Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 10. Dezember 193 Fortsetzung von Seite / diesen Gebrauchsvertrag auch wirklich kennen, wollen wir erstmals Originalko- pien dieses Vertrages veröffentlichen und kommentieren, um so dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich ein wahrheits- getreues Bild über die tatsachlichen Zu- stände zu machen. Wie kam es zu diesem Gebrauchsver- trag? Der Fliegerklub St. Johann wurde als 1. Segelfliegerklub Tirols bereits 1934 von Sepp Haggenmüller und dem späte- ren Bürgermeister Andreas Mariacher ge- gründet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde 1960 der Klub neu aktiviert. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. März 1973 wurde dem Fliegerklub die Be- willigung zur Errichtung einer befestigten Bewegungsfläche erteilt. Für diese Bewil- ligung war das Einverständnis der Markt- gemeinde St. Johann in Tirol erforder- lich. Diese gab zum Bauvorhaben ihre Zu- stimmung, allerdings »unter der aus- drücklichen und auflösenden Bedingung, daß die später vereinbarten Einschrän- kungen beim Betrieb des Flugplatzes sei- tens des Fliegerklubs strikte eingehalten werden«. Der Gebrauchsvertrag wurde am 28. Oktober 1974 abgeschlossen. Die Befestigung der Piste wurde noch im glei- chen Jahr durchgeführt. Bei der abschlie- ßenden Tonnage-Verhandlung - unter Anwesenheit des Gemeindevertreters Vi- zebgm. Kantner - wurde von Herrn Hof- rat Baumann eine Tonnage von 5,7 t zu- gelassen und diese auch in die internatio- nalen Flugbücher aufgenommen. Wie sehen nun die Auflagen der Markt- gemeinde an den Fliegerklub im Original aus? Wir veröffentlichen den Absatz VI des Gebrauchsvertrages mit den insge- samt zwölf Punkten. VI. Im Interesse des Lärmschutzes ver- pflichtet sich der Fliegerklub St. Johann i.T., den Zivilflugplatz St. Johann i.T. nur mit folgenden Einschränkungen zu benutzen: Gewerbsmäßige Rundflüge einschließ- lich Fallschirmspringertransporte dürfen gleichzeitig nur mit zwei Mo- torflugzeugen mit einem Abflugge- wicht von höchstens 2000 kg durchge- führt werden. In der Zeit zwischen 12.30 und 14 Uhr sind gewerbsmäßige und private Rundflugstarts, sowie Starts von Mo- torseglern unzulässig. Die Rundflugmaschine Pa 32, Kenn- zeichen OE-DHZ und Flugzeuge mit gleichem oder höherem Lärmgrenz- wert dürfen ohne Lärmdämpfung nur noch bis 31. 12.1974 betrieben wer- den. Es dürfen täglich höchstens 25 Flug- zeugschleppstarts durchgeführt wer- den. Gleichzeitig darf nur mit einer Ma- schine geschleppt werden. Flugzeugschlepps dürfen nur mit Flugzeugen, deren höchster Lärm den Bestimmungen des § 14 des Zivilluft- fahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung (BGBl. Nr. 498/1972) entspricht und, soweit als möglich, in beiden Richtun- gen nur in der Talmulde durchgeführt werden. Segelflugzeug-Schulstarts dürfen nur mit der Startwinde erfolgen. Auswärtige Fliegergruppen dürfen in keinem größeren Umfang als im Jahre 1973 aufgenommen werden. Motorflieger- oder Fallschirmsprin- gerschulen dürfen nicht betrieben werden. Vom Einbruch der Dunkelheit bis 8 Uhr des folgenden Tages ist jeglicher Flugbetrieb einzustellen. Blind-Instrumentenflüge sind aus- nahmslos untersagt. Der Flugplatz darf nur von Flugzeu- gen benutzt werden, für welche eine Lärmzulässigkeitsbescheinigung im Sinne des § 2 der Zivilluftfahrzeug- Lä rmzu lässig k ei tsverord n ung ausge- stellt wurde. Der Betrieb von Flächen- flugzeugen mit Strahlturbinentrieb- werken ist ausnahmslos verboten. Zum Zwecke der Überprüfung, ob die- se Beschränkung durch den Fliegerklub und andere Platzbenützer eingehalten werden, gestattet der Fliegerklub der Marktgemeinde St. Johann i.T. durch be- vollmächtigte Vertreter in die Aufzeich- nungen des Klubs Einsicht zu nehmen und den Vertretern der Marktgemeinde auch Einsicht in die amtlichen Aufzeichnungen der Flugplatzleitung und des Flugsiche- rungsdienstes zu verschaffen. Wenn die Vertreter der Marktgemeinde St. Johann in Tirol bei derartigen Kontrollen Miß- stände feststellen, sind diese vom Flieger- Kitzbüheler Skitip In Betrieb Die Prognosen erfahrener Wettervor- hersager sind aufgegangen: Am vorherge- sagten Tag ist eine Schneedecke eingetrof- fen, die im Tal 30 cm sicherte, am Berg aber das Doppelte und mehr erbrachte, sodaß schon am Wochenende - bei De- zemberkälte - der Skibetrieb lief. Aller- dings ist der volle Skibetrieb erst ab Sams- tag, 17. Dezember, sodaß vorerst ein et- was eingeschränkter Betrieb zu beachten ist. Durchgehend offen sind die Hahnen- kammbahn, der Schlepplift Walde und das gesamte Skigebiet am Kitzbüheler Horn sowie die Lifte im Bereich Resterhö- he (ohne Doppelsesselbahn Zweitausen- der), ab 8. Dezember aber auch die Mai- erlkette und die Doppelsesselbahn Stein- bergkogel-Gipfel und der Schlepplift Eh- renbachhöhe. Zusätzlich in Betrieb sind von Donnerstag, 8. Dezember (Feiertag) bis Sonntag, 11. Dezember: Streifalmlifte, Jufenalmbahn, alle Anla- klub zur Kenntnis zu nehmen und ehe- stens zu beheben. Wir dürfen nun zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen: Die für die gewerbsmäßigen Rundflüge zuständige Firma Albus besaß nie mehr als zwei Rundflugmaschinen. Sie hat auch das beschränkte Abfluggewicht von max. 2000 kg stets beachtet. Die Beschränkung auf 2000 kg bezieht sich also ausschließ- lich auf Rundflugmaschinen und nicht, wie es viele Vertragsunkundige gern möchten, auf eine allgemeine Gewichtsbe- schränkung aller abfliegenden Motorflug- zeuge. Zu Punkt 2 - Mittagsruhe: Dieser Punkt wird in den oben zitierten Artikeln als »strikte Einhaltung einer Mittagsruhe von 12.30 bis 14 Uhr« apostrophiert; im Vertrag dagegen sind gewerbsmäßige und private Rundflugstarts sowie Starts von Motorseglern unzulässig. Somit sind also Abflüge gestattet, die nicht wieder nach St. Johann zurückkehren und somit auch keine Rundflüge darstellen. Man wollte ursprünglich mit dieser Beschränkung verhindern, daß die Mittagspause zu ei- nem schnellen Rundflug genützt wird und damit die Flugfrequenz gerade in der Er- holungspause am größten wird. Für ab- fliegende Maschinen, die nicht wieder zum Flugplatz St. Johann zurückkehren, sind in den internationalen Flugbüchern unseres Flugplatzes keine Beschränkun- gen angegeben, und es würde einer Nöti- gung gleichkommen, wenn wir einen Pilo- ten, der z.B. nach Frankfurt oder Wien fliegt, von einem Start in der Mittagszeit gewaltsam abhalten wollten. Ob Motor- gen im Bereich Jochberg-Wagstätt und die Doppelsesselbahn Zweitausender. Der Skibus ist vorerst mit eingeschränktem Be- trieb. Ab sofort gelten die Skipässe der Bergbahn AG. Kitzbühel auf den fahr- planmäßigen Kursen zwischen Kitzbühel und Aschau bzw. Kitzbühel und Mittersill und umgekehrt. Ab Donnerstag, 8. De- zember (Feiertag) verkehrt ein Skibus von der Haltestelle Hahnenkamm (ab 8.40 Uhr) über Kitzbühel-Bahnhof (8.45 Uhr) in Richtung Paß Thurn. Ab Donnerstag, 8. Dezember, fährt ein Skibus um 15.45 Uhr ab Haltestelle Hötel »Holzer« am Paß Thurn. Der volle Skibusbetrieb wird am 17. Dezember aufgenommen. Kleine Safari Für alle, die bereits zum Saisonstart entsprechend konditionell auf der Höhe sind, empfehlen wir die Kleine Safari von Jochberg bis zum Paß Thurn. Noch ist ausreichend Kapazität, daß man nach Gu- sto Wiederholungsfahrten machen kann. Vorsicht: Die Kleine Safari ist vom 12. bis 16. Dezember nicht möglich, weil die Jochberger Lifte und die Zweitausender- bahn nicht in Betrieb sind. Einen frohen Start in die Skisaison und Ski heil!
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