Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 3. Dezember 1983 Fortsetzung von Seite 1 Diesen Sonntag findet also der zweite Kitzbichler Weihnachtsmarkt statt. Ne- ben dem bereits letztes Jahr beein- druckenden Bild der einheitlichen Stände mit vielfältigem Warenangebot wird auch heuer wieder ein adventliches Rahmen- programm mit allerhand Abwechslung stattfinden. Das beginnt schon um 9 Uhr mit den er- sten Glockenspieltönen vom Turm der Katharinenkirche, erfährt seine Fortset- zung um 10, 11 und 12 Uhr. Ab 13 Uhr Kinderprogramm mit Ponnies, Eseln, mit 14 Uhr ertönt das erste Adventsingen, welches um 15 Uhr, 17.30 und 18.45 Uhr erneut abgehalten wird. Um 15.45 und 18.15 Uhr spielt eine Bläsergruppe und als Höhepunkt findet um 16.30 Uhr der Ni- kolauseinzug statt. Auch findet ein Schauschnitzen statt. Die kürzlich fertiggestellte Kitzbüheler Fußgängerzone der Hinterstadt, begrenzt von den traditionsreichen Altstadthäu- sern, sollte dem Markt den ihm gebühren- den stimmungsvollen Rahmen geben. Noch einmal Details zur Tombola: Alle Geschäfte, die am Markt teilnehmen, sind mit gesonderten Plakaten gekennzeich- net. Aber auch am Markttag haben diese Lose noch Gültigkeit, sie gibt es bei ent- sprechenden Einkäufen an den Ständen (bis 15 Uhr). Ab ca. 16 Uhr, nach erfolg- ter Verlosung, werden die Gewinn-Num- mern an allen Ständen angebracht, die Preisträger können am gleichen Tag bis 19 uhr am Preise-Hüttchen des Weih- nachtsmarktes ihre Gewinne (Warengut- scheine, Waren) abholen. Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung Mit Verfügung der Bezirkshauptmann- schaft Kitzbühel vom 4. November 1983, Zl. V-523/1, wurde für das Gebiet der Stadtgemeinde Kitzbühel die Durchfüh- rung einer allgemeinen Rattenbekämp- fung angeordnet. Die Kosten der Rattenvertilgung sind gemäß § 5 des Gesetzes betreffend die Verhütung der Verbreiterung übertragba- rer Krankheiten durch das Überhandneh- men von Ratten, BGBl. Nr. 68/1925, 1, vom Haus- oder Grundstückseigentümer (Pächter, Nutznießer) zu tragen. Um einen entsprechenden Erfolg zu ge- währleisten, wurde die Durchführung ei- ner Spezialfirma, nämlich der Firma Fer- dinand Rummel, Schädlingsbekämpfung, 5521 Niedernfritz, Gasthof 43, übertra- gen. Um die Bekämpfung noch vor Beginn der Wintersaison abschließen zu können, wird mit der Aktion am 1. Dezember 1983 begonnen. Die Haus- und Grundbesitzer werden aufgefordert, das Auslegen der Giftköder durch die mit Ausweis versehenen Organe vornehmen zu lassen und die Kosten hie- für zu tragen. Nähere Anweisungen wer- den durch die Beauftragten gegeben. Den Anordnungen des Auslegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Kinder und Haustiere sind unbedingt von den Ködern fernzuhalten und dürfen die Köder auch nicht mit der Hand berührt werden. Werden 14 Tage nach Auslegen der Kö- der noch Ratten gesehen, so ist dies, unter Angabe des Ortes, beim Stadtamt, Direk- tion, Zimmer Nr. 9, zu melden. Wird die Durchführung dieser behörd- lichen Maßnahmen verweigert oder den damit beauftragten Personen das Betreten der Häuser usw. untersagt, so werden ge- mäß § 4 Abs. 2 des erwähnten Bundesge- setzes die Vertilgungsmaßnahmen durch die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel zwangsweise durchgeführt, wobei den Verpflichteten nebst der gesetzlich ange- drohten Strafe die entsprechenden Mehr- kosten auferlegt werden. Die Kosten der Vertilgung betragen: Einfamilienhaus ohne Haustiere: S35.— + 18% MWSt.; Häuser mit zwei oder drei Wohnparteien: S 40.— + 18% MWSt.; Wirtschaftsobjekte, Geschäfts- häuser: 5 70.