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Blumenschmuck/eier in Kitzbühel 1984. Ein Blick in den vollbesetzten Festsaal des Be- zirksstellengehäudes Kitzhti hei der Tiroler Handelskammer. Bericht folgt! Samstag, 21. April 1984 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 ein zusätzlicher Auffangbehälter außer- halb des Hauses versenkt. Gut bewährt hat sich wieder die Wärmerückgewinnung. Sowohl die vier Wärmepumpen als auch Plattentauscher entziehen der verbrauch- ten Luft die Energie und geben diese an die kühle Frischluft ab. Der Verbrauch an teurem Heizmaterial konnte dadurch nachhaltig gedrosselt werden. Schon beim Umbau 1979 wurde ja die Heizung von Schweröl auf umweltfreundlicheres Leichtöl umgestellt. Seit der Wiedereröff- nung im Dezember 1979 haben 1,020.000 Besucher die Drehkreuze passiert. Der millionste Gast in der neuen »Aquarena« ist Ende März ohne großes Tamtam an der Kassa vorbeigekommen. Seit der In- betriebnahme des Kurhauses im Jahre Bezirkslandwirtschaftskammer Kitzbühel: Die verschiedenen Investitionszuschüs- se im Rahmen der landwirtschaftlichen Regionalförderung sind nur möglich, wenn die geplanten Investitionsmaßnah- men im jeweiligen Jahresprogramm be- rücksichtigt sind. Die Bezirkslandwirt- schaftskammer möchte daher die Bauern- schaft de; Bezirkes Kitzbühel über die verschiedenen Möglichkeiten und Förde- rungsrichilinien für das Jahr 1984 infor- mieren. 1. Förderungszweck Die Erhaltung einer ausreichenden Siedlungsdichte als Voraussetzung für ei- ne angemessene Bodenbewirtschaftung. Weiters geht es im Rahmen der landwirt- schaftlichen Regionalförderung um die Sicherung des Lebensraumes und einer funktionierenden Kulturlandschaft. Mit den verschiedenen Förderungsmaßnah- men sollte auch eine Erhöhung des Ge- samteinkommens bzw. eine Verbesserung der Lebensbedingungen der bäuerlichen Familien und dadurch eine wirtschaftliche Festigung der Betriebe aber auch des be- treffenden Gebietes erreicht werden. 2. Förderungsvoraussetzungen Im Hirblick auf die vorhandenen För- derungsmittel bilden im Bezirk Kitzbühel die Betriebe in der Erschwerniszone 3 den räumlichen Förderungsschwerpunkt. Wei- ters darf der fiktive EH-Wert eines Be- triebes nicht höher als 5 350.000.— sein. Die Berechnung des fiktiven Einheitswer- tes ergib: sich aus dem landwirtschaft- lichen EH-Wert zuzüglich einem außer- landwirtschaftlichen Einkommen für eine unselbständige Tätigkeit bzw. aus einem Gewerbebetrieb. Das Einkommen des Be- triebsleiterehepaares ist zusammenzurech- nen. 3. Förderungsmaßnahmen a) Maßnahmen zur Verbesserung der Pro- duktions-, Betriebs- und Infrastruktur. Zu dieser Maßnahmengruppe zählen der Bau von Feld- und Wirtschaftswe- gen, Geländekorrekturen, Kleinent- 1966 sind es allerdings schon mehrere Mil- lionen Besucher, die hier Freude und Ent- spannung fanden! Im abgelaufenen Win- ter benützten annähernd 150.000 Gäste die Einrichtungen in der Klostergasse. Kein neuer Rekord, aber doch beachtlich, wenn man bedenkt, welch herrlichen Winter wir hatten. Viel Sonnenschein, der mehr zum Schwingen auf den Pisten als zum Schwimmen in der Halle einlud. Das Kurhaus-Hallenbad der Bergbahn AG Kitzbühel wird wieder am 29. Mai ge- öffnet sein. Es ist auch daran gedacht, im Juni Schwimmkurse für Kinder und Er- wachsene durchzuführen. Nähere Einzel- heiten werden im »Kitzbüheler Anzeiger« angekündigt. wässerungsmaßnahmen und der Bau von Trinkwasserversorgungsanlagen. Förderung der Tierzucht. Diese Sparte wird mit Landesmitteln in erster Linie ebenfalls für die Betriebe in der Er- schwerniszone 3 in etwas verminderten Beihilfensätzen weitergeführt. Bauliche Maßnahmen wie Gärfutterbe- hälter, Düngerstätten, Jauchengruben, Stallverbesserungen und die Errich- tung von Milchkammern. Technische Rationalisierung. In dieser Sparte werden vorwiegend technische Einrichtungen in der Innenwirtschaft gefördert. Der arbeitswirtschaftliche Aspekt ist besonders zu berücksichti- gen. Für Maschinen in der Außenwirt- schaft können nur für selbstfahrende Heuerntemaschinen und kombinierte Heuerntegeräte Investitionszuschüsse gegeben werden. e) Hauswirtschaft und bäuerlicher Frem- denverkehr. Der Schwerpunkt bei die- ser Förderungssparte liegt in erster Li- nie bei Kücheneinrichtungen, sanitären Anlagen, Zentralheizungen, Bau von Gästezimmern, Ferienwohnungen und Frühstücksräumen. Die arbeitswirt- schaftliche Erleichterung für die Bäue- rin einerseits und die Erschließung ei- nes zusätzlichen Einkommens aus dem Fremdenverkehr andererseits bilden bei der Hauswirtschaftsförderung ei- nen besonderen Vorrang. Im Rahmen der Hauswirtschaftsmaß- nahmen sind auch insbesondere die Möglichkeiten durch die kleine bzw. erweiterte Wohnungsverbesserung, Wohnbauförderung, Komfortzimmer- aktion auszunützen. Für die hauswirt- schaftlichen Maßnahmen und Einrich- tungen für den Fremdenverkehr be- steht die Förderung in erster Linie in der Form von günstigen Krediten. 4. Abwicklung Sämtliche Förderungsanträge für das Jahr 1984 sind bei der zuständigen Be- zirkslandwirtschaftskammer einzurei- chen, damit die Maßnahmen in ein Pro- gramm zusammengefaßt werden können. Seitens der Kammer wird auf eine ent- sprechende Beratung besonderes Augen- merk gelegt. Die Abrechnungen erfolgen im Anschluß an die Fertigstellung, jedoch bis spätestens Anfang November. Als letzte Frist für die Anmeldung wird der 1. Mai d.J. festgelegt. Für die verschiedenen offenen Fragen und als Beratung in allen Angelegenheiten der verschiedenen Förderungssparten ste- hen die Beratungskräfte und Mitarbeiter der Bezirkslandwirtschaftskammer als zu- ständige 1 nteressensvertretung gerne zur Verfügung. Sta. Richtlinien 1984 für die landwirtschaftliche Regionalförderung
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