wobei der Anteil der Sparkas- se Kitzbühel 5 50.000.— betrug. Weiters wurde der Stadtgemeinde Kitzbühel, die den wissenschaftlichen Nachlaß des Kitz- büheler Himalayaforschers Peter Auf- schnaiter in Buchform herausgibt, dazu ein Beitrag in der Höhe von S 30.000.— zur Verfügung gestellt. Neben diesen grö- ßeren Spenden wurden noch mehrere klei- nere im Gesamtbetrag von S 11.000.— vergeben. Mit dieser hohen Spendenleistung stellt die Sparkasse der Stadt Kitzbühel ihr Ver- ständnis für Probleme und Anliegen von Institutionen, die im Bezirk für die Allge- meinheit tätig sind, unter Beweis und er- füllt so die ihr in der Satzung gestellte Aufgabe. ARBÖ Kitzbühel: Pannendienst täglich von 8 bis 19 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen, Tel. 05356/4841. Prüf- dienst von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr (Tests, § 57, Zündungs- und Vergaser- einstellung etc.). Freitag, den 31. Dezem- ber 1982 (Silvester), Dienst nur bis 17 Uhr. Klubgaben: Wir bitten die Klubmitglie- der Ihre Klubgaben im Prüfzentrum oder in der Geschäftsstelle des ARBO bei der Zweigstelle der Sparkasse Kitzbühel in der Bahnhofstraße gegen Vorweis des Einzah- lungsscheines 1983 abzuholen. Gesunde und gute Fahrt 1983, Gurtan- legen nicht vergessen. Ihr Obmann: Alfred Gebetsberger standene Schäden ein entsprechendes Ent- gelt zu gewähren. Die Umbildung muß bis 20. Juni 1932 vollzogen sein. Kitzbühel. Der Radfahrverein hielt am 28. Mai 1932 im Vereinslokal »Harisch« seine Jahreshauptversammlung ab. Die Berichte der Sachwarte wurden geneh- migt. Der bisherige Ausschuß wiederge- wählt. 1. Vorsitzender Hans Lechner, 2. Vorsitzender Anton Graswander; Schrift- führer Hans Pöschl, Kassier Sebastian Huber; 1. Fahrwart Josef Seiwald und 2. Fahrwart Georg Manzl. Alois Graswan- der, der 30 Jahre dem Verein als Mitglied angehört, wurde zum Ehrenmitglied er- nannt. Kitzbühel. Verkehrsverein. Nach den Bestimmungen des Verkehrsförderungs- gesetzes vom Jahre 1932 wurden nachste- hende Mitglieder in den Verkehrsaus- schuß gewählt: Obmann Rechtsanwalt Dr. Camillo v. Buschman, Obmannstellvertreter Kom- merzialrat Josef Herold, Zahlmeister Steueramtsdirektor i.R. Friedrich Smei- kal, Schriftführer Hotelier Siegfried Mayr. Rechnungsprüfer: Sparkassenver- walter Georg Nußbaumer und Alfons Spendentätigkeit der Sparkasse Kitzbühel Spendensumme 1982 über eine Viertelmillion UHhIIIIIIIIIIuIIIInIIIIuIIIIu,nhlaII,IIIIss SO JnbI_I?ul Kienw Kitzbüheler Bezirkschronik
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