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Zur Tagung 4erngemeurkonsulenten I in Kitzbühel Zivilgeometer Mitiler zwischen Technik, Natur und Recht Dipl.-Ing. D. tech'r. Bruno Bauer (ii'iks) mit Dipi. -Ing. Heimrt Reiche!, beide Kitzbü- hei. Seite 18 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 24. März 1984 Vom 15. bis 17. März 1984 fand im Schloßhotel »Lebenberg« durch die Bundes-lngenieurkarnmer eine Tagung der ästerreich:ischeri Ingenieurkonsulen- ten für das Vermessungswesen statt, an der auch zahlreiche Ehrengäste teilnah- men. Nachstehend bringen wir die »Kurz- fassung« des Vortrages des Kitzbüheler Dipl.-Lig. Dr. techn. Bruno Bauer zum Thema »Vermessungstechnische Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der E:n- seilunil.aufbahn Fleckaim der Bergbahn AG Kitzbühek: Sehr geehrte Kollegen' Eines unserer Aufgabengebiete auf dem Sektor der technüchen Vermessungen sind die vermessurg:echnischen Arbeiten im Zusammenhang mit einem Liftbau. Naturgemäß haben eher die KDllegen in den westlichen Bundesländern damit zu tun, vielleicht ist aber so mancher Aspekt, den ich Ihnen bringen möchte, auch auf andere Bereiche unserer Tätigkeit über- tragbar. Ich möchte Ihnen mit Bezug auf die Ar- beiten an der :ieuen Einseilumlaufbahn Fleckalm der Bergbam AG Kitzbühel die- se technisch interessante und zuweilen auch bergsteigerisch anspruchsvolle Auf- gabe beschreiben. Wollen wir von einer »integrierten Verniessungsleistung« beim Bau und Betrieb von Liftanlagen spre- chen, so gliedert sich diese in sieben Grup- pen: Pläne für das Vorprojekt, Kataster- übersicht, Längenschnitt, Stationspläne, Stützenabsteckung, Einrichten der Stüt- zen und Rollenbatterien und schkefflich die Kontrollvermessung. Im ersten Stadium der Planung ist eine Plänungsgrundlage mit Darstellung der Bodenheschaffenhcit der Höhen und der Eigentumsverhältnisse ideal. Das Angebot des Geodäten würde lau- ten: Ortophotoplan 1:5000, womöglich sogar in Farbe. Leider ist diese Investition derzeit nDch sehr selten gemacht worden, da im ersten Moment die Kosten hoch erscheinen. Ein intensiv skifahrerisch genutztes Gebiet, in dem ein Seilbahnunternehmen tätig ist, wird aber eine solche Plangrundlage viel- fach verwenden können. Neben der Tras- senvorauswahl für neue Projekte ist sie zur Planung der Führung von Abfahrten und Verkehrswegen, für generelle Servi- tutsregelungen, Übersichtsdarstellungen und dergleichen mehr einsetzbar. Es wird sowohl Aufgabe jedes einzel- ner.. von uns als auch unserer Interessens- vertretung im Rahmen der Öffentlich- keitsarbeit sein, die Vorteile und Wirt- schaftlichkeit eines solchen Plans poten- tiellen Auftraggebern näherzubringen. Zur Darstellung der Lage eines Pro- jek:s im Bezug auf die Grundstücksgren- zen und benachbarte Anlagen ist ein La- geplan zu liefern, der im allgemeinen im Maßstab der Katastralmappe angeferigt wird. Hier in Kitzbühel trat eine die Über- sichtlichkeit beeinträchtigende Maßstabs- grenze der Katastralmappe zwischen 1:5000 und 1:1000 dem entgegen. Da auch alle anderen Lagepläne der älteren Anla- gen im Maßstab 1:2880 vorlagen, haben wir ihn auch hier gewählt. Dieses Problem wird erst die digitale Mappe lösen, die noch Zukunftsmusik mit unbestimmtem Eintrittsdatum ist, wenng.eich die technischen Möglichkeiten - allerdings für kleinere Anwendungen - heute schon gegeben sind. Nachdem in sehr vielen Gesprächen, die manchmal durch Lokalpatriotismus, zuweilen auch durch Politik oder BürD- kratie beeinträchtigt werden können, die ungefähre Achse einer neuen Anlage fest- steht, wird in Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Planer und uns die Achse durch zwei Punkte fixiert. Auch die Lage der Fleckalmbahn war schon so gut wie fix, als nach Beginn der Vorarbeiten Pro- bleme mit sogar etwas abseits gelegenen Anrainern auftauchten. Auch an diesem Beispiel haben wir gesehen, daß die Fest- legung der Eigentumsgrenzen schon in ei- nem sehr frühen Stadium erfolgen soll. Sie wurden verhandelt, vermarkt, unter- schrieben und eingemessen. Zweierlei Gründe könnten einen Auftraggeber ab- halten, das zu tun. Erstens kann es ihm günstig erscheinen, die Grundeigentümer mit einem fertigen Projekt zu überraschen und gewissermaßen vor die vollendete Tatsache zu stellen. Die Methode ist heute kaum mehr zielführend, da die Grundei- gentümer in der Regel genau über ihre Rechte und Einspruchsmöglichkeiten Be- scheid wissen. Es sind aber genügend Pro- jekte bekannt, wo (früher) eine solche Vorgangsweise gepflogen wurde. Ein anderer Grund, unsere Dienste in dieser Hinsicht nicht in Anspruch zu neh- men, kann falsch verstandene Sparsam- keit sein. Das volle Vertrauen in die Dar- stellung der Grenzen im meist über 100 Jahre alten Grundsteuerkataster, der noch dazu nicht zu diesem Zweck errich- tet wurde, kann im Verlauf oder nach Ab- schluß der Bauarbeiten enorme Kosten verursachen. Es ist zweifellos unsere Auf- gabe als staatlich befugte und beeidete Zi- viltechniker, hier bei unseren Auftragge- bern auf die Probleme hinzuweisen und damit Arger, Verzögerungen und unnöti- ge Kosten von vornherein zu sparen. Wenn es auch nicht leicht war, alle be- troffenen Grundeigentümer hinsichtlich der Grenzen unter einen Hut zu bringen, so haben wir das im Fall der Fleckalm- bahn schließlich doch geschafft. Es diente hier wie überall dazu, unnötige Reibungs- punkte wegzuschaffen. Nachfolgende Streitigkeiten sind von vornherein ausge- schaltet, wenn jeder weiß, wo seine Gren- ze ist. Der Planer braucht zur Aufteilung der Stützen bzw. zur Festlegung der Stützen- standpunkte ein Längsprofil, das als um- geklappter Schnitt mit der Vertikalebene, in die Achse liegen soll, Längenschnitt ge- nannt wird. Der Maßstab ist in der Regel 1:500, bei extrem langen Projekten wird gelegentlich auch 1:1000 verwendet, da die Pläne sonst unhandlich werden. Als Beispiel seien die 4 km der Fleckalmbahn genannt, was eine Länge von 8 m in 1:500 ergäbe. Wie in allen Bereichen wurde auch hier von analogen (zeichnerischen) Verfahren zu digitalen übergegangen, sodaß heute der Bodenabstand nur mehr im Rohent- wurf der Seilführung aus der Zeichnung, im Endeffekt aber immer rechnerisch aus den gemessenen Angaben für Länge und Höhe bestimmt wird. Damit kann man den Maßstab im Interesse der Handlich- keit so klein wählen, daß noch alle Zah- lenangaben und Stützenbeschreibungen
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