Kitzbüheler Anzeiger

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Von iinks: Kornmerzialrat Gerhard Resch, Vizekanzler Dr. Norbert Steger, Dr. Andre- as Braun, Direktor des Landesfremde'iverkehrsamtes Tirol, Ministerialrat Dr. Wurzl, Chef des Fremdenverkehrs im Handlsmmisteriun- und FPÖ-Bezirksobmann Seba- stkzn Eber!, Kelchsau. Kirchdorf, Ansicht von der Huberhöhe (1984). DorJbrunnen in Waidring mit Bauernhaus DichtIern, dahinter die Steinplatt?, nich einem Gemälde von Prof. Alfons Walde, Kitzbuhei Samstag, 13. Oktober 1984 Kitzbüheler Anzeiger Seite 7 nen. verschiedene Interessenverbände bzw. parteipolitische Instanzen über Vorschlags- und Entsendungsrechte ein- gebunden. Dies liegt zwar im Sinne einer umfassenden Repräsentation der am Fremdenverkehr interessierten Gesell- schaftsgruppen, führt aber in der Praxis zu einer stark (partei-)politisch motivier- ten Organbestellung. Es ist daher eine ver- mehrte Berücksichtigung fachlicher Krite- rien bei der Organkreation anzustreben. Ebenso ist eine zu starke Mediatisierung der Interessen des einzelnen, wie sie durch eine überbetonte Mitwirkung verschiede- ner Interessensverbände an der Organbe- stellung eintreten könnte, zu vermeiden. b) Das oberste Organ eines örtlichen Fremdenverkehrsverbandes stellt idR die sogenannte »Vollversammlung« dar. In ihre Kompetenz fallen zentrale Angele- genheiten, wie etwa die Festsetzung des Haushaltsplanes oder die Beschlußfas- sung über die von Verbandsmitgliedern aufzubringenden Interessentenbeiträge. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse der Vollversammlung, die einen direkten Eingriff in die Sphäre des einzelnen ge- statten, sollten diesem Organ sämtliche (!) Pflichtmitglieder eines Fremdenverkehrs- verbandes angehören. Von der Schaffung eines sogenannten »repräsentativen Or- gans«, das sich nicht aus der Gesamtheit der Pflichtmitglieder, sondern aus Vertre- ) Was die Ausgestaltung der verbands- internen Willensbildung betriff:, so kann ein nach der Höhe der finanz:ellen Bei- tragsleistung abgestuftes Wahlrecht be- fürworiet werden. Dieser WahimocLs trägt zwar dem ce- mDkratischen Prinzip in geringerem Maße Rechnung als etwa ein linear gestaltetes Wahlrerht, er scheint aber den ökonomi- schen Gegebenheiten besser angepaßt und wurde im übriger. vom Verfassungsge- richtshof als verfassungsrechtlich unbe- denklich bezeichnet. Jm allerdings der Gefahr einer Majori- sierung (wirschaftlich) schwächerer In- teressengruppen vorzubeugen, wäre einer Minierheit yen Verbandsmitgliedern, die zusammen über mindestens ein. Drittel al- 1er Stimmen verfügt, eine Art Appella- tionsrecht an die Landesregierung einzu- räumen. II. Problemkreis »Finanzierung«. Zur Finanzierung der Fremdenver- kehrsförderung werden in den meisten Bunlesiändern öffentlich-rechtliche Geldleistungen eingehoben. Dies sind ein- erseits die von den Gästen zu entrichten- den »Ortstaxen« und andererseits die so- genannten »Interessentenbeiträge«, wel- che von den am Fremdenverkehr Deteilig- teri Wirtschaftstreienden aufgebracht werden. 1. Interessentenbeiträge: Um die Interesseri:enbeitragspflicht na- her zu konkretisieren, bedient sich der Gesetzgeber häufig eines speziellen Kon- strukts, des »Fremdenverkehrsnutzens« (D:eser Begriff steht für den aus dem Fremdenverkehr gezogenen wirtschaftli- chen Vorteil). In der Praxis stellt sich dabei das Pro- :ern, daß die Interessentenbeiträge nicht immer tatsächlich jenen Fremdenverkehrs- organisationen Zugure kommen, auf de- tern verschiedener Interessengr.xppe zu- sammensetzt, sollte bei Fremdenverkehrs- verbanden auf Ortsebene Abstand ge- nommen werden.
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