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Samstag, 13. August 1983 Kitzbüheler Anzeiger Seite 7 Bezirkslandwirtschaftskammer Kitzbühel: Erholungswochen für Bäuerinnen und Bauern 1983 Die Landeslardwirtschaftskammer für Tirol führt in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern auch im heurigen Herbst wiederum Erho- lungsaktionen für Bäuerinnen und Bauern durch. Wir dürfen nachfolgend die Bedin- gungen und Termine bekanntgeben: Allgemeines Die Krankenkassen gewähren Zuschüs- se, wenn die versicherungsrechtlichen Vorausset- zungen erfüllt sind, der Erholungsaufenthalt nach dem Gut- achten des beratenden Arztes notwen- dig oder angezeigt ist. Außerdem dürfen innerhalb von fünf Jahren nur zwei Mal aus dem selben me- dizinischen Grund Zuschüsse für diese Er- holung gewährt werden. Es ist daher wich- tig, daß der Arzt jedes Jahr die Erholung neu begründet. Zuschüsse werden dieses Jahr nur dann gewährt, wenn die Chef- ärzte oder die Krankenkassen selbst diese ausdrücklich genehmigen. Die Landes- landwirtschaftskammer für Tirol gewährt keinerlei Zuschüsse mehr. Jene Versicher- ten also, die nicht bei der Sozialversiche- rungsanstalt der Bauern, der Tiroler Ge- bietskrankenkasse oder der Versicherungs- anstalt der Gewerblichen Wirtschaft ver- sichert sind, müssen die Aufenthaltsko- sten zur Gänze selbst bezahlen. Die Gesamtkosten für den 20tägigen Aufenthalt betragen S 4600.—. Termine Turnus: 10.-29. Oktober 1983 in Judenstein/Rinn, Hotel »Judenstein«. Turnus: 7.-26. November 1983 in Fließ, Hotel »Fließer Hof«, in Fügen/Zil- lertal, Hotel »Spieljoch«, in Judenstein/ Rinn, Hotel »Judenstein«. Es findet keine Einteilung in eine eigene Bäuerinnenerholungsaktion und für Er- holung für bäuerliche Ehepaare statt. Anmeldungen Die Anmeldungen sind nach ordnungs- gemäßer Ausfüllung der Anträge und Be- stätigung durch den behandelnden Arzt für den 1. Turnus bis Donnerstag, den 18. August, und für den 2. Turnus bis Don- nerstag, den 8. September, bei der Bezirks- landwirtschaftskammer durchzuführen. Anträge für die Bäuerinnen- und Bauern- erholung sind sowohl bei der zuständigen Ortsbäuerin als auch bei der Bezirksland- wirtschaftskammer erhältlich. Kosten Die einzelnen Krankenkassen gewähren verschieden hohe Zuschüsse. Versicherte der Bauernkrankenkasse bezahlen nur 20 Wo Selbstbehalt, das sind ca. 852.—. Die Bauernkrankenkasse schreibt die- sen Betrag den Versicherten nach der Erholung vor. Versicherte der Tiroler Gebietskran- kenkasse bezahlen 5 2600.—. Dieser Betrag wird während des Erholungs- aufenthaltes eingehoben. Versicherte der Sozialversicherungsan- stalt der Gewerblichen Wirtschaft be- zahlen vorerst den Betrag von S 4600.— zur Gänze und erhalten im Nachhinein S 100.—/Tag, d.s. S 2000.— als Zu- schuß zurück. Die Mitarbeiterinnen in der Bäuerinnen- organisation, aber auch die bäuerlichen Funktionäre und Mitarbeiter in der Land- jugend werden um eine entsprechende Werbung draußen in den Orten gebeten. Genauere Auskünfte und eine entspre- chende Hilfestellung bietet selbstverständ- lich die zuständige Bezirkslandwirtschafts- kammer. Die bäuerliche lnteressensvertretung und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wünschen den Teilnehmern be- reits heute schon eine gute Erholung und einen schönen Aufenthalt in den einzel- nen Erholungsorten. Sta. Hunger bedroht Äthiopien! Hilf ihn abzuwenden. Spende