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Vor 50 Jahren Kilometer-Lance an Fritz Huber Fritz Huber (1nks) mit seiner Gattin im Kizzhülieler Heimattnusum. An der rechten Hand hält er den Weltrekord-Siegespreis von 1933, den Silbernen Steinbock von St. M.--.ritz,- rechts Hans Haber. Samstag. 14. Mai 1983 Kitzbüheler Anzeiger Seite 13 Stadtamt Kitzbühel: Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel über Warenautomaten: Auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewer- beordnung 1973 i.d.F. BGBl. Nr. 619/81 wird verordnet: Zum Zwecke des Schutzes von unmün- digen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben wird die Ausübung gewerb- licher Tätigkeiten mittels Automaten, die zur Selbstbedienung durch Kunden be- stimmt sind und zum Verkauf von Kau- gummi, Schokolade, Zuckerwaren und anderen Süßigkeiten sowie von Kleinspiel- waren dienen, im Gebiet der Stadtgemein- de Kitzbühel untersagt wie folgt: 1. In einem Umkreis von 200 m der nach- stehenden Schulgebäude: Volksschule (Schulgasse/Klostergasse), Hauptschu- le und Polytechnischer Lehrgang (Traunsteinerweg), Bundeshandelsaka- demie und -handelsschule (Traunstei- nerweg), Kaufm. Berufsschule (Wag- nerstraße). 2. Bei folgenden Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in einem Umkreis von 200 m von diesen: Hauptbahnhof, OBB-Haltestellen Hahnenkamm und Schwarzsee Bushaltestellen: Im Gries, Hahnen- kammparkplatz, Feuerwehrplatz, Vorderstadt, städt. Bauhof, Fel- seneck, Siedlung Frieden, Gasthof »Eisenbad«, Siedlung Badhaus, Staudach, Gundhabing Talstationen der Hahnenkamm- bahn und Hornbahn sowie der Ses- selbahnen Bichlalm und Streifalm 1 3. Auf nachstehenden Plätzen und Räu- men sowie in einem Umkreis von 200 m von diesen: Städt. Schwarzseebad und Schwarzsee- bad Seebichl, Campingplatz, Sport- platz Langau, städt. Kunsteisbahn, Tennisstadion, Postamt, Jugendraum (Hornweg). Insoweit Automaten nach ordnungsge- mäßer Anzeige gemäß § 52 Abs. 1 Gewer- beordnung 1973 derzeit angebracht sind, sind diese innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Monaten ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung zu entfernen. Übertretungen dieser Verordnung wer- den gemäß § 367 Zif. 15 Gewerbeordnung 1973 durch die Bezirksverwaltungsbehör- de mit einer Geldstrafe bis zu S 20.000.— oder mit einer Arreststrafe bis zu vier Wo- chen geahndet. Überdies kann von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 360 Abs. 1 Gewerbeordnung 1973 die zwangs- weise Entfernung gesetzwidrig angebrach- ter Automaten verfügt werden. Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Der Bürgermeister: Hans Brettauer Bei herrlichem Wetter gelangte am Mittwoch, den 15. Februar 1933. in St. M.--,ritz die Geschwindigkeitsprüfung der Skiläufer, der sogenannten Kilometer- Lance, zum vierten Male zur Entschei- dung. Auf der Steilabfahrt vom Saß Ronzöl zur Sohle des Saluver Tales wim- melte es von Menschen, die sich den Ner- ve---kitzel dieses Wettbewerbes nicht ent- gehen lassen wollten. Mit großem Kostenaufwand hatte man tückische Geländewellen nivelliert, so daß die Teilnehmer, die bei der Gefährlichkeit des Rennens sowohl gegen den Tod, als auch gegen Invalidität mit 10.000 Fran- ken versichert wurden, fast die ganze Strecke in vollstem Tempo durchrasen konnten. Verschieüene Läufer, wie Ga- sperl, Huber und der Norweger Kelland, hatten sich eine eigene Ausrüstung zuge- legt, wie bleibeschwerte Skier von 40 Pfund Gewicht, von ansehnlicher Ltnge und Breite, die mit Halteriemen versehen waren, um sich so tiei als möglich nieder- kauern zu können, weiterhin einen Wind- brecher in Stromlinienform am --Zücken und den obligatorischen Sturzhelm, 16 Skiläufer, darunter die Schweizer Badrutt, Klager, Bühler, Reymond, die Kitzbüheler Huber und Gasperl als allei- nige Vertreter Osterreichs, der Engländer Bushell, gaben sich für dieses Sensations- stück her, das um ein Haar vielen zum Verhängnis geworden wäre, denn die Strecke hatte an einer Stelle trotz aller Vorbereitungsarbeiten eine kleine Un- ebenheit. Bei der wahnwitzigen Ge- schwindigkeit wirkte diese Stelle wie ein Sprungtisch und in hohem Bogen flogen die Fahrer hier durch die Luft. Dank ihrer Geschicklichkeit gelang es jedoch, die Ge- fahr zu überwinden und wohlbehalten durchzustehen. Im Vorjahr (1932) konnte Leo Gasperl, Kitzbühel, das Rennen mit der Stunden- höchstgeschwindigkeit von 136 Kiome- tern gewinnen. Heuer entsandte der KSC zwei Vertreter: Fritz Huber und Leo Ga- sperl. Gasperl sonnte die Höchstleistung des Vorjahres nicht mehr erreichen, hat aber t:otzdern mi: vorzüglicher Zeit den zweiten Platz belegt. Den ersten Siegerti- tel mußte er Fritz Huber überlassen. Fritz Huber wurde mit der Stunden- Durchschnitssgeschwindigkeit von 126 Kilometer und einer Höchstgechwindig- keit von 134,50 Kilometer erster Sieger und Leo Gasperl mit der Stunden-Durch- schnittsgeschwindigkeit von 124,90 Kilo- meter und einer Hchstgeschwindikeit Von 130,90 Kilometer Zweiter. Die Skier von Fritz Huber, mit denen er 1933 in St. Moritz siegte, befinden sich im Kitzbitheler Heimatmuseum. Ebenfalls der Siegerpreis, ein Silberner Steintock. Die Skier, Hickory-Vollbau, 2,45 m lang, auf der Lauffläche vier Rillen, sind ein Erzeugnis von Hansjörg Schlechter, Kitz- bühel. Bewegung für eine bessere Welt Am Mittwoch, den 18. Mai 1983, 20 Uhr, treffen wir uns wieder im katholi- schen Pfarrhof Kitzbühel. Wir sind nun mittlerweile eine ökumenische Runde ge- worden und möchten jeden am Glauben Interessierten einladen. Thema: »Und Gott sah, daß es gut war.« Gen. 1,1. Wir zeigen dazu den Film »Ho-.ne«, welcher sieh mit dem Verhältnis Mensch und Natur auseinandersetzt. Fini Sulzenhacher de
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