— + 18% MWSt.; Land- wirtschaft, Kleinbetriebe, Lebensmittel- geschäfte, Gasthäuser, Pensionen, 5 110.— + 18% MWSt.; Zinshäuser pro Wohnpartei: S 9.— + 18% MWSt.; Fa- briken, Gutshöfe und dergleichen nach Vereinbarung oder Köderauslegung. Kitzbüheler Skitip Alles betriebsbereit Recht lange mußten heuer die Skifahrer auf die weiße Pracht warten. Ein unge- wöhnlich niederschlagsarmer Herbst ließ auch auf den Bergspitzen keinen Schnee fallen. Nun scheint der Bann gebrochen zu sein, es hat nicht nur ausgiebig bis in die Täler geregnet, sondern dann auch noch geschneit. Damit scheinen die Vor- aussetzungen für den langsamen Start in die Saison gegeben zu sein. Falls die Schneelage es zuläßt, wird am 3. und 4. Dezember der erste Skibetrieb am Kitzbüheler Horn sein. Die Hornbah- nen mit allen Sektionen gehen jedenfalls am Samstag, den 3. Dezember, fahrplan- mäßig in Betrieb. Die Präparierung der Pisten hängt von der Schnee- und Wetter- lage ab. Betriebsbereit sind auch alle anderen Anlagen im Bereich Kirchberg bis Paß Thurn. Wer sich informieren will, kann bis Freitag Mittag im Zentralbüro der Bergbahn unter 5851 und dann während der Betriebszeiten bei der Hahnenkamm- bahn (Tel. 2757) oder bei den Hornbah- nen (Tel. 28 57) anrufen. Auch die Frem- denverkehrsverbände geben Auskunft. Vorsichtig starten In die Saison fährt nur ein Lebensmü- Bei stark rattenverseuchten Objekten 'Häuser) erfolgt die Berechnung nach Kö- derauslegung. Der Bürgermeister Hans Brettauer Kolping-Gedenktag Die Kolpingfamilie Kitzbühel ladet an- läßlich des traditionellen Kolping- Gedenktages am Donnerstag, den 8. De- zember (Feiertag), zur Mitfeier der Abendmesse in der Pfarrkirche Kitzbühel ein. Der Abendgottesdienst wird vom Franziskuschor mitgestaltet. Seniorenbund Tiroler Rentner- und Pension istenbund Ortsgruppe Kitzbühel Wandergruppe aktiv Am Nikolaustag, den 6. Dezember, trifft es die nächste Wanderung der Wan- dergruppe des Seniorenbundes. Frau Ro- sa Hofer ladet zu einer kleinen Wande- rung im Bereich von Breitmoos und zu ei- ner kleinen Feier im Gasthaus ein. Abfahrt mit dem Postauto um 13.10 Uhr ab Bahnhof, Zusteigmöglichkeiten ab Griesgasse um 13.15 Uhr oder Feuer- wehrplatz um 13.20 Uhr. der mit vollem Schuß. Wenn die Bedin- gjngen am Freitag (8. Dezember) passen, dann sollte es einen Einheimischen-Skitag geben, den vor allem alle Jugendlichen und Schüler ausnützen werden, die bereits den Skipaß für den Winter erworben ha- ben. Die Skipaßaktion mit Begünstigungen durch den Kitzbüheler Skiclub und die Bergbahn AG läuft nur noch bis Monats- mitte. Die Berechtigungsausweise müssen in dieser Woche durch das zuständige Mel- deamt verlängert werden. Bei Mißbrauch Es schadet nicht, wenn man weiß, was der Mißbrauch von Fahrausweisen nun kostet. Die versuchte oder tatsächlich er- folgte mißbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zum entschädigungs- losen Entzug derselben. Außerdem wird Strafanzeige erstattet. Wer in der Kontrollzone einer Auf- stegshilfe ohne gültigen Fahrausweis an- getroffen wird, hat an den Kontrollbe- diensteten folgende Tarifgebühr zu ent- richten: Erwachsene 5 520.—, Kinder S 340.—. Die Bestätigung über die bezahlte Tarifgebühr gilt am selben Tag als Fahr- ausweis bei sämtlichen Aufstiegshilfen. Bei Mißachtung von Sperren oder son- stigen Anordnungen des Beförderungsun- tenehmens und Pistenerhalters wird der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen und der Fahrausweis ohne Aflspruch auf Rückersatz für ungültig er- klärt.
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