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Gcsthof Hörbrunn, früher Glashütte. Samstag, 28. Juli 1984 KibüheIer An Seite Seite 3 nicht etwa bloß mit einem Glasmeister auf seine Rechnung zu besitzen, son- der mit eigenem Rücken zu besitzen, oder durch einen Sohn, oder sonst ei- nen Erben in Besitz nehmen zu lassen: zu welchem Ende denn auch. 4 zur Glashütte ein eigenes Haus erbaut oder nach Gelegenheit ein solches er- kauft werden soll. 5 mü;sen die Gebäude gewöhnl:ch her- gestellt und davon die zu bestimmen- den bey Hofurbar-Realitäten gewöhn- lichen Abgaben gerichtet und 6 das Stockrecht nach der jederzeit be- stehenden Tax für die Hofurbar Un- terthanen entrichtet werden. wollen Wir zum Aschenbrennen und zur Erzeugung der Pottasche dem He- chenblaikner das Astach und Reisig in seinen Holzschlägen und anders wirk- lich auf Verderben Legendes oder sonst zu keinem Gebrauche anweiidt- bares Holz gegen Vorzeige und die sonst gewöhnlichen Vorzeigsgebührer. dermalen auf 6 Jahre von Zeit des Umganges der hütte an stockrechtfrey bewilligen, damit diese Glashütte mit dem Holzbedarfe zum ununterbrochener, Gange eines Glasofens auf alle künftigen Zeiten bedeckt sey, verleihen wir zu selbiger sie von Hechenblaikner oder dessen Nachkommen betrieben werden wird, hiermit auch die in der uns vorgeleg- ten nach kommissioneller Abschät- zung verfaßten Beschreibung vom 13. bis 21. Juny und vom 11. bis 12. Juli 1796 für die Glashütte mit 3333 Pen- nen Holzes ausgewiesenen Waldun- gen im langen und kurzen Grunde, je- doch mit der Bedingung, daß er diese angewiesenen Waldungen bloß zur Glashütte verwende, kei- neswegs sie aber in andemnweg 'er- kohlen oder wohl gar das Holz aus- ser Land verführe bey jährlicher Hol.-vorzeige von Seiten der Waldmeisterey auf Ab- bI.eikungs- i.nd Schneelähnen- c-efahr, wie auch auf den nötigen Unterstand des WeideveLs gehöri- ge Rü±sicht genommen und an selchen Orten nicht alles Holz vor- gezeigt und verhauet werde, son- dern vielmehr soviel davon erfor- derlich stehen b1ei versieht es sich hiebay jedoch vn selbst, daß die Widmung dieser Wal- dungen zu der Glashütte nur mit dem er-eilt sey, daß ein aLenfaLs sich frü- her der später zeigenden Überschuß an verliehenen Waldungen bey allfäl- lig schwächerem Betriebe derse..ben jederzeit der fryen höchst landes- herrlicher. Disposition in Absicht auf deren anderweitige Verwendung vor- behalten 'bleibe und da-3 die verliehe- nen Waldungen nicht als Eigentum, sonc.ern nach der Verordnung vom 28. April 1796 nur als Freygeläke d.i. zu nächst zum BetrieLe der Glashütte bestimmte Waldungen anzusehen sey- en, cie in Hinsicht hrer Behandlung immer in der Kategorie der Freygeiä- ke verbleiben müssen. gewähren wir oft gedachten Hecen- blaikner seine Bitte Errichtung ei- nes zweyten Glasofens mit dem, da1 er denselben auch frevstelle sobald er hinreichenden Glaswarenverschleifl im In- und Auslande gefunden haben wird, bey seiner Glashü-te tinen zwey- ten Glasofen zu erbauen; daß ihm aber der Holzbedarf zu diesem letzte- ren Glasofen nur insofern zugesichert werden k:bne, als er zur 3edeckung dieser seiner inländischen Fabrik all- zeit billigen Vorzug vor einer Holz- oder Kohlenlieferung ins Ausland ha- ben soll und als dieser Bedarf ohne al- len Nachteil irgendeines in den Gegen zum Hopfgarten entstehenden neuen Bergwerks oder anderen Kameralge- werbes uni ohn allen Abbruch für die dortigen Untertanen ihm von Zeit zu Zeit überlassen und vorgezeigt wer- den kann. Muß sich der Unternehmer gefallen lassen, daß von Zeit zu Zeit vorzüg- lich die überständigsten und zum Tei- le auf Verderben liegenden Waldun- gen ohne Rücksicht, ob sie von dem Standtpunkte der Fabrik mehr oder minder entfernt seyen, zur Ab- stockung vorgezeigt werden; jedoch mag, soviel es ohne Verletzung guter Forstwirtschaft geschehen kann, von Seite unserer Hofkammer von Zeit zu Zeit bewilligt werden, daß ihm beim Verhau eines weit entlegenen und sehr kostbar zu bringenden Waldes zur gleichen Zeit ein nahe liegender vorge- zeigt werde. hat der Verhau der Waldungen über- haupt durchgehendes nach Waldrnei- sterei-Vorzeige waldordnungsgemäß zu geschehen; nur in besonderen Fäl- len, welche in Rücksicht aus Ris ge- führt und überhaupt auf allzu kost- spielige Bringbarkeit eines Waldes oder eines Teiles davon, dem Besitzer der Glashütte allzu empfindlichen Nachteil brächten, stehts es ihm frei, sich deshalb mit Vorstellung der Um- stände bittlich an unsere Hofkammer zuwenden und dann allenfalls nach Tunlichkeit wegen Benützung eines solchen Waldortes andere Einleitung treffen zu mögen. Endlich hat der Unternehmer die Baukosten dieser Fabrik ohne mindesten Zah- lungsrückstand an seine Arbeiter zu bestreiten, sich jederzeit zu bestreben, dieselbe durch Anstellung geschickter Fabrikarbeiter in einen blühenden Zu- stand, indem es hierzug an Waldstan- de zur hinreichenden Unterstützung und Brennwürde nicht fehlet, zu ver- setzen und seinen Glaswaren auch ins Ausland einen guten Abzug durch gu- te Qualität und Verschiedenheit der Sortimente zu verschaffen. Gegen in Salzburg am 21. Juni 1797. »Mit Unterschrift und Siegel des Erzbi- schofs Hieronymus Colloredo und Unter- schriften des Direktors Karl Albert Frei- herr Moll und Matheus Wasner Sekretär.« (Fortsetzung folgi!) Bergmesse »Hohe Salve« am Samstag, den 28. Juli 1984 - 11 Uhr Bergmesse auf der »Hohen Salve« zu Ehren der Hl. Mutter Anna. Die gesamte Bevölkerung ist herzlichst eingeladen. Handmähwettbewerb in Hopfgarten Die Jungbauernschaft des Bezirkes Ki:z- bühel veranstaltet am Sonntag, den 29. Juli 1984, auf dem Unterrainfeld in Hopf- garten einen Handmähwettbewerb. Die Veranstaltung steht unter dem Ehrenschutz von Bezirksobmann Landtagsabgeordne- ten Ökonomierat Paul Landmann, Bür- germeister Karl Huber und Ortsbauern- obmann Sebastian Fuchs. Anmeldungen bis Freitag, den 27. Juli, bei Bezirksob-
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