am 15. August in Deiner Kirche, an die Caritas, oder an andere Hilfsorganisationen. Jede kleinste Spende ist wirksam, trotz allem, das dagegen spricht. Danke! Das Hunger-Projekt Die Arbeitsämter Tirols beabsichtigen, Ende September d.J. eine Sonderausgabe des Stellenanzeigers für Hotel- und Gast- stättenbetriebe herauszugeben. Der Stellenanzeiger wird bei allen Ar- beitsämtern Osterreichs aufgelegt, sodaß nach den bisherigen Erfahrungen mit Be- werbungen aus allen Bundesländern ge- rechnet werden kann. Sie werden eingeladen, von der Mög- lichkeit der bundesweiten Personalwer- bung Gebrauch zu machen. Die Einschal- tung erfolgt kostenlos. Die Arbeitsmarkt- verwaltung richtet in diesem Zusammen- hang eine Bitte an Sie: Die Chance, durch Einschaltungen in den Sonderstellenanzeiger entsprechende Bewerbungen zu erhalten, steigt mit dem Informationsgehalt der jeweiligen Anzei- ge. Arbeitssuchende sind eher geneigt, mit Ihnen in Kontakt zu treten, wenn Sie sich Tiroler Kinderfreunde: Glückskäfer-Ferien Die Tiroler Kinderfreunde veranstalten mit der Aktion »Glück für das Kind - Kinderhilfe« in der Zeit vom 13. bis 19. August 1983 im Kinderfreundeferienheim auf der Hungerburg bei Innsbruck eine Ferienwoche für Kinder im Alter zwi- schen fünf und elf Jahren. Wir denken mit dieser erstmals in Tiol ins Leben gerufenen Aktion insbesondere an jene Kinder, denen es noch nicht mög- lich war, heuer mit ihren Eltern Urlaub zu machen oder an einer Ferienaktion teilzu- nehmen. Da nur ein geringer Kostenbeitrag zu leisten ist und nur eine beschränkte Teil- nehmerzahl untergebracht werden kann, erfolgt die Berücksichtigung der Kinder in der Reihenfolge des Eintreffens der An- meldungen. Erholungsurlaube dieser Art sollen da- zu beitragen, den Kindern ein abwechs- lungsreiches Programm in Gemeinschaft und gesunder Umgebung zu ermöglichen. Nähere Informationen: Tiroler Kinder- freunde, A-6020 Innsbruck, Salurnr Straße 2, Tel. 20320, Montag bis Freitag zwischen 16-18 Uhr. bereits aufgrund der vorliegenden Anzei- ge über alle wesentlichen Merkmale der angebotenen Beschäftigung informieren können. Sie werden daher ersucht, dem Arbeits- amt alle für die Besetzung der offenen Stelle wichtigen Informationen wie Ar- beitszeit, Entlohnung, Unterkunfts- un:l Verpflegungsmöglichkeiten usw. be- kanntzugeben. Um ein termingerechtes Erscheinen des Stellenanzeigers zu gewährleisten, müßten Sie Ihren Personalbedarf für die Winter- saison bis spätestens 30. August 1983 dem zuständigen Arbeitsamt umseitig be- kanntgeben. Später einlangende Bedarfsmeldungen können nicht mehr berücksichtigt wer- den. Um eine rasche Abwicklung der Be- darfsmeldung zu gewährleisten, wird ge- beten, folgende Angaben zu machen: Information des Arbeitsamtes Kitzbühel für Hotel- und Gaststättenbetriebe -- —> Firmenname ........................................................... Tel............................. Adresse ................................................................................................... Arbeitskräftebedarf: Anzahl: ..............Berufsbezeichnung: .......................................................... Eintrittsdatum ...............................womögliche Entlohnung. ......................... und sonstige Arbeitsbedingungen: ..................................................................
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