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Seite 2 - Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 10. März 1984 Fortsetzung von Seite 1 »Cucü« (Weise aus dem Tessin) v. v. W. Iten (Bearb.) »Komitske Pesme« (Macedonische Balla- de) v. M. Tajcevic (Solo: F. Haider und F. Donnerbauer) »Die Karanguna« (Tanz aus Attika) v. M. Wourtsis (Bearb. - Solo: L. Bruss) »Zaku kowala ssywa zozula« (Ukraini- sches Volkslied) v. Nischtschynskyi (Solo: H. Kurz) »Die Birke« (Russisches Volkslied) v. A. W. Alexandrow Pause »iee je to jarnie itko« (Slowakisches Erntedanklied) v. J. Malat (Bearb.) »Chrysanthemum« (Finnisches Volkslied) v. H. Backmann »Bushes and Briars« (Volkslied aus Es- sex) v. R. V. Williams »Bonjour, mon coeur« v. Orlando di Lasso »Das gestohlene Mäntelchen« v. J. Gotovac »Minnelied« v. W. Rein »Zu Regensburg« v. N. Gerhold (Bearb.) »Ritornell« v. R. Schumann (Solo: L. Bruss) »Nachtgesang im Walde« v. F. Schubert (Klavier: G. Albrecht) Neuauflage der Vereinsbroschüre des Bundesministeriums für Finanzen Finanzministerium - Pressedienst »Seit ich Finanzminister bin«, erklärte Bundesminister für Finanzen, Dr. Her- bert Salcher, »war ich bemüht, durch eine möglichst lebensnahe Verwaltung und durch eine praxisorientierte und damit bürgernahe Gesetzgebung der Bedeutung unserer tausenden Vereine Rechnung zu tragen. Ausdruck dieses Bemühens waren eine Reihe von Erleichterungen und Be- günstigungen, die in der Broschüre »Ver- eine und Steuern« ihren Niederschlag ge- funden haben. Es wurden aber von eini- gen Vereinen an mich Klagen über die ad- ministrative Belastung herangetragen, welche die Steuergesetze trotz aller Er- leichterungen mit sich bringen. Daher ha- be ich im Vorjahr mit den Vereinsvertre- tern Verhandlungen aufgenommen, um auch auf administrativem Gebiet Erleich- terungen zu schaffen. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen sind gesetzli- che Verbesserungen, die Ende 1983 im Nationalrat beschlossen wurden. Diese Verbesserungen machen eine Neuauflage der Vereinsbroschüre notwendig, die nun- mehr in den Finanzämtern zur kostenlo- sen Abgabe aufliegt oder von den Ver- einen in größerer Anzahl bei der Presse- stelle des Bundesministeriums für Finan- zen angefordert werden kann. Selbstver- ständlich werde ich auch in Zukunft mit den Vereinen und ihren Vertretern in ei- nem intensiven Gespräch bleiben, um auch weiterhin möglichst rasch die erfor- derlichen Maßnahmen setzen zu können.« Verbesserungen der Besteuerung gemeinnütziger Vereine ab 1. Jänner 1984 1. Umsatzsteuer: Die Tätigkeit der gemeinnützigen Ver- eine gilt nunmehr grundsätzlich als Liebhaberei, wodurch die Umsatz- steuerpflicht weitgehend entfällt: Da- her keine Umsatzsteuerpflicht für un- entbehrliche Hilfsbetriebe (Sportbe- triebe von Sportvereinen waren schon bisher umsatzsteuerfrei; Kulturbetriebe von Kulturvereinen: Bisher 8 % USt) und für entbehrliche Hilfsbetriebe (Ver- einsfeste oder Flohmärkte waren bei Sportbetrieben schon bisher umsatz- steuerfrei, bei Kulturvereinen waren bisher 8 % Umsatzsteuerpflicht gege- ben). Eine wesentliche Verbesserung ist die Steuerfreistellung kleiner Gewerbe- betriebe (bis S 100.000.— Jahresum- satz) wie z.B. Sportplatzkantinen. Die- se waren bisher in vollem Umfang um- satzsteuerpflichtig (Getränke 18%, Speisen 8%). Durch die schon bisher bestehenden Körperschaft- und Gewer- besteuerfreibeträge von jeweils S 1007000.— sowie der mit der nunmeh- rigen Umsatzsteuerfreistellung verbun- denen Befreiung von der Alkoholabga- bepflicht bleiben kleine Sportplatzkan- tinen von den Bundesabgaben ver- schont. Die vorstehend geschilderte Regelung gilt für alle derzeit noch offe- nen Veranlagungen. 2. Alkoholabgabe: Bisher war für gemeinnützige Vereine überhaupt keine Begünstigung vorgese- hen. Durch die Einstufung als Liebha- berei treten erstmals insbesondere fol- gende Befreiungen ein: Steuerfreiheit der Getränkeumsätze bei Vereinsfesten Steuerfreiheit der Getränkeumsätze im Rahmen kleiner Kantinenbetriebe (bis 5 100.000.— Jahresumsatz - siehe oben). 3. Verfahrensrecht: Entwicklungshilfe kann bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen nun- mehr gemeinnützig sein. Dies war bis- her deshalb nicht möglich, weil ein Ver- ein den gemeinnützigen Zweck über- wiegend im Inland fördern mußte. Die- se Voraussetzung ist für den Bereich der Entwicklungshilfe nunmehr wegge- fallen. Einführung des Instruments der »auto- matischen« Ausnahmegenehmigung: Für steuerschädliche Betriebe (Gewer- bebetriebe, Land- und Forstbetrieb) muß zur Erhaltung der Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereinsbereiches keine Ausnahmegenehmigung mehr be- antragt werden, sofern Umsätze aus steuerschädlicher Tätigkeit jährlich S 500.000.— nicht übersteigen. 4. Einkünfte aktiver Vereinsmitglieder: Erhält ein Vereinsmitglied für eine ak- tive Tätigkeit im Verein als Sportler oder als Musiker Einkünfte, sind diese bis zur Höhe der Sätze nach den Sport- totobeiratsrichtlinien steuerfrei. Dies war bisher nur für Sportler vorgesehen. Kitzbüheler Skitip Bichlahn Lohnend, leicht, insbesondere nach Neuschneefall oder im Spätwinter mit Firnschnee (frühzeitig abfahren!). Güter- seilbahn mit Personenbeförderung vom Hofe Bicheln (Kitzbühel) zum Hotel »Bichlalm« (Fernruf 352) geplant. Vom Südrand von Kitzbühel (Eislauf- platz), am Schloß Kaps vorbei, in den Köglergraben. Über die erste Brücke über den Kögierbach, und auf dem gut be- zeichneten Weg, zumeist am Waldrand, vorbei am Gasthaus »Stang« (1100 m, Fernsprecher) und Oberaigen (1165 m, Fernsprecher 351, bis hierher Güterseil- bahn vom Hof Bachern). Weiters auf Fahrweg nach rechts bis zum Hofe Talern (hier Talstation des Güterseilaufzuges Talern—Bichlalm, Gepäckbeförderung). Nun in großen Kehren Sie haben es gleich erkannt. Die Be- schreibung ist 35 Jahre alt und stammt aus »200 Skiabfahrten im Kitzbühel« von Walter Schmidt-Wellenburg. Es hat sich allerhand verändert. Die Bichlalm ist trotz aller Erschlie- ßung ein Lieblingsskiberg der Einheimi- schen geblieben, auch wenn es nicht mehr so romantisch ist, dorthin zu kommen. Heute kann man mit dem Bus ab der Hahnenkammbahn anfahren, hat Seil- jahnbetrieb von Bichln bis zum Stuckko- .el, Gelegenheit für Wiederholungsfahr- :en und bei guter Schneelage Abfahrts- möglichkeit bis zum Schloß Kaps. Am Samstag kommen diesmal oberösterreichische Skifans, die sich einen Sonderzug gemie- tet haben, um das Kitzbüheler Skigebiet kennenzulernen. Aus Oberösterreich stammen viele unserer treuesten Wochen- endskigäste. Sie wollen diesmal konzen- triert den Hahnenkammbereich erobern. Daher ist es eher angeraten, am Samstag, den 10. März 1984, Hahnenkammbahn, Streifalmlifte und Maierlkette in den Vor- mittagsstunden zu meiden. Eine echte Ausweichmöglichkeit ist in Richtung Bichlalm oder der zweite Teil der Skisafa- ri. Länger und billiger Skifahren kann man im beginnenden Frühjahr. Die Skipässe sind ab dem 10. März besonders ermäßigt, der frühere s:arre Skipaßpreis wird für die ersten Ta- ge zum »Mischpreis«. Für Berechtigte: Liegt alles noch wesentlich über dem Ein- heimischenpreis. Beachten Sie den Aushang bei den An- lagen über die Fahrtdauer der einzelnen Lifte, aber auch die angegebene Schluß- abfahrt des Pistendienstes. Fahren Sie nie nach diesem ab.
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