Kitzbüheler Anzeiger

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Von links Josef Widmayr, Lorenz Garber und Hans Widmayr bei e'nern Frühschoppen im »Huberbräustüberl«. Seite 26 Ki:zbüheler Alzeiger Samstag, 9. Juni 1984 Landeshauptmann Wailnöfer im Bezfrk Kitzbühel Im Zuge der Wahlwerbung für die Landtagswahl besucht LH Wailnöfer auch den Bezirk Kitzbühel und zwar am Mittwoch, den 13. Juni, um 14 Uhr Kundgebung in St. Ulrich a.P., am Dorf- platz, um 15 Uhr Kundgebung in Fieber- brunn, vor dem Gemeindeamt, um 16.30 Uhr Kundgebung in Kitzbühel, vor dem Rathaus, um 19 Uhr Kundgebung in Hopfgarten, am Marktplatz. Begleitet wird der Landeshauptmann von den ÖVP-Kandidaten des Bezirkes Kitzbühel. Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an den Kundgebungen mit unserem Landes- hauptmann herzlich eingeladen. Landeshauptmann Wailnöfer. haben hinter sich Josef Widmayr, gebo- ren am 22. Oktober 1908 in Niederdorf, Südtirol, seit 1942 Bauer zu »Lindenthal« in Reith bei Kitzbühel, 28 Hektar, davon 10 ha Wald und einem Viehbestand von 25 Rindern. Josef Widmayr, der im Vor- jahr sein 75. Lebensjahr vollendete, wozu wir ihm nachträglich herzlich gratulieren, erwarb den Hof »Lindenthal« um die stattliche Summe von 63.000 Reichsmark. Lorenz Garber, Finanzbeamter in Ru- he, geboren am 5. August 1904, bekannt als Schafzühter (bis zu 70 Schafe), ist heute noch akt:v. Der jüngste im Bunde, Hans Widmayr, ältester Sohn zu »Lindenthal«, geboren 1940 in Dcblaca, ist seit 17 Jahren Päch- ter zu Ader:. Tappberg und Jagerr. in Aurach mit einem Gesamtviehbestand von 60 Rindern. Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol: Kundmachung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann in Tirol hat in der Sitzung am 8. Mai 1984 beschlossen: den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2651/1 der Katastralgemeinde St. Johann in Tirol - Eigentümer: Fa. Fritz Egger Ges.m.b.H., Spanplatten- werk - nach den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs- gesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen zur allgemeinen Einsicht auf- zulegen. Der Entwurf sieht eine Umwidmung von Freiland in Sonderfläche im Bau- land »Gastanklager« (Ta) (Sonderflä- che Ta nach § 16 TROG) vor. Gleichzeitig wurde die Umwidmung im Sinne des § 28 (3) lit. a) TROG be- schlossen. Diese wird jedoch erst dann rechtskräf- tig, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben wurden. Jedem, dem die Stellung eines Gemein- debewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Ent- wurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister: i.V. Josef Grander, Vizebürgermeister Marktgemeindeamt St. Johann in Tirol: 00 Anderung des Bebauungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann in Tirol hat in der Sitzung am 8. Mai 1984 beschlossen, den Entwurf über die Änderung des Bebauungsplanes nach § 18 des Tiroler Raumordnungsge- setzes im Bereich der Gp. 19/1 der Kata- stralgemeinde St. Johann in Tirol - Ei- gentümer: Neue Heimat Tirol - Ände- rung der traufenseitigen Wandhöhe von bisher 7 m auf nunmehr 10,5 m beim Bau- teil 1 sowie von 7 m auf nunmehr 9,5 m bei den Bauteilen II und III - nach den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/ 1984, durch vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Jedem, dem die Stellung eines Gemein- debewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Ent- wurf schriftlich Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird die Umwidmung im Sinne des § 28 (3) lit a TROG beschlossen. Diese wird jedoch erst dann rechtskräf- tig, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben wurden. Der Bürgermeister i.V.: Josef Grander, Vizebürgermeister Arbeitsreiche Jahre